Stefanie Kleinmanns
07.06.2008
Nachdem erhebliche Änderungen im Zivilprozess- und Kostenrecht zu verzeichnen waren, hatte Walter Zimmermann das vorliegende Werk komplett zu überarbeiten.
Geblieben ist der Titel und mit ihm die Dreiteilung, jedoch wird die Darstellung nun in anderer Reihenfolge vollzogen. Für die Grundkonzeption kann auf die Rezension zur Vorauflage verwiesen werden. Das Buch startet in der Neuauflage mit dem Kapitel zum Gutachten, welches sowohl in der Urteils-
als auch in der Anwaltsklausur sämtlichen Überlegungen voranzustellen ist. Anschließend folgt das Kapitel zum Urteil. Das Kapitel zur Klage wurde erheblich ausgebaut und
enthält nun nicht mehr nur die Fragestellungen, die sich der Kläger vor Klageerhebung zu stellen hat, sondern auch einen Teil zur Abfassung der Klageschrift sowie ein Muster
einer Klageschrift. Damit wird den Anforderungen in Anwaltsklausuren Rechnung getragen.
Weiterhin überzeugt der "Klassiker" durch seine umfassende, aber schwerpunktorientierte Darstellung. Alle wichtigen Punkte werden angesprochen und zumeist mit Beispielen und
Formulierungsvorschlägen versehen. Im Gutachtenteil sei besonders der Abschnitt zur Beweiswürdigung hervorgehoben. Hier erfährt der Leser nicht nur Wissenswertes rund um das
Beweisrecht, sondern auch konkrete Kriterien, an die er sich bei der Beweiswürdigung halten kann. Einziges Manko in diesem Kapitel: Auf S. 9 und S. 100 enthalten die
Formulierungsvorschläge den Passus "Ich schlage vor ...", auf S. 12 dagegen spricht sich der Autor gegen diese persönliche Note aus und fordert nunmehr Formulierungen wie
"Es wird vorgeschlagen ..."
Im Urteils-Teil wird die Beweiswürdigung aus dem Gutachten aufgegriffen und aufgezeigt, wie diese schließlich im Urteil – und dementsprechend im Urteilsstil –
umgesetzt wird.
Der neue Teil zur Abfassung der Klageschrift beeindruckt durch zahlreiche Formulierungsvorschläge für den Klagantrag, je nachdem, um was für eine Klage es sich handelt.
Außerdem wird das Thema der Geltendmachung von Anwaltsgebühren behandelt.
Bis auf das Muster zur Klageschrift kommt das Buch ohne Fußnoten aus. Der Verfasser nennt entscheidende Urteilsfundstellen direkt im Text. Damit wird deutlich, dass nur die
nötigen Verweise aufgenommen wurden und ansonsten der Schwerpunkt in der praktischen Vermittlung von Methoden liegen soll. Dies gelingt Zimmermann hervorragend durch die
Verwendung von Aufbauhinweisen, Mustertextbausteinen und Beispielen zur Veranschaulichung.
Gesamteindruck:
Ein wertvoller Begleiter in der Zivilstation des Referendars!
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