Katja Weidner
06.01.2008
Unentbehrliches Hilfsmittel
Eine Rezension zu:
Otto Tempel / Clemens Theimer / Anette Theimer
Mustertexte zum Zivilprozess
Band II
Besondere Verfahren erster und zweiter Instanz, Relationstechnik
6. Auflage
JuS-Schriftenreihe Band 61
C.H. Beck, München 2007, 528 Seiten, 39,- €
ISBN 978-3-406-54859-8
http://www.beck.de
Die von Otto Tempel begründeten und nunmehr von Clemens und Anette Theimer bearbeiteten „Mustertexte zum Zivilprozess“ nehmen in der
Richterschaft eine einzigartige Stellung ein. Nahezu jeder junge, mit Zivilsachen betraute Richter nimmt die Werke als Hilfsmittel zur Hand. Während der erste Band das Erkenntnisverfahren erster Instanz zum Gegenstand hat, widmet sich der zweite Band besonderen
Verfahren erster und zweiter Instanz sowie der Relationstechnik. Aus dem Bereich der erstinstanzlichen Verfahren werden die Grundzüge des gerade für Einsteiger komplizierten
Verfahrens in Familiensachen, der einstweilige Rechtsschutz in Zivilsachen, Entscheidungen auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts, das Kostenwesen, das Recht der
Prozesskostenhilfe und der Prozessvergleich behandelt. Darüber hinaus finden sich Kapitel zum Berufungs- und Beschwerdeverfahren. Abgeschlossen wird das Werk durch einen
Abschnitt zur Relationstechnik.
Die Art der Darstellung gleicht der des ersten Bandes: Die einzelnen Kapitel beginnen mit einer abstrakten Einführung in die jeweiligen rechtlichen Grundlagen, in denen
jeweils ein informativer Überblick gegeben wird, Einzelfragen indes ausgespart bleiben. Hierauf folgt eine Vielzahl anschaulicher, zahlreiche Erscheinungsformen abdeckender
Verfügungs- und Entscheidungsmuster, die sich im Praxisalltag als überaus hilfreich erweisen. Wie schon im ersten Band steht hierbei die richterliche Sichtweise im
Vordergrund. Das Werk ist daher für junge Richter, an die es sich in erster Linie richtet, ein ausgezeichnetes Hilfsmittel. Doch auch für Referendare wird sich die Nutzung
als förderlich erweisen: Der einstweilige Rechtsschutz und das Zwangsvollstreckungsrecht gehören zum unerlässlichen Wissensstand und eine sichere Beherrschung der
Relationstechnik ermöglicht es, auch schwierigere Fälle in den Griff zu bekommen. Wer im Rahmen der Ausbildung als Referendar zudem mit Familiensachen, dem
Prozesskostenhilferecht oder Fragen des Berufungs- und Beschwerderechts befasst ist, wird das Werk auch in diesen Bereichen zum Erarbeiten der Grundlagen und Nachschlagen zu
schätzen wissen. Nicht zuletzt bieten die zahlreichen Muster für die Formulierung von Vergleichen dem Anfänger eine wertvolle Arbeitsgrundlage.
Für die Neuauflage haben die Autoren das Werk auf den aktuellen Stand gebracht. Einzuarbeiten waren u.a. das Justizmodernisierungsgesetz, die Änderungen des
Gerichtskostengesetzes, die Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes.
Gesamteindruck:
Alles in allem bleibt kein Zweifel, dass auch die Neuauflage den Erfolgsweg dieses Klassikers der zivilprozessualen Literatur fortsetzen wird.
|