Ralf Hansen
Fallbearbeitungspraxis im Zivilprozeßrecht
Eine Rezension zu:
Walter Gerhardt
Zivilprozeßrecht
Reihe: Fälle und Lösungen
6. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2000, 189 Seiten, DM 32,-
ISBN 3-8114-2303-7
http://www.huethig.de
Über die seit Jahrzehnten bei C.F. Müller erscheinende Reihe "Fälle und Lösungen" muß nichts mehr gesagt werden. Diese Reihe ist bestens geeignet anhand von gutachterlich
gelösten Fällen aus der meist höchstrichterlichen Rechtsprechung auf sehr hohem Niveau in die Fallbearbeitungspraxis einzuführen, diese zu vertiefen und zu wiederholen. Aus
rein deduktiven Lehrbüchern lernt sich dies bekanntlich nur sehr schwer, weshalb gerade im Zivilprozeßrecht die Hinzuziehung einer Fallsammlung ratsam erscheint (s. etwa
Schellhammer, Zivilprozeß, 8. Aufl., C.F. Müller, 1999). Die Vorauflage erschien vor fünf Jahren. Seither hat sich das Zivilprozeßrecht in einigen Randbereichen erheblich
bewegt, wenn auch nicht in zentralen Materien. Gerade in der Situation vor einer umfassenden "Reform" ist die Besinnung auf die konkrete Fallpraxis geeignet Vor- und
Nachteile der gegenwärtigen Gesetzeslage vor Augen zu führen und ggf. die geplanten Neuregelungen experimentell an überkommenen Fällen durchzuspielen, um deren Nachteile
auch praktisch deutlich zu machen. Die Darstellung wurde erwartungsgemäß vollständig überarbeitet und aktualisiert.
Die Fälle und Lösungen zum Zivilprozeßrecht zeichnen sich seit langem durch eine interessante, sehr gut getroffene Auswahl aus, die nicht zuletzt auch den Referendar
ansprechen wird. Zum Einstieg in die Materie ist diese Fallsammlung aufgrund ihres sehr hohen Niveaus indessen weniger geeignet. Zumindest die vorherige Lektüre eines guten
Grundrisses sollte Voraussetzung der intensiven Befassung mit den Fällen sein. Nicht zuletzt um die wesentlichen Materien konzentriert zu wiederholen. Wie in dieser Reihe
üblich sind die Fälle der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommen. Fall 1 behandelt den Fragenkreis negativer Kompetenzkonflikte zwischen Zivil- und
Arbeitsgerichtsbarkeit, die zu § 36 Nr.6 ZPO führt. Da alle Fälle stets - Examensklausuren entsprechend - mehrere Problemstellungen aufwerfen, bieten sie die Möglichkeit
typische Problemkonstellation en bloc am Fall abzuarbeiten, wie etwa Fall 2 der im Zusammenhang mit Kernfragen der Zuständigkeitsstation auch die wesentlichen Fragen der
Prozeßvoraussetzungen behandelt. Recht früh, bereits bei Fall 3, kommen Zulässigkeits- und Begründetheitsfragen der Berufung im Zusammenhang mit schwierigen Fragen des
Teilurteils und seiner Anfechtbarkeit ins Spiel. Hochinteressante prozessuale Fragen wirft etwa auch Fall 5 mit der Thematisierung des Problems der Rechtskraft einander
widersprechender Urteile an. Selbstredend kommen Kernmaterien des materiellen Rechts keineswegs zu kurz. So bietet der Fall 5 auch Gelegenheit die Kernprobleme des
Vindikationsrechts in zivilprozessualer Einkleidung zu repetieren. Fall 6 bietet Gelegenheit sich mit gleich drei sehr prüfungsrelevanten Problemkreisen auseinanderzusetzen:
Versäumnisurteil, Widerklage (im Titel, nicht im Text versehentlich mit "ie" geschrieben; der übliche Druckfehlerteufel schlägt überall zu) und Anerkenntnis. Obwohl im
Referendariat weniger bedeutsam hat der Verfasser auch einen revisionsrechtlichen Fall aufgenommen, der es erlaubt sich mit Problemen der Verfahrensrügen näher zu befassen.
Fall 9 behandelt praktisch wichtige Probleme des Beweisrechts und thematisiert den schwierigen Bereich der Beweisverwertungsverbote im Zivilprozeßrecht. Sehr interessant ist
Fall 10, der die "Flucht in die Säumnis" zum Gegenstand hat. Praktisch wichtig ist auch der Prozeßvergleich, der in Fall 11 nicht zuletzt hinsichtlich seiner Rechtswirkungen
zum Thema wird. Ein weiterer "Examensklassiker" wartet in Fall 12, der die beiderseitige und einseitige Erledigung der Hauptsache behandelt, deren jeweiliges Vorliegen
völlig unterschiedliche prozessuale Folgen zeitigt. Auch die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil fehlt nicht, wie Fall 14 zeigt. Fall 16 thematisiert Kernfragen des
Berufungsrechts wie selbständige und unselbständige Anschlußberufung, während Fall 17 die einzelnen Voraussetzungen einer zulässigen und begründeten Revision abarbeitet.
Fall 18, einer der interessantesten Fälle des überaus lesenswerten Bandes, behandelt die Besonderheiten des Zivilprozeßrechtes im Familienrecht anhand einer Verbundsache.
Fall 18 behandelt die Kernprobleme des Vollstreckungsbescheides und der Durchbrechung seiner Rechtskraft bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 826 BGB. Fall 20 endlich
wendet sich Kernfragen der einstweiligen Verfügung zu.
Der hervorragend konzipierte Band erlaubt es sich in einem überschaubaren Zeitraum mit sehr prüfungsrelevanten Kernfragen des Zivilprozeßrechtes auseinanderzusetzen und dies
auf einem Niveau, das kaum steigerbar ist.
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