Jurawelt

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Pascal Croset
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin und Repetitor bei AREP – Repetitorium für Arbeitsrecht
19.08.2006

Anwalts Liebling

Eine Rezension zu:

Walter Zimmermann

Zivilprozessordnung


7. Auflage

ZAP-Verlag, Recklinghausen 2006, 1.973 Seiten, 88,- €
ISBN 3-89655-209-0

http://www.zap-verlag.de


Ein Geheimtipp war der ZPO-Kommentar von Prof. Dr. Walter Zimmermann schon lange. Das bis zur Vorauflage im Verlag C. F. Müller erschienene Standardwerk hat indes nach – oder gerade wegen – dem Übergang zum ZAP-Verlag eine derartige Metamorphose durchlaufen, dass es nunmehr endgültig in der ersten Liga der ZPO-Praxiskommentare angekommen ist.

Während die Politik sich nicht dazu entschließen kann, von dem nicht mehr zeitgemäßen Bild des "Einheitsjuristen" Abschied zu nehmen und Referendare weiterhin auf eine Tätigkeit im Staatsdienst vorbereitet, obwohl der größte Teil von ihnen letztlich den Beruf des Anwaltes ergreift (ergreifen muss), hat Prof. Dr. Zimmermann ein Einsehen mit der Rechtsanwaltschaft: Er legt den ersten Kommentar zum Zivilprozessrecht vor, der sich exklusiv an die Rechtsanwaltschaft wendet. Im Hinblick auf die Tatsache, dass der hektische, von Zeitdruck geprägte Kanzleialltag weniger nach wissenschaftlich tiefgehenden, ausschweifenden Ausführungen ruft, als nach schnellen präzisen Antworten auf Standardfragen, sind die Kommentierungen der einzelnen Paragraphen extrem kurz gehalten. Nur selten überschreiten diese eine Seite. Lediglich die wichtigsten, tatsächlich praxisrelevanten Gesichtspunkte werden abgehandelt. Unter Verzicht auf die üblichen "Fußnotengräber" beschränkt sich die Kommentierung auf höchstrichterliche Rechtsprechung und ein Minimum an Literatur-Zitaten. Dem Praktiker wird hier ein ausgesprochen effizientes Werkzeug zur täglichen Mandatsbearbeitung an die Hand gegeben. Neben den auf den Punkt formulierten, leicht fasslichen Ausführungen überzeugt insbesondere die optisch klare Strukturierung, die sich wohltuend abhebt von dem aus anderen Werken bekannten engzeiligen Layout. Ganz besonders hervorzuheben ist auch die exzellente Schwerpunktsetzung. Einzelne Normen, wie etwa § 233 ZPO (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand), die in der anwaltlichen Praxis von herausragender Bedeutung sind, wurden ausnahmsweise in der ihnen gebührenden Ausführlichkeit dargestellt.

Eine ganz besondere Bereicherung erfährt das Werk durch die an geeigneter Stelle eingestreuten "Praxishinweise". Diese machen den Rechtsanwalt auf die spezifischen, häufig haftungsrelevanten Gefahrenquellen einzelner Normen aufmerksam und unterbreiten prozesstaktische Überlegungen. Durch solche explizit auf die Sicht des Rechtsanwalts zugeschnittenen Ausführungen hebt sich der vorliegende Kommentar deutlich von seiner Konkurrenz ab. Für die exzellente Qualität dieser Ergänzungen zeichnet mit Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider einer der führenden deutschen Zivilprozessrechtler verantwortlich.

Gesamteindruck:
Es kann kaum ein Zweifel daran bestehen, dass der "Zimmermann" in der 7. Auflage unter den Vertretern der Rechtsanwaltschaft schnell Freunde finden wird. Selbstverständlich kann er seine mehrbändigen "großen Brüder" nicht ersetzen. Solange er diesen jedoch bei 90 % der auftretenden zivilprozessualen Fragen einen Schritt voraus ist, wird ihn dies nicht grämen. Dieser Kommentar bietet dem Rechtsanwalt alles, was er für die tägliche Mandatspraxis braucht. Es wäre töricht, auf ihn zu verzichten.





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