Frank Felgenträger
01.03.2006
Eine kurzweilige Hilfestellung zur Lösung prozessrechtlicher Fälle
Eine Rezension zu:
Ekkehard Schumann
Die ZPO-Klausur
3. Auflage
C.H. Beck, München 2006, 312 Seiten, 21,80 Euro
ISBN 3-406-54193-3
http://www.beck.de
Zur Freude von Studenten und Rechtsreferendaren wird der 1981 von Ekkehard Schumann begründete Klassiker nun nach der zweiten Auflage 2002 wieder regelmäßig neu aufgelegt
und damit auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht.
An der bewährten Konzeption des Buches hat sich nichts geändert und so bleibt es der Leitfaden zur Falllösung prozessrechtlicher Fragestellungen. Nach einer kurzen
Einführung über die Klausurarten im Prozessrecht und die notwendige Bearbeitungstechnik stellt Schumann wichtige Probleme aus dem Erkenntnis- und
Zwangsvollstreckungsverfahren vor. Der ausgewiesene Experte in der Vermittlung von Prozessrecht an der Universität Regensburg lässt dabei den Leser nicht mit abstrakten
Hilfestellungen oder bloßer Wissensvermittlung allein, sondern nimmt ihn durch zahlreiche Beispiele auf dem Weg zur Lösung an die Hand. Die 149 Beispiele (plus zahlreiche
Beispiele in den Fußnoten) sind knapp gefasst und bringen das behandelte Problem auf den Punkt. Die kurzen Gliederungsabschnitte zu einem bestimmten Problemkreis (z.B. sechs
Seiten zum Prozessvergleich, neun Seiten zu den Rechtsbehelfen im Vollstreckungsrecht) ermöglichen die schnelle Wiederholung einer Fragestellung für Fortgeschrittene. Aber
auch den Studenten der Anfangssemester ist das Buch sehr zu empfehlen: Es dient der Schärfung von Problembewusstsein und dem Erkennen von Zusammenhängen. So wandelt Schumann
regelmäßig vorher behandelte Probleme ab und zeigt damit den Einfluss auf die Lösung auf.
Seine Stärke zeigt das Werk bei der Warnung vor häufig gemachten Fehlern. Hier lässt Schumann seine langjährige Erfahrung aus der Ausbildung von Juristen einfließen. Ohne
Umschweife werden die regelmäßigen Fehlerquellen aufgedeckt und Musterlösungen präsentiert (so z.B. S. 174 ff. zu typischen Fehlern bei der Behandlung einer
Widerklage).
Gesamteindruck:
Die ZPO-Klausur von Schumann ist zweifellos ein Standardwerk der Juristenausbildung. Studenten und Referendaren ist es bedingungslos zu empfehlen.
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