Jurawelt

Artikel 10168
RA Stefan Zeidler
09.04.2005

Private Gerichte, aber nicht für Private

Eine Rezension zu:

Klaus Lionnet / Annette Lionnet

Handbuch der internationalen und nationalen Schiedsgerichtsbarkeit

Systematische Darstellung der privaten Handelsschiedsgerichtsbarkeit
für die Praxis der Parteien einschließlich CD-ROM
mit einschlägigen Normen und Regelwerken

3. Auflage

Boorberg, Stuttgart/München/Hannover 2005, 895 Seiten, 198,- €
ISBN 3-415-03430-5

http://www.boorberg.de


Die Schiedsgerichtsbarkeit spaltet die Juristen in Deutschland: Entweder man kennt sich damit aus oder hat noch die davon gehört. Noch düsterer sieht es in der Bevölkerung aus, denn dort ist das Schiedsgerichtsverfahren weitgehend unbekannt.

In der Wirtschaft stößt die Handelsschiedsgerichtsbarkeit mehr und mehr auf Akzeptanz und ist vor allem im internationalen Kontext nicht mehr wegzudenken. Wer als Praktiker in diesem Bereich tätig ist, gehört zur Zielgruppe des vorliegenden Buches. Die Autoren verfolgen das Ziel, "die Entscheidungen darzustellen, welche die Parteien zu treffen habe, damit ihre Erwartungen vom Schiedsverfahren voll erfüllt werden."

Die Umsetzung des Ziels ist gelungen. Mit der dritten Ausgabe liegt eine umfassende und aktuelle Darstellung des Schiedsverfahrens vor, die sich für den Einstieg in die Materie und für das praktische Arbeiten eignet. Die Gliederung folgt den Phasen des Schiedsverfahrens. Nach einer allgemeinen Einleitung und der Rechtsgrundlage der Schiedsgerichtsbarkeit, folgen die Kapitel über die Schiedsvereinbarung, als "Einstieg" in das Verfahren und über den Verfahrensablauf beim Schiedsgericht. Anschließend wird auf besondere Probleme des Schiedsverfahrens eingegangen. Einem Ausblick auf besondere Verfahren folgen Beschreibungen der verschiedenen nationalen und internationalen Schiedsgerichtsinstitutionen. Schließlich werden die Kostenregeln des Verfahrens dargestellt. Im Anhang finden sich zahlreiche vertiefende Materialien, wie zum Beispiel die New York Convention von 1958, das UNCITRAL Model Law von 1985, eine alte Fassung der ZPO vor der Reform von 1998 und weitere internationale Regelungen. Teilweise sind die Materialien in einer Fassung der Originalsprache und einer Übersetzung in deutsche Sprache enthalten.

Man kann die hohe Bedeutung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit für die Wirtschaft nicht abstreiten. Zurecht weisen die Autoren auf die vielfältigen Vorteile des Verfahrens hin. Schon in der Einleitung kommen sie zum Schluss, dass die Aufnahme von Schiedsvereinbarungen in internationalen Verträgen ein Muss darstellt. Ob man tatsächlich soweit gehen kann, dass der Rechtsanwalt einen Beratungsfehler begeht, wenn er in einem internationalen Geschäft nicht auf eine Schiedsgerichtsklausel hinwirkt, soll wohl als provozierende Aussage offen bleiben. Im nationalen Geschäftsverkehr ist das Schiedsgerichtsverfahren jedenfalls kein faktischer Zwang, was durchaus mit Bedauern zur Kenntnis genommen werden kann. Nicht zuletzt der Gesetzgeber wünscht sich auch in diesem Bereich eine verstärkte Nutzung der Schiedsgerichtsverfahren.

Vor dem Hintergrund der großen internationalen Bedeutung wird den Rechtsgrundlagen des Verfahrens viel Platz eingeräumt. Das ist notwendig, um die verschiedenen Konventionen systematisch in Zusammenhang zu bringen. Sehr hilfreich ist der Abdruck der jeweiligen Konvention mit deutscher Übersetzung im Anhang.

Für das Verfahren selbst stehen praktische Hinweise im Vordergrund. Fragen zur Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung und entsprechende Musterklauseln sind für das beratende Mandat unverzichtbar. Soll es zu einem Schiedsverfahren kommen, entstehen Fragen zur Zusammensetzung des Gerichts. Die Besonderheiten eines privaten Gerichtsverfahrens werfen Probleme der vertraglichen Regelungen zwischen den Schiedsrichtern und den Beteiligten auf.

Die Durchführung des Schiedsverfahrens beschreibt alle notwendigen Vorgänge von der Bildung des Schiedsgrichts über die mündliche Verhandlung bis zur Beweisaufnahme. Der Entscheidung, in der Regel ein Schiedsspruch, ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Selbst Details, wie die Regelung der Verfahrenssprache, Widerklage und Aufrechnung werden angesprochen. Schon die Gliederung des Kapitels über die Durchführung des Schiedsverfahrens könnte als Checkliste für den Praktiker Verwendung finden.

Es fehlt allerdings an Ausblicken zur Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit. Die Verfahrensdurchführung mit modernen Kommunikationsmitteln findet keine Besprechung. Dabei werden schon seit einigen Jahren Schiedsgerichtsverfahren in bestimmten Bereichen komplett "online", also über das Medium Internet abgewickelt.

Im Kapitel "Besondere Verfahren" ist unklar, warum an dieser Stelle das Mediationsverfahren besprochen wird, das streng genommen nichts mit der Streitentscheidung durch Schiedsgerichte zu tun hat. Die angemessen knappe Darstellung befindet sich in Gesellschaft zu Fragen des Einstweiligen Rechtsschutzes im Schiedsverfahren. Wenn dieser auch wenig Bedeutung in der Praxis hat und wegen der Notwendigkeit staatlicher Mithilfe nicht zum eigentlichen Schiedsverfahren zählen kann, so wäre dieses Thema näher am Schiedsverfahren und losgelöst von "alternativen Verfahren" im gleichen Kapitel besser aufgehoben.

Besonders hervorzuheben ist die beiliegende CD-ROM. Auf ihr befinden sich alle Kapitel des Buches, was eine einfache Stichwortsuche am PC ermöglicht. Das gilt besonders für die nationalen und internationalen Regelwerke im Anhang. Zusätzlichen Nutzen erhält die CD-ROM durch eine Übersicht relevanter Gerichtsurteile, die zum Teil mit Internet-Fundstellen verknüpft sind und Checklisten, zum Beispiel für den Abschluss einer Schiedsvereinbarung und zur Durchführung des Schiedsverfahrens. Für den Praktiker sind die Vielzahl der Musterklauseln wertvolle Hilfe. Zu guter Letzt können die Leser anhand des E-Learning-Tools ihr Wissen zu den einzelnen Kapiteln überprüfen. Es gilt Fragen im multiple-choice-Verfahren zu beantworten. Eine eingebaute Benutzerverwaltung und Statistikfunktion lässt die Wissensüberprüfung in angenehmen Häppchen aufteilen.

Fazit:
Mit dem Handbuch liegt ein Werk vor, dass sich vor allem an Praktiker richtet. Trotz des Umfangs ist es nicht wissenschaftlich überfrachtet. Wer mehr über die Theorie der Schiedsgerichtsbarkeit erfahren will, ist mit Hinweisen zu vertiefenden Quellen in den Fußnoten gut beraten. Das Fehlen von Informationen zur zukünftigen Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit fällt bei einem Werk für Praktiker nicht ins Gewicht. Hier überwiegt die detaillierte Schilderung der wichtigsten Punkte für die Schiedsvereinbarung und das Schiedsverfahren. Dabei ist die Beschränkung auf die Handelsschiedsgerichtsbarkeit ernst zu nehmen: Diese Darstellung privater Gerichte meint nicht Verfahren mit Beteiligung Privater.





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