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Artikel 633
Ralf Hansen

Ein neues Magazin für Rechtsanwälte

Eine Rezension zu:

ANWALT. Das Magazin

Eine neue Zeitschrift aus dem Hause C.H. Beck:

Erscheinungsweise: monatlich
Preis: jährlich DM 98 (inkl. MWSt.)
Einzelheft: DM 12,-
für Abonnenten der NJW kostenlos

http://www.beck.de
http://www.roemermann.com


Das Anwaltsmagazin ist neu und grundsätzlich zu begrüßen. Die "Fundamentalkritik" eines jahrelangen Lesers des NJW-Computerreports sei aber vorab geäußert: Kaum jemand versteht so recht, warum diese ganz ausgezeichnete und eingeführte Zeitschrift "sterben" mußte, zugunsten dieses Magazins. Was "Anwalt" (mit der sie "fusioniert" wurde) von ihr überläßt, ist nicht eben viel, eher ein Feigenblatt, um die Folgen der Aufgabe dieser Zeitschrift bei den "Fans" etwas abzumildern. Es bleibt zu hoffen, daß diese Inhalte im Verlauf der Entwicklung wieder stärkeres Gewicht bekommen. Im neuen Rahmen sind die entsprechenden Inhalte jedenfalls recht knapp geraten. Verlag und Redaktion sollten über die Gewichtung vielleicht noch einmal nachdenken.

Nichtsdestoweniger ist "Anwalt" als Anwaltsmagazin weitgehend gelungen. Die Anwaltschaft benötigt ein derartiges Forum, auch wenn der Charakter einer Werbebroschüre mit Text derzeit noch nicht zu übersehen ist. Die Richtung allerdings stimmt. Die Einleitung zum ersten Heft thematisiert die geplante ZPO-Reform, die in der Tat, wie der Titel anklingen läßt, eine Mogelpackung ist, untauglich die angestrebten, hehren Ziele zu erfüllen. Die berechtigte Kritik aus der Anwaltschaft hat mit Lobbyismus nichts zu tun, ist doch die Richterschaft weitgehend ebenfalls dieser Auffassung. Der Reutlinger Türenknall der Bundesministerin für Justiz findet selbstredend Erwähnung, für eine ausgeprägte Diskussionskultur dürfte er in der Tat kaum stehen.

Ein Schwerpunkt des Heftes liegt auf dem Aspekt der Rechtsformwahl. Insbesondere bei Kanzleigründungen ein wesentlicher Faktor. Diskutiert werden in sehr knapper Form Vor- und Nachteile von GbR, GmbH und AG (wo bleibt da die Partnerschaft, die im Text durchaus angesprochen wird?). Die "GbR mbh" (wenn es sie denn je gab) gehört der Vergangenheit an, nachdem der BGH sein zutreffendes Grundsatzurteil gefällt hat. Römermann ist indessen zuzustimmen, daß die Rechtsanwalts-AG (die bereits richterrechtlich für zulässig gehalten wird), einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedarf, zu der sich der Gesetzgeber schnellstens entschließen sollte, der allerdings gegenwärtig nicht wenige Reformprojekte gleichzeitig betreibt. Zweifel hegen kann man durchaus, ob tatsächlich jedermann Aktionär einer solchen AG können werden sollte, da das "shareholder value" durchaus die Unabhängigkeit der Ausübung des Anwaltsberufes faktisch in Frage stellen könnte.

Das neue Magazin will nicht nur rechtliche Aspekte ansprechen, sondern auch so sensible Bereiche, wie das Anwaltsmarketing. Diesbezüglich stellt Heussen einige Grundsätze zum Verhältnis von Anwaltsfirma und Corporate Identity zur Diskussion. Ein weiterer Beitrag widmet sich der Expansion anwaltlicher Tätigkeiten aufgrund des E- Commerce, auf dem der Rechtsberatungsbedarf noch erheblich ist. Ein Anwalt berichtet von seinen Erfahrungen als deutscher Anwalt in Moskau. Interessant ist die (zu kurze) Arbeit über die Rentabilität einer Anwaltskanzlei, deren wirtschaftliche Führung unumgänglich ist. Der Beitrag über Anwaltsmailings setzt sich allerdings dem Verdacht aus, sich mit dem wettbewerbs- und persönlichkeitsrechtlichen Hintergrund des "Spamming" nicht völlig zureichend auseinandergesetzt zu haben. Akquisition per Mail dürfte für den Anwalt überaus risikoreich sind, zumal die Streitwerte bei "SPAM" durchaus eine bemerkenswerte Höhe erreichen. Das Problem wird auch nicht annähernd thematisiert.

Erste Berichte aus der Praxis werden vermeldet hinsichtlich der Klageerhebung per E-Mail, die bei den meisten Gerichten noch Zukunftsmusik ist. Indessen wird es sich dabei um ein Modell der Nachrichtenübermittlung handeln, neben dem die üblichen Formen durchaus ihre Berechtigung behalten dürften. Einige Bemerkungen zum Web-Design für Kanzleien gehören zum "Marketingmix" heute einfach dazu. Dem Verfasser ist völlig zuzustimmen: nichts ist im Netz nachteiliger als eine schlechte Website. Dann sollte man es lieber lassen! Software-Tests, hier hinsichtlich Kanzlei-Plus, runden das Angebot ab. Vorgestellt wird die juristische Suchmaschine meta-jur.de. Informiert wird über Seminare und Veranstaltungen.

Die Zeitschrift ist bisher sehr auf große Kanzleien zugeschnitten, neben denen kleinere Kanzleien ihre Daseinsberechtigung wohl behalten werden. Der Informationsgehalt ist interessant, könnte aber vielfältiger sein. Insgesamt eine interessante Neuveröffentlichung, die ihre Konturen aber erst noch gewinnen muß.
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