Jurawelt

Artikel 631
Ralf Hansen

Eine neue Zeitschrift zum Europäischen Zivil- und Wirtschaftsrecht unter Einschluß des Organisations- und Verfassungsrechts

The European Legal Forum
Forum iuris communis Europae

Edited by Thomas Simons, Rainer Hausmann and The Board of European Forum Editors

IPR-Verlag GmbH, München
Druck: C.H. Beck'sche Verlagsdruckerei, Nördlingen
Jahresabonnement: EUR 145,- (incl. Versand)
Einzelheft: EUR 25,-
kostenloses Probeabo bis 15.02.2001
Erscheint in Deutsch, Englisch und Italienisch

http://www.simons-law.com


Diese Zeitschrift ist eine Überraschung auf dem Zeitschriftenmarkt des europäischen Zivil- und Wirtschaftsrechtes im weitesten Sinne. Es versucht segmentierte Diskussionsstränge zusammenzuführen. Das erste Heft legt einen hohen Anspruch vor und markiert die vielversprechende Zielsetzung. Die Zeitschrift wird berichten über Europäisches Organisations- und Verfassungsrecht, Internationales und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, das komplementäre Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, das europäische Recht des geistigen Eigentums, IPR und Privatrechtsvergleichung, Internationales und Europäisches Verfahrensrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Fragen der europäischen Anwaltschaft. Die Präsentation aktueller Informationen soll selbstverständlich sein.

Das Heft ist sehr ansprechend strukturiert und gut lesbar. Europa braucht ein juristisches Forum für ganz Europa, nicht nur für Teilsegmente nationalstaatlicher Provinienz. Die nationalen europäischen Rechte werden einander immer ähnlicher, auch wenn die Differenz die Rechtsvergleichung noch interessant macht, auch wenn zu Jubel nicht immer Anlaß besteht. Nicht alles, was aus der Brüsseler "Großküche" kommt, überzeugt auch rechtspolitisch. Die Einleitung legt aber den Finger auf die entscheidende Wunde, denn englische Autoren rezipieren meist nur englischsprachige Autoren, deutsche Autoren, etc. Ein Blick in die Lehrbuchliteratur spricht Bände. Es kommt aber darauf an, eine gesamteuropäische juristische Öffentlichkeit herzustellen und ein Forum zu schaffen, indem über die Grenzen hinweg miteinander diskutiert wird. Sonst ist Europa verloren. Dies gilt nicht nur für die juristische Fachöffentlichkeit, denn gerade das Recht geht nicht nur Juristen an, es betrifft alle Bürger wenigstens ausschnittsweise. Die Herausgeber versuchen, dies aber wenigstens für die interessierte juristische Fachöffentlichkeit zu leisten. Der Berührung mit dem europäischen Recht jedenfalls kann heute niemand mehr entgehen, jedenfalls kein Jurist. Doch die Herausgeber werfen mit Recht die Frage auf, wo die europäische Rechtsöffentlichkeit bleibt, nach der Bleckmann in der JZ von 1990 bereits verzweifelt Ausschau gehalten hat. Gesellschaft ist in Europa mit dem Nationalstaat nicht mehr identisch, aber ein europäischer Staat ist noch nicht entstanden. Entstanden ist lediglich ein mehr und mehr konvergierende Rechtsentwicklung. Die Herausgeber rufen konsequent Wissenschaft und Praxis mit Bezug zum europäischen Recht zur Mitarbeit auf.

Das erste Heft ist vielversprechend. Was könnte als "Opener" besser dienen als ein Aufsatz zur geplanten EU-Grundrechte-Charta, die noch viele Zweifelsfragen aufwirft, etwa die nach ihrer Implementierung auf EU-Ebene. Eine weitere Arbeit widmet sich Fragen des UN-Kaufrechtes unter dem Aspekt des Unterfallens eines Vertriebsvertrages unter das UN-Kaufrecht. Insoweit wird nach einer Einleitung die Entscheidung des Kassationsgerichtshofes gleich im Wortlaut dargeboten und anschließend kommentiert. Diese Einteilung ist überaus sinnvoll, wenn auch unüblich, prägt aber das ganze Heft. Die Praxis aber kann der wissenschaftlichen Urteilsanalyse nicht entbehren. Dies ist aber kein Grund, sie üblich zu machen. Aus der Feder von Bechtold findet sich eine überaus lesenswerte Arbeit zur EU- Fusionskontrolle bei grenzüberschreitenden Fusionen. Einer der Herausgeber steuert einen überaus lesenswerten Aufsatz zur Erschöpfung des Markenrechts anhand einer Aufarbeitung der transnationalen Rechtsprechung bei, die wiederum im Wortlaut im Text wiedergegeben und dann kommentiert ist. Auf diese Art macht die Lektüre von Urteilsanmerkungen dem Leser Freude. Hausmann berichtet souverän über die (erneute) Revision des Brüsseler Abkommens. Die Arbeit von Wolff hat das europäische Standesrecht für Rechtsanwälte zum Gegenstand (CCBE-Standesregeln). Auch ein paar Rezensionen finden sich, die aber aber mit juristischer Literaturkritik nicht viel zu tun haben, sondern die betreffenden Werke eher allgemein vorstellen. Nützlich ist der Tagungskalender. Überzeugend auch die Rubrik "In letzter Minute".

Der Verlag gibt übrigens auch ein Europäisches Anwaltsverzeichnis heraus, das inzwischen in siebter Auflage erschienen und auch online verfügbar ist. Ergänzend zur Zeitschrift verfügt der Verlag über eine sehenswerte Website (mit weiteren Informationen), die auch ein interessantes Diskussionsforum aufweist, das mit Fragen zur Markenrechtserschöpfung gestartet wurde.

Dieses neue Zeitschriftenprojekt ist vielversprechend. Die erste Ausgabe ist überaus lesenswert und informativ, zumal hier ein bruchloser Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis versucht wird, dem ein guter Weg allemal zu wünschen ist.
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