Jurawelt

Artikel 9733
Michael Ludwig
06.11.2004

Schöner als im Märchen?

Eine Rezension zu:

Rainer Wörlen / Karin Metzler-Müller

Zivilrecht 1000 Fragen und Antworten

Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht

5. Auflage

Heymanns, Köln 2004, 279 Seiten, 19,80 €
ISBN 3-452-25718-5

http://www.heymanns.com


Bekannt sein dürften jedem noch die Märchen aus 1001 Nacht. Diese haben mit dem Buch wenig gemein, bis auf die Anzahl der Fragen, nämlich 1001. Davon beziehen sich die auf dem Titel versprochenen 1000 Fragen auf das Zivilrecht, die letzte Frage ist nur ein kleiner Gag der Autoren.

Wie alle Bücher von Wörlen richtet sich auch dieses vorwiegend an Studierende der Wirtschaftswissenschaften sowie andere Studiengänge von Nichtjuristen, in denen Grundkenntnisse des deutschen Privatrechts verlangt werden, aber auch an den juristischen Studienanfänger. Im Vordergrund für Nichtjuristen, die sich mit Jura beschäftigen, steht meistens nicht wie für den Jurastudenten die Falllösungstechnik, sondern diese müssen in der Regel nur die Antworten auf Fragen parat haben. Natürlich müssen angehende Juristen dieses Wissen auch haben, jedoch wird es nur selten in der Form von Frage und Antwort abgefragt.

Der Schwerpunkt des Werkes liegt eindeutig auf dem BGB AT und dem allgemeinen und besonderen Schuldrecht, daneben werden aber auch das Sachenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Handelsrecht (inkl. Gesellschaftsrecht) sowie das Arbeitsrecht in dem Buch behandelt. Dabei kann das Werk nicht als Einführung in das Bürgerliche Recht betrachtet werden. Der Nutzer sollte bereits mit anderen Lehrbüchern sich ein Wissen in den entsprechenden Bereichen erarbeitet haben und das hier zu besprechende Werk erst anschließend zu Rate ziehen. Die Autoren verweisen auf weitere Literatur im Einführungswort, von Wörlen gibt es zu jedem hier behandelten Bereich ein Lehrbuch.

Ziel des Buches ist eine Lernkontrolle und Wiederholung zu ermöglichen. Dabei sind die Fragen so angelegt, dass der Student genau 20 davon in einer zweistündigen Klausur lösen kann. Dabei ist es natürlich freigestellt, sich die Fragen querbeet aus dem Buch rauszusuchen und schließlich zu versuchen diese zu einer Lösung zu führen.

Dabei sind die Fragen und Fälle meist aufeinander aufgebaut. So wird zum Beispiel in Frage 181 innerhalb des Kapitels zur Stellvertretung der kleine Fall geschildert, dass K für den Freund F eine Zeitschrift aus dem Laden mitbringen soll, dieser aber im Laden nicht zu erkennen gibt, dass er in Vertretung für F handelt. Die Frage ist, was eine konsequente Anwendung des § 164 II BGB zur Folge hätte. Erst einige Fragen später wird schließlich nach dem Rechtsinstitut "Geschäft für den, den es angeht" gefragt. In wieweit eine solche Aufteilung wirklich sinnvoll ist, möchte ich bezweifeln, dies könnte man wesentlich schneller behandeln und die so frei werdenden Fragen für andere Dinge nutzen. So sind die Bereiche Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht jeweils sehr kurz ausgefallen und decken lediglich gröbste Grundlagen ab. Nun ist wohl aber zuzugestehen, dass sich weder Nichtjuristen noch Studienanfänger im Fachbereich Rechtswissenschaft vertieft, wenn überhaupt, mit diesen Bereichen beschäftigen müssen.

Die Antworten zu den Fragen sind überwiegend sehr knapp ausgefallen. Meinungsstreitigkeiten werden überhaupt nicht dargestellt, die Antworten bestehen in der Regel aus einem Satz. Auch wenn das Buch laut Autoren auch den Jurastudenten zum Bestehen des kleinen Scheines im BGB dienen soll, so ist in dieser Hinsicht von dem Buch abzuraten, da in den Klausuren doch etwas mehr verlangt wird. In Falllösungen kommt es ja zumeist gerade auf die Darstellung eines Streitstandes und die Entscheidung für das eine oder andere Argument an. Hierzu ist das Buch aber keine Hilfe. Weiterführende Literaturangaben werden nur selten gegeben, und wenn dann nur auf weitere Bücher von Rainer Wörlen. Immerhin wird aber, wo angebracht, auf die entsprechenden §§ des Gesetzes verwiesen.

Gesamteindruck:
Das Buch ist weniger für Jurastudenten geeignet, vor allem weil die für diese so wichtige Falllösungstechnik nicht eingeübt wird, aber auch weil keine Streitstände im Buch auftauchen. Märchenhaft ist das Buch also für Jurastudenten im Anfangsstadium sicher nicht, es sei denn, man findet Gefallen an Märchen ohne Happy End. Für Nichtjuristen mag es da hilfreicher sein. Die Fragen und kleinen Fälle werden meist nur sehr knapp behandelt, wenn man das Buch aber lediglich zur Lernkontrolle einsetzen möchte und keine tiefgehende Kenntnis des Rechts benötigt, mag dies durchaus ausreichen.
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