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Artikel 8464
Niclas Bamberg

Grundlagen des BGB und Handelsrechts

Eine Rezension zu:

Frank Hohmeister

Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts

Studien- und Übungsbuch für Studierende der Betriebswirtschaft und des Wirtschaftsrechts

3. Auflage

Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2003, 400 S., 29,95 €
ISBN 3-7910-2175-3

http://www.schaeffer-poeschel.de


Unter Herausgabe von Bernd P. Pietschmann und Dietmar Vahs ist die 3. Auflage von Frank Hohmeisters Lehrbuch "Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts" erschienen. Die Fachbuchreihe richtet sich in erster Linie an Studierende der Betriebs- und Volkswirtschaft, aber auch an Rechtsstudenten.

Das Buch ist einfach und daher eingängig aufgebaut. Es beginnt mit den Kernbereichen des Privatrechts. Insofern beginnt es mit dem allgemeinen Teil des BGB als Kernbestandteil des Bürgerlichen Rechts. Der Leser findet hierbei eine stringente Zusammenfassung des allgemeinen Teils, die allerdings selten tief in die Rechtsdogmatik einsteigt.

Im folgenden werden weitere Bereiche des BGB als wirtschaftlich bedeutungsvoll hervorgehoben. In diesem Sinne werden das allgemeine und besondere Schuldrecht vertieft, wobei der Autor besonderen Wert auf einzelne Schuldverhältnisse legt, die im Wirtschaftsverkehr häufigste Anwendung finden. Die Wirtschaftsperspektive zeigt sich auch in einem ausführlichen und gut dargestellten Kapitel zu dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insofern ergänzen sich die dortigen Ausführungen mit Einzelheiten zur Systematik juristischen Denkens und der Auslegungstechnik, die dem Buch am Anfang vorangestellt sind. Schließlich findet eine kurze Einführung zum Sachenrecht statt, welches in seiner Bedeutung für wirtschaftliche Sachverhalte nicht zu unterschätzen ist. Der Stoff des Buches wird abgerundet durch eine breite Darstellung des Handelsrechts. Hierin wird nicht nur die Grundlage des Handelsrechts erläutert, sondern vielmehr auf die Änderungen einzelner Probleme im Vergleich zum BGB hingewiesen, wie kaufmännisches Bestätigungsschreiben, kaufmännische Rügepflicht oder die veränderten Verhältnisse der Stellvertretung bei der Prokura. Hierbei fand auch das reformierte Schuldrecht Eingang in die Bearbeitung. Zum Schluss des Buches finden sich insgesamt 21 Fälle mit Lösungen, die den zuvor gebrachten Lehrumfang abprüfen. Dabei fällt auf, dass der Autor eine gute Gewichtung der Fälle vorgenommen hat, so dass klausurrelevante Probleme noch mal im Beispiel geübt werden können.

Die Darstellung selbst ist durch verschiedene Grafiken bzw. Schaubildern aufgelockert und visualisiert. Weiterhin fällt auf, dass durch Symbole ("B" wie Beispiele und "D" wie Definitionen) das Auffinden gesuchter Themen erleichtert wird. Das Stichwortregister selbst ist sehr ausführlich und querverwiesen. Negativ fällt auf, dass das Buch seinem Titel nicht gerecht wird. Das Wirtschaftsprivatrecht ist ein erheblich weiterer Bereich, als er in diesem Lehrbuch dargestellt wird. Beispielsweise gehört auch das Gesellschaftsrecht selbst zu einem sehr wichtigen Bereich des Wirtschaftsprivatrechts, da hierdurch die Haftungen der juristischen Person selbst aber auch der Gesellschafter untereinander und gegenüber Dritten maßgeblich geregelt werden. Weiterhin ist das Europarecht auch eine essentielle Rechtsquelle, zumindest das CISG oder UN-Kaufrecht hätte eingearbeitet werden müssen. Somit bezieht sich das Buch lediglich auf das BGB in einer kurzen Darstellung sowie das HGB. Wer genau dies lernen möchte, ist mit diesem Buch dank seiner erklärenden und prägnanten Darstellung gut beraten. Das Wirtschaftsprivatrecht selbst ist jedoch mehr und mit diesem Lehrbuch noch nicht abschließend abgehandelt.

Gesamteindruck:
Zu empfehlen ist dieses Buch schließlich insbesondere BWL- und VWL-Studenten, die sich nicht nur einen Überblick über das BGB und HGB machen wollen, sondern auch über das juristische Denken und die Subsumtionstechnik etwas lernen wollen. Rechtsstudenten, die ihrem Schwerpunkt auf das Wirtschaftsrecht legen wollen, sollten sich über die Darstellung ihres Interessengebietes vorher selbst vergewissern.





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