
Das Einführungslehrbuch zum Bürgerlichen Recht wendet sich neben
Universitätsstudenten auch an Studierende an Fachhochschulen, Wirtschafts- und Verwaltungsakademien sowie Industrie- und Handelskammern und hat damit als Zielgruppe nicht
unmittelbar Jurastudenten, sondern vor allem Studenten mit Recht im Nebenfach. Dies äußert sich darin, daß das Familien- und Erbrecht vollständig ausgeklammert wird und nur
Grundzüge des Zivilprozeßrechts erläutert werden. So enthält das Buch also die
Basics aus den ersten drei Büchern des BGB sowie aus dem Zivilverfahrensrecht.
Zu Beginn führt Zerres seine Leser in die juristische Arbeitsmethodik ein. In diesem ersten Kapitel finden sich knappe Hinweise zur Fallbearbeitung, eine Erläuterung der
Struktur des Bürgerlichen Rechts, einige Ausführungen zum Einfluß des Europarechts auf das deutsche Recht, Hinweise zu Sonderprivatrechten – vor allem auf die
entsprechenden Gesetze, die Rechte, die im Bürgerlichen Gesetzbuch normiert sind, für besondere Adressaten, z.B. das HGB für Kaufleute oder das UrhG für Urheber und ihre
Werke, regeln – und eine kurze Abhandlung zum öffentlichen Recht als weiteres großes Rechtsgebiet neben dem Zivilrecht. Schließlich wird an einem einfachen Beispiel
die Fallbearbeitung näher dargestellt. Ein Anhang mit den unter Jurastudenten allseits bekannten "Ratschlägen" wie "Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz" sowie einer
Übersicht von Anspruchsgrundlagen rundet das erste Kapitel ab. Für Nichtjuristen ist dieses Kapitel zur Einarbeitung in die juristische Fallösungstechnik und als Überblick
über die zivilrechtlichen Gesetze sicher eine gute Hilfe.
Auch in den folgenden Bereichen ist erkennbar, daß die Hauptzielgruppe des Buches nicht aus Jurastudenten besteht. Zerres versucht das Verständnis des Bürgerlichen Rechts
denkbar einfach zu machen. Hierzu bildet er Übersichten ab, die Strukturen darstellen, flechtet immer wieder gelungene Beispiele, die mit einem senkrechten Strich am Rand
gekennzeichnet sind, ein oder verweist auf Klassiker-Fälle wie den der Trierer Weinversteigerung. Dagegen finden sich keine umfangreichen Fußnoten, einschlägige Literatur
und Rechtsprechung wird knapp in Klammern direkt in den Text gesetzt.
Im Schuldrechts-Teil wurden im Vergleich zur
Vorauflage die Änderungen durch die Schuldrechtsreform eingearbeitet. Das alte und neue Recht
werden teilweise nacheinander vergleichend dargestellt, wie z.B. bei der Unmöglichkeit. Zudem finden sich aktuelle Literaturhinweise, die schon die Schuldrechtsreform
berücksichtigen.
Trotz des Anspruchs, den allgemeinen Teil des BGB, das Schuldrecht, das Sachenrecht und das Zivilprozeßrecht in einem Buch abzuhandeln, fehlen auch Details nicht. Im Rahmen
des Kaufrechts geht der Autor auf internationale Kaufverträge und das UN-Kaufrecht auf anderthalb Seiten ein, außerdem finden sich Verweise in das HGB sowie Erläuterungen
zum Leasingvertrag. Dagegen beschränkt sich das Sachenrechts-Kapitel auf Ausführungen zu den Grund-Problemen um Eigentum und Besitz. Hypotheken oder Pfandrechte werden in
diesem Buch vergeblich gesucht. Gleiches gilt für das Zivilverfahrensrecht, auch hier sind nur Grundkenntnisse mit Hilfe des vorliegenden Buches zu erlangen.
Gesamteindruck:
Etwas gewöhnungsbedürftig ist die relativ kleine Schrift. Ansonsten ist das Lehrbuch zum Bürgerlichen Recht für alle diejenigen sehr interessant, die sich ohne Vorkenntnisse
in die Grundprobleme des Zivilrechts einarbeiten wollen. Die vielen Schemata und Beispielsfälle erleichtern das Verständnis sehr.