
Das bis zur dritten Auflage von Roland Leuschel betreute Buch in der
Schnell
erfasst-Reihe hat nun mit Joachim Gruber einen neuen Autor, der eine komplette Neubearbeitung ohne Rückgriff auf die Vorauflage vorgenommen hat. Der Umfang ist etwas
kleiner geworden, dafür wurden zwei neue Bereiche abgedeckt, nämlich die handelsrechtliche Rechnungslegung sowie ein Abschnitt zu den internationalen Handelsverträgen.
Gruber will mit seinem Einstiegslehrbuch die erste Berührung des Lesers mit dem Handelsrecht erleichtern. Für Jura-Studenten ist das Buch daher höchstens in den
Anfangssemestern zur Orientierung über die Rechtsgebiete geeignet, für die Vorbereitung auf handelsrechtliche Klausuren in der großen Übung oder im Examen geht das Buch
nicht tief genug ins Detail. Der Autor geht so vor, daß er die wichtigsten Vorschriften, die – wie üblich in dieser Reihe – mit abgedruckt sind, erläutert und
mit Hilfe von Fällen veranschaulicht. Streitstände handelsrechtlicher Probleme werden ebenso ausgeblendet wie weiterführende Literaturhinweise.
Nach einer kurzen Einführung, in der die handelsrechtlichen Normen denen des BGB gegenübergestellt und die wichtigsten Begriffe definiert werden, beschäftigt sich Gruber im
ersten Kapitel mit der Kaufmannseigenschaft und der Firma. Die Arten des Kaufmanns, die das HGB kennt, werden sehr eingängig, an Gesetz und Beispielen orientiert,
dargestellt. Auch die Ausnahmen, die für die Land- und Forstwirtschaft gelten, werden erwähnt. Anschließend geht der Autor auf das Handelsregister und seine Funktion kurz
ein. Die Firma, die in § 17 HGB geregelt ist, ist Gegenstand der zweiten Hälfte dieses Kapitels. Durch die einfach verständliche Formulierung wird dem Leser ohne
Vorkenntnisse schnell klar, warum eine Firma als solche nicht verkauft werden kann, welche Voraussetzungen an den Handelsnamen des Kaufmanns gestellt werden und was
passiert, wenn das Handelsgeschäft von einer anderen Person übernommen und weitergeführt wird. Im zweiten Kapitel geht es um die Hilfspersonen des Kaufmanns, die in
vertretungsberechtigte Personen und selbständige Hilfspersonen des Kaufmanns aufgeteilt werden. Hier werden zunächst die Regelungen zur Stellvertretung aus dem BGB und die
Arten der Vollmacht eingeführt, anschließend macht Gruber den Lesern die Unterschiede in der Handlungsbefugnis von Prokuristen, Handlungsbevollmächtigten und Angestellten
auf der einen Seite sowie Handelsvertreter, Handelsmakler, Kommissionär und Vertragshändler bzw. Franchisenehmer auf der anderen Seite klar.
Viel kürzer als in der Vorauflage fällt das Kapitel zum Gesellschaftsrecht aus. Angesichts der Tatsache, daß das vorliegende Buch dem Handelsrecht gewidmet ist, ist dies
aber nachvollziehbar und auch richtig. Die Darstellung der einzelnen Personengesellschaften und Körperschaften ist daher auf das nötigste beschränkt und erläutert im Grunde
nur die gesetzlichen Regelungen. Zum Abschluß faßt eine Übersicht über alle Gesellschaften die jeweiligen Mindestgründerzahlen, die Notwendigkeit eines Mindestkapital oder
einer Handelsregistereintragung sowie die Haftung zusammen. Ein knapper Ausflug ins Insolvenzrecht wird ebenso durch eine verdeutlichende Tabelle ergänzt.
Ausgehend von der Buchführungspflicht für Kaufleute in § 238 HGB wird im Kapitel über die handelsrechtliche Rechnungslegung erläutert, was der Unterschied zwischen einfacher
und doppelter Buchführung ist, wie die Pflicht zur Erstellung einer Bilanz ausgestaltet ist und welche Unterlagen ein Kaufmann aufbewahren muß. Anschließend geht Gruber auf
die speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften in diesem Bereich ein. In einer Übersicht wird dargestellt, wie eine Bilanz für eine Kapitalgesellschaft auszusehen
hat.
Sind nun alle theoretischen Grundlagen des Handelsrechts sowie die Rechnungslegung erklärt, so geht es im folgenden Kapitel über die Handelsgeschäfte praktisch weiter. Auch
hier werden zunächst die vom BGB abweichenden Regelungen aus dem Handelsgesetzbuch vorgestellt. Als einzelne Handelsgeschäfte werden der Handelskauf sowie einzelne
Transportgeschäfte thematisiert. Im Gegensatz zu den ersten Kapiteln finden sich nun mehr zusätzliche Erläuterungen neben den Gesetzesnormen. Da der internationale
Handelsverkehr immer mehr an Bedeutung gewinnt, finden sich auch kurze Ausführungen zum internationalen Privatrecht, zum UN-Kaufrecht sowie zu den International Commercial
Terms. Zum Ende wird auf das Umgehen mit Handelsstreitigkeiten hingewiesen. Im letzten Kapitel wird aufgezeigt, welche Gesetze und Rechtsgebiete außerhalb des HGB für das
Handelsrecht eine Rolle spielen. Hierzu gehören das Scheck- und Wechselrecht, der Gewerbliche Rechtsschutz sowie das Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Gesamteindruck:
Für die angesprochene Zielgruppe, den Leser ohne Vorkenntnisse, gibt das vorliegende Buch einen guten ersten Eindruck über das Handelsrecht und hilft beim Zurechtfinden im
Gesetz. Die zwei Klausurfälle im Anhang sowie die vielen Übersichten, die Wiederholungsfragen nach jedem Kapitel und das vorbildliche Register mit Erläuterungen zu allen
Stichworten tun ihr übriges, um das Verständnis so leicht wie möglich zu machen. Für Jura-Studenten ist das Buch dagegen eher ungeeignet, allenfalls als allererster
Einstieg.