Florian Kleinmanns
Alles, was der BWL-Student braucht
Eine Rezension zu:
Peter Müssig
Wirtschaftsprivatrecht
6. Auflage
C. F. Müller, Heidelberg 2003, XXXVI + 543 Seiten, 31,90 €
ISBN 3-8252-2226-8
http://www.utb.de
Bereits in der 6. Auflage erscheint das Lehrbuch "Wirtschaftsprivatrecht" von Peter Müssig, der an der Fachhochschule Frankfurt am Main Privat- und Wirtschaftrecht lehrt.
Trotz seiner über 500 Seiten in einem handlichen Format sieht man dem Werk nicht von außen an, wie umfassend es das Privatrecht darstellt.
Dazu muss man zumindest das Inhaltsverzeichnis aufschlagen: Ganze 21 Kapitel bringt der Autor zwischen den Buchdeckeln unter, beginnend mit rechtlichen Grundbegriffen über
den allgemeinen und besonderen Teil des BGB bis hin zu wirtschaftsrechtlichen Spezialmaterien wie Gewerblichem Rechtsschutz und Insolvenz. Der Schwerpunkt liegt ganz klar
auf den Grundlagen von Rechtsgeschäft, Abstraktionsprinzip und Vertragsschluss sowie auf den einzelnen Vertragstypen, wobei die Vertragstypen des HGB gleichwertig neben
denen des BGB dargestellt werden. Ihrer Bedeutung im Wirtschaftsrecht entsprechend am Rande behandelt werden GoA und ungerechtfertigte Bereicherung, wobei der Autor stets
versucht, Beispiele aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts darzustellen.
Überhaupt ist das ganze Buch von reichhaltigen Beispielen durchzogen, die zwar manchmal den Lesefluss unterbrechen, wenn sie mit Zeilenumbruch davor und Zeilenumbruch danach
mitten in einen Satz eingefügt werden, aber das Verständnis sehr erleichtern. Zum Überblick geeignet sind auch die Stichworte, die die Absatzinhalte am Rand
zusammenfassen.
Zwei Ausrutscher fallen auf, der eine in Kapitel 8.12.2, wo es zur Differenzmethode (fälschlich) heißt, man vergleiche "die Vermögenslage des Opfers vor dem schädigenden
Ereignis mit derjenigen nach dem schädigenden Ereignis." Im nächsten Satz, der mit "Oder anders formuliert:" beginnt, gibt es dann aber eine richtige Definition. Der andere
Fehler findet sich im Beispiel zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen auf Seite 325 unten.
Gesamteindruck:
Ein Lehrbuch, das dem Wirtschaftsstudenten alle nötigen Kenntnisse über die Juristerei vermittelt. Für Jurastudenten ist es als Gesamtdarstellung geeignet, muss aber in
jedem Bereich durch tiefergehende Literatur ergänzt werden. Und einen persönlichen Pluspunkt gibt es dafür, dass ich anhand der Beispiele endlich den Unterschied zwischen
"schulden" und "haften" verstanden habe.
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