Jurawelt

Artikel 6629
Dipl.-Kfm. Christoph Menzel

Erben und Vererben

Eine Rezension zu:

Pietsch, Reinhart/Schulz, Burghard/Zeilfelder, Barbara

Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer - Praktische Fälle des Steuerrechts


Reihe Steuer Seminar, 5. Auflage 2000, 404 Seiten

Erich Fleischer Verlag, Achim 2000, Euro 30,50
ISBN 3-8168-3105-2

http://www.efv-online.de


Mit insgesamt 68 Fällen wird dem Leser/Lernenden das komplette Erbschaftsteuerrecht (inklusive der Bezüge zum Zivilrecht, Bewertungsrecht und Einkommensteuerrecht) vermittelt. Die Autoren Pietsch und Schulz konnten als dritten Autor Zeilfelder hinzugewinnen. Adressaten der Fallsammlung sind alle im steuerberatenden Beruf tätigen Personen sowie Studierende mit dem Schwerpunkt Steuern.

Cover
In den ersten Fällen lernt der Leser grundsätzliche Dinge, angefangen mit dem Verständnis dafür, was die Erbschaftsteuer überhaupt ist, wann sie tatbestandlich eingreift (§ 1 ErbStG) und wie ihr Verhältnis zur Einkommensteuer ist. Die im § 1 ErbStG aufgelisteten Vermögensmehrungen, welche via § 10 ErbStG unter die Steuerpflicht fallen, unterliegen allein der Erbschaftsteuer und fallen nicht mit anderen Steuern zusammen, wie z.B. der Umsatzsteuer oder aber der Grunderwerbsteuer. Bei anderen Fallkonstruktionen, hier gleich im ersten Fall abgehandelt, kann die Erbschaftsteuer allerdings mit der Einkommensteuer "kollidieren".
Beispielsweise können die stillen Reserven beim Erwerb einer Beteiligung gem. § 17 EStG noch mit Erbschaftsteuer belastet sein, die dann später der Einkommensteuer zu unterwerfen sind. Oder aber der Erbe eines Grundstücks veräußert innerhalb der Spekulationsfrist (§ 23 EStG) dieses. Die Besteuerung der stillen Reserven des Grundstücks ist möglich. Für all diese Fälle schafft § 35 EStG die Möglichkeit einer späteren Einkommensteuerentlastung. Exemplarisch wird dies durch den ersten Fall demonstriert.

Des weiteren klären die ersten Fälle die Frage nach der Steuerpflicht, d. h. wer überhaupt vom Erbschaftsteuergesetz erfasst wird. Die Erbschaftsteuer unterscheidet nämlich zwischen der persönlichen Steuerpflicht gem. § 2 ErbStG und der sachlichen Steuerpflicht, der sog. Steuerentrichtungspflicht. In vielen Fällen ist es fraglich, ob der Erbe (technisch ausgedrückt: Bereicherungsempfänger) auch tatsächlich die Erbschaftsteuer entrichten muß.

Keinesfalls einfacher werden die nachfolgenden Fälle – deren Schwierigkeitsgrad nimmt zu! So beinhaltet Fall 9 z.B. die Anrechnung von gezahlter federal estate tax in den USA auf die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland. Für die Fallösung wichtig ist hierbei das zwischen Deutschland und den USA abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Auch wenn sich die Fallsammlung an den oben genannten Personenkreis richtet (Studenten mit Schwerpunkt Steuerrecht, steuerberatend Tätige), sind Kenntnisse im Zivilrecht, hier insbesondere im Erbrecht (fünftes Buch des BGB; §§ 1922 ff. BGB), unerlässlich. Die Fallsammlung gibt ausreichend Gelegenheit, sich mit Fragestellungen der gesetzlichen Erbfolge (Fälle 15 ff.) und deren erbschaftsteuerlichen Auswirkungen auseinanderzusetzen.

Erbschaftsteuerliche Fragestellungen treten nicht nur zwischen natürlichen Personen auf. So spielt das Erbschaftsteuergesetz eine nicht unmaßgebliche Rolle bei dem Recht der Personengesellschaften. Immer dann, wenn es um die Übertragung von Geschäftsanteilen oder dem Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft geht, kann es zu erbschaftsteuerlich relevanten Fällen kommen. Eine anschauliche Darstellung unterschiedlichster Möglichkeiten (angefangen von der Schenkung eines KG-Anteils bis hin zum Ausscheiden eines OHG-Gesellschafters durch Tod) findet der Leser in den Fällen 34 ff.. Darüber hinaus spielen mitunter Fragestellungen der verdeckten Gewinnausschüttung von Gesellschaftern und Dritten an Kapitalgesellschaften eine Rolle (Fall 41).

Antworten auf die Frage, wie man die "vermögensmäßige Mehrung" bewertet, geben die Fälle 46 ff.. Schließlich möchte man nicht nur wissen, was alles der Erbschaftsteuer unterliegt, sondern auch, mit welchem Wert diese für die Erbschaftsteuer anzusetzen sind. Im Erbschaftsteuergesetz wird die Wertermittlung in den §§ 10 bis 13a ErbStG geklärt.

Alle 68 Fälle werden nach der bewährten Methode Sachverhaltsdarstellung, Frage und Antwort sowie sich anschließender ausführlichen Begründung dargestellt. Der Lernende bekommt so gleich ganz automatisch die Methodik der richtigen Fallbearbeitung (im Hinblick auf die zu lösenden berufsbegleitenden Steuerklausuren zum Fachwirt oder aber für die Steuerberaterprüfung) beigebracht.

Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat zwar im Bereich der Erbschaftsteuer nur marginale Veränderungen mit sich gebracht, jedoch zeigen die aktuelle Schlagzeilen in der Tagespresse, dass die Erbschaftsteuer erneut auf dem Prüfstand steht. Ganz entgegen der von vielen vertretenen Meinung führt die Erbschaftsteuer schon lange kein Mauerblümchendasein mehr und verdient daher umso mehr Beachtung.

Insgesamt bietet auch diese Fallsammlung aus der Reihe Steuer Seminar des Erich Fleischer Verlags fundiertes Lernmaterial auf hohem Niveau.
BGH: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Prag, Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt