Jurawelt

Artikel 5655
Ronald Moosburner

Öffentliches Wirtschaftsrecht für die FH

Eine Rezension zu:

Oberrath, Jörg D. / Schmidt, Alexander / Schomerus, Thomas

Öffentliches Wirtschaftsrecht


Boorberg Verlag, 2002, 144 S., € 12,50
ISBN 3-415-02995-6

http://www.boorberg.de


Das Buch ist im handlich kleinen Format in der Reihe "Arbeitsbücher Wirtschaftsrecht" erschienen. Alle drei Autoren sind erfahrene Fachhochschul-Dozenten, die in unterschiedlichen Bundesländern lehren. Zielgruppe des Bandes sind in erster Linie Studenten des FH-Studienganges Wirtschaftsrecht. Für Rechtsstudenten an den Universitäten ist er immerhin als Überblick gut zu gebrauchen, vor allen Dingen enthält er in einer gelungenen Form knapper Übersichtlichkeit die wichtigsten Fakten zum Gewerbe- und Immissionsschutzrecht.

Der Einstieg mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ist allerdings zu knapp ausgefallen. Die durchaus komplexe Problematik dürfte sich dem Leser ohne große Vorkenntnisse daraus kaum genügend erschließen. Ganz ausgezeichnet ist aber bereits der nächste Teil, der die Prüfungsschritte für die wichtigen Wirtschaftsgrundrechte erläutert. Das einfache Recht stellt in vielen öffentlich-rechtlichen Bereichen die unmittelbare Ausformung von Grundrechten dar, was sich im wirtschaftlichen Bereich durch häufige Rückgriffe auf die Grundrechte aus Art. 12 und 14 GG äußert, auch wenn die Rechtsprechung die unmittelbare Geltendmachung von Grundrechten in diesem Bereich weit zurückgedrängt hat (vgl. etwa die Rechtsprechung zum einfachrechtlich konkretisierten Baurecht aus Art. 14 GG oder zur Wettbewerbstätigkeit staatlicher Unternehmen bzgl. Art. 12 GG). Die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III GG wird dagegen häufig ganz direkt in Bezug genommen und entfaltet Drittwirkung in den Beziehungen der Tarifpartner (was allerdings eigentlich ein Fall des kollektiven Arbeitsrechts ist und weniger im öffentlichen Wirtschaftsrecht anzusiedeln ist). Die dazu angeführten Beispielsfälle sind ganz ausgezeichnet, allein der Fall zur niederbayerischen Nassauskiesung eröffnet ein Dilemma der Gestalt, daß seine Lösung wegen der Analogie zur grundlegenden Nassauskiesungsentscheidung einen ganz erheblichen Umfang unter Rückgriff auf die bahnbrechenden dogmatischen Neuerungen dieser Entscheidung nahelegen würde. Dies würde andrerseits im Rahmen des Buches natürlich viel zu weit führen. Deshalb könnte ggf. ins Auge gefaßt werden, den Eigentumsschutz an einem anderen, weniger berühmten Beispiel zu erläutern.

Die Darstellung der Teile des besonderen Verwaltungsrechts (Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht) ist, wie bereits zu Beginn angesprochen ein Muster an Übersichtlichkeit. Dies bedeutet aber keineswegs, daß die Übersichtlichkeit mit Oberflächlichkeit einhergeht. Der gewerberechtliche Teil trennt sauber zwischen der Erteilung von Genehmigungen bis hin zum PBefG und der jeweiligen Untersagung. Zahlreiche Beispielsfälle und Prüfungsschemata veranschaulichen die Falltechnik, wenngleich die Lösung grundsätzlich eher als skizzenhaft angesehen werden muß. Hier fehlen dem Leser teilweise die grundlegenden Definitionen, aus welchen die Lösung des Falles an sich zu entwickeln wäre. Diese sind nämlich in einem umfangreichen Anhang angefügt, hier wäre der eine oder andere Hinweis auf diese Definitionensammlung sicher nicht fehl am Platz.

Insgesamt stellt dieses gelungene Werk eine echte Bereicherung des Markts von Kurzlehrbüchern im Wirtschaftsrecht dar. Insbesondere überzeugt die dem Verständnis sehr förderliche Konzeption von in den Text integrierten Aufbauschemata. An dem Buch wird ganz sicher jeder Leser seine Freude haben.
"Der Aktenvortrag im Strafrecht" von Michael Schmitz, "Der Aktenvortrag im Zivilrecht" von Claudia Theesfeld und "Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht" von Holger Janssen
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Barcelona, Kanzlei VOELKER
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt