Ronald Moosburner
Öffentliches Wirtschaftsrecht für die FH
Eine Rezension zu:
Oberrath, Jörg D. / Schmidt, Alexander / Schomerus, Thomas
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Boorberg Verlag, 2002, 144 S., € 12,50
ISBN 3-415-02995-6
http://www.boorberg.de
Das Buch ist im handlich kleinen Format in der Reihe "Arbeitsbücher Wirtschaftsrecht" erschienen. Alle drei Autoren sind erfahrene Fachhochschul-Dozenten, die in
unterschiedlichen Bundesländern lehren. Zielgruppe des Bandes sind in erster Linie Studenten des FH-Studienganges Wirtschaftsrecht. Für Rechtsstudenten an den Universitäten
ist er immerhin als Überblick gut zu gebrauchen, vor allen Dingen enthält er in einer gelungenen Form knapper Übersichtlichkeit die wichtigsten Fakten zum Gewerbe- und
Immissionsschutzrecht.
Der Einstieg mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ist allerdings zu knapp ausgefallen. Die durchaus komplexe Problematik dürfte sich dem Leser ohne große
Vorkenntnisse daraus kaum genügend erschließen. Ganz ausgezeichnet ist aber bereits der nächste Teil, der die Prüfungsschritte für die wichtigen Wirtschaftsgrundrechte
erläutert. Das einfache Recht stellt in vielen öffentlich-rechtlichen Bereichen die unmittelbare Ausformung von Grundrechten dar, was sich im wirtschaftlichen Bereich durch
häufige Rückgriffe auf die Grundrechte aus Art. 12 und 14 GG äußert, auch wenn die Rechtsprechung die unmittelbare Geltendmachung von Grundrechten in diesem Bereich weit
zurückgedrängt hat (vgl. etwa die Rechtsprechung zum einfachrechtlich konkretisierten Baurecht aus Art. 14 GG oder zur Wettbewerbstätigkeit staatlicher Unternehmen bzgl.
Art. 12 GG). Die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III GG wird dagegen häufig ganz direkt in Bezug genommen und entfaltet Drittwirkung in den Beziehungen der Tarifpartner (was
allerdings eigentlich ein Fall des kollektiven Arbeitsrechts ist und weniger im öffentlichen Wirtschaftsrecht anzusiedeln ist). Die dazu angeführten Beispielsfälle sind ganz
ausgezeichnet, allein der Fall zur niederbayerischen Nassauskiesung eröffnet ein Dilemma der Gestalt, daß seine Lösung wegen der Analogie zur grundlegenden
Nassauskiesungsentscheidung einen ganz erheblichen Umfang unter Rückgriff auf die bahnbrechenden dogmatischen Neuerungen dieser Entscheidung nahelegen würde. Dies würde
andrerseits im Rahmen des Buches natürlich viel zu weit führen. Deshalb könnte ggf. ins Auge gefaßt werden, den Eigentumsschutz an einem anderen, weniger berühmten Beispiel
zu erläutern.
Die Darstellung der Teile des besonderen Verwaltungsrechts (Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht) ist, wie bereits zu Beginn angesprochen ein
Muster an Übersichtlichkeit. Dies bedeutet aber keineswegs, daß die Übersichtlichkeit mit Oberflächlichkeit einhergeht. Der gewerberechtliche Teil trennt sauber zwischen der
Erteilung von Genehmigungen bis hin zum PBefG und der jeweiligen Untersagung. Zahlreiche Beispielsfälle und Prüfungsschemata veranschaulichen die Falltechnik, wenngleich die
Lösung grundsätzlich eher als skizzenhaft angesehen werden muß. Hier fehlen dem Leser teilweise die grundlegenden Definitionen, aus welchen die Lösung des Falles an sich zu
entwickeln wäre. Diese sind nämlich in einem umfangreichen Anhang angefügt, hier wäre der eine oder andere Hinweis auf diese Definitionensammlung sicher nicht fehl am
Platz.
Insgesamt stellt dieses gelungene Werk eine echte Bereicherung des Markts von Kurzlehrbüchern im Wirtschaftsrecht dar. Insbesondere überzeugt die dem Verständnis sehr
förderliche Konzeption von in den Text integrierten Aufbauschemata. An dem Buch wird ganz sicher jeder Leser seine Freude haben.
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