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Artikel 4442
Stefanie Samland

Deutsches Wirtschaftsrecht für ausländische Studenten

Eine Rezension zu:

Mario Cebulla / Rolf Rodenbeck

Deutsches Wirtschaftsrecht

Eine Einführung mit integriertem Fachsprachenkurs

C.H. Beck-Verlag, München 2001, 331 S., 25,- €
ISBN 3-406-47783-6

http://www.beck.de


Das von dem Jurist Cebulla und dem Diplom-Betriebswirt Rodenbeck, der auch Deutsch als Fremdsprache studierte, vorgelegte Buch „Deutsches Wirtschaftsrecht“ richtet sich vor allem an ausländische Studierende, die sich für das deutsche Recht interessieren und neben der Materie auch das Fachvokabular erlernen wollen. Neben einem Abriß über das deutsche Wirtschaftsrecht, für dessen Verständnis laut der Autoren keine Vorkenntnisse nötig sind, enthält das Buch Übungen zur deutschen Rechtssprache.

Inhaltlich deckt das vorliegende Einführungsbuch folgende Bereiche ab: Im ersten Kapitel werden die Rechtsgebiete voneinander abgegrenzt. Kapitel 2 beschäftigt sich mit dem Vertragsrecht, das am Beispiel des Kaufvertrags verdeutlicht wird. Den weiteren Vertragstypen widmen sich die Autoren in Kapitel 3. Im vierten Kapitel geht es um Leistungsstörungen und Gewährleistungsrecht. Das Kapitel 5 gibt einen Überblick über das Handelsrecht. Kreditrecht ist Bestandteil des Kapitels 6, während sich das siebte Kapitel mit dem Gesellschafts-/Unternehmensrecht befaßt. Im Kapitel 8 wird das Deliktsrecht problematisiert. Schließlich findet sich ein Abschnitt zum Wettbewerbsrecht in Kapitel 9.

Die einzelnen Bereiche werden sehr übersichtlich dargestellt und mit Beispielen, Übersichten und Fußnoten versehen. Die Fußnoten haben in diesem Buch nicht nur die Funktion, Literaturhinweise zu geben, sondern auch weitere Erläuterungen zu geben, die die Besonderheiten des deutschen Rechts beschreiben. Für denjenigen, der seine Kenntnisse im deutschen Wirtschaftsrecht lediglich wiederholen möchte, reicht der normale Text aus; derjenige, der eine Einführung sucht, erhält in den Fußnoten weitere Informationen, die zum Verständnis beitragen. Der Inhalt wird einfach verständlich rübergebracht, schade ist, daß noch gar nicht auf die Schuldrechtsreform eingegangen wird, in den Erklärungen zu Wandlung oder positiver Vertragsverletzung in Kapitel 4 findet sich nicht mal ein Hinweis. In diesem Zusammenhang ist dem ausländischen Leser wohl eher die Folgeauflage zu empfehlen.

Der Umfang des Stoffes ist teilweise sehr gering, so umfaßt die Information über den Werkvertrag lediglich eine Seite. Hier werden die Grundlagen erklärt, die Gesetzessystematik aufgezeigt und die Elemente des Werkvertrags dargestellt. Als erster Einstieg für den unbeleckten – weil ausländischen – Leser ist dies jedoch hilfreich, um einen Überblick über das deutsche Vertragsrecht zu bekommen. Der Leser wird nicht mit Detailwissen verwirrt. Und Ziel des Buches ist es gerade, eine Einführung zu geben.

Jedem Kapitel schließt sich ein Übungsteil an, was in der Form einmalig in der Lehrbuchliteratur ist. Neben rechtlichen Verständnisfragen zum jeweils behandelten Thema finden sich sprachliche Erläuterungen, die es z.B. ERASMUS-Studenten erleichtern sollen, in der fremden Rechtssprache Fuß zu fassen, inhaltlich komplexere Lehrbücher zu verstehen und sich verständlich zu machen. Diese Übungen sind so konzipiert, daß der Leser Platz hat, sie direkt auszufüllen, was dazu animiert, sofort nach dem Lesen das Gelernte auch anzuwenden. So finden sich Lückentexte oder Übungen zu Wortpaaren und Wendungen. Außerdem gibt es auch zu jedem Abschnitt einen Multiple-Choice-Test, indem noch einmal rechtliches Wissen abgefragt wird. Schließlich bieten die Autoren weiterführende Literaturhinweise sowie jeweils ein Glossar mit den gelernten Wörtern der Fachsprache. Diese fünf Übungselemente werden jedem der neun Kapitel nachgestellt. Die Antworten auf alle Fragen sind am Ende des Buches aufgeführt.

Diese Einführung in das deutsche Wirtschaftsrecht kann ERASMUS-Studenten und anderen Interessierten durchaus empfohlen werden, um einen ersten Einblick in das deutsche Zivil-/Wirtschaftsrecht zu bekommen. Der Preis von 25 Euro ist für den Zweck durchaus angemessen, findet man doch sowohl rechtliche als auch sprachliche Anleitungen.
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