Jurawelt

Artikel 2011
Thilo Schulz

Ö-Recht leichtgemacht?

eine Rezension zu

Steffen Detterbeck

Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler


1. Auflage, 2000, Verlag Vahlen, München 482 S., 56,- DM
ISBN 3-8006-2597-0

http://www.vahlen.de

Im Jurastudium hat das Öffentliche Recht seinen festen Platz, es ist in unterschiedlicher Gewichtung in jedem Bundesland Gegenstand des 1. und 2. Staatsexamens. Aber nicht nur Juristen müssen sich mit dieser z.T. recht schwierigen Rechtsmaterie befassen. Auch Betriebs- und Volkswirte kommen um eine Beschäftigung mit diesem Rechtsgebiet im Studium oft nicht herum. Viele stellt das zunächst vor größere Probleme, da sie die einschlägige Literatur nicht kennen oder diese für ihre Zwecke wegen der vielen Details ohne Prüfungsrelevanz ungeeignet ist. Steffen Detterbeck hat viele Anregungen von Wirtschaftswissenschaftlern zur besseren Stoffvermittlung in seinem neuen Lehrbuch „Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler“ verarbeitet. Es ist ihm ein Anliegen, die wichtigsten Fallkonstellationen im Öffentlichen Recht und ihre rechtliche Würdigung darzustellen, ohne zu sehr zu vereinfachen, aber auch ohne allzu sehr in die Tiefe zu gehen.

Das Buch ist in drei große Teile untergliedert: der erste Teil widmet sich dem Staatsrecht. Teil zwei behandelt das Verwaltungsrecht, Teil drei die Grundlagen des Europarechts.

Noch vor dem Einstieg in das Staatsorganisationsrecht findet der Leser einen Überblick über Gesetzessammlungen sowie staats-, verwaltungs- und europarechtliche Literatur. Nimmt man sich die Literaturangaben als Jurist vor, wird einem das meiste bekannt vorkommen. Für den Nichjuristen ist diese Zusammenstellung sicher eine große Hilfe, um sich bei Bedarf mehr Material zu Einzelfragen zu holen.

Im Staatsorganisationsrecht stellt Detterbeck im ersten Kapitel die Strukturprinzipien des Grundgesetzes vor. Der Leser bekommt einen guten Eindruck davon, wie die Bundesrepublik Deutschland organisiert ist. Dargestellt werden natürlich auch die obersten Bundesorgane sowie die Finanzordnung. Besonders wichtige Fakten sind im Text jeweils hervorgehoben. Das erleichtert zum einen die Einarbeitung, zum anderen das Wiederholen. Im zweiten Kapitel geht es um die Grundrechte. Nach einer kurzen Einführung zu Begriff und Bedeutung der Grundrechte und dem Aufbau einer Grundrechtsprüfung nimmt der Autor sich die einzelnen Grundrechte vor. Die Gewichtung ist hier im Hinblick auf die Zielsetzung gut gelungen, am meisten Raum nehmen Art. 12 und Art. 14 GG ein, die in Prüfungen für Wirtschaftswissenschaftlern immer wieder Stoff sind. Die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht werden gesondert in Kapitel drei besprochen. Hier wird wegen ihrer herausragenden Bedeutung in erster Linie auf die Verfassungsbeschwerde eingegangen, die anderen Verfahrensarten aber auch nicht völlig übersehen.

Der zweite Teil des Buches behandelt das Verwaltungsrecht. Wie schon zu Beginn weist der Autor wieder darauf hin, daß eine umfassende Darstellung in diesem Buch natürlich nicht möglich sei. Vielmehr komme es hier wieder auf die Schwerpunktsetzung an. Im allgemeinen Verwaltungsrecht ist die Vermittlung des Verhältnisses von Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes zu denen der Länder gut gelungen. Es folgen Ausführungen zur Verwaltungsorganisation und zu wichtigen Grundbegriffen des Verwaltungsrechts wie Ermessen, Beurteilungsspielraum und unbestimmter Rechtsbegriff, die dem Wirtschaftswissenschaftler sicher erst einmal Probleme bereiten. Die klare Darstellung dürfte dem aber schnell abhelfen. Die Darstellung der Handlungsformen der Verwaltung beschränkt sich im wesentlichen auf Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlichen Vertrag. Realakte und Plan werden nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Wegen ihrer geringen Prüfungsrelevanz für Wirtschaftswissenschaftler ist dies aber durchaus vertretbar. Das zweite Kapitel behandelt das Verwaltungsprozeßrecht, Kapitel drei das Staatshaftungsrecht. Die Lektüre dieses Kapitels kann auch Jurastudenten empfohlen werden.

Teil drei fällt am kürzesten aus. Er widmet sich dem Europarecht. Da dieses für Wirtschaftswissenschaftler regelmäßig in Prüfungen keine oder nur eine geringe Rolle spielt, setzt Detterbeck darauf, nur Verständnis für die Grundlagen zu schaffen, ohne Einzelfragen zu vertiefen. Er spricht deshalb das institutionelle Fundament der gemeinschaftlichen Rechtsordnung, Rechtsquellen und Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, die europäischen Grundrechte und Grundfreiheiten, Haftungsfragen und Rechtsschutz durch den EuGH nur kurz an. Den Abschluß bildet ein Exkurs zum Verhältnis Gemeinschaftsrecht - nationales Recht.

Abschließend kann der Leser fünf Übungsfälle mit sehr unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad bearbeiten. Während die ersten beiden Fälle noch recht einfach zu lösen sind, stellen die Fälle vier und fünf („Schokoladenfall“, „Subventionsrichtlinie“) den Bearbeiter vor größere Probleme. Sie wären selbst im ersten juristischen Staatsexamen als schwer einzustufen.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß der Autor sein selbstgestecktes Ziel durchaus erreicht. Wer sich als Wirtschaftswissenschaftler mit dem öffentlichen Recht beschäftigt (oder beschäftigen muß), wird von diesem Buch sicher mehr Nutzen haben als von juristischer Spezialliteratur. Die Hervorhebungen im Text und die Prüfungsschemata machen das Lernen leichter. Aber auch Jurastudenten können das Buch dazu verwenden, sich einen Überblick über die immer wiederkehrenden Problemfelder und Fragen im Öffentlichen Recht zu verschaffen.
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