Thomas Franosch
28.11.2004
Urheberrechtskommentar im Taschenformat
Eine Rezension zu:
Matthias Schmid / Thomas Wirth
Urheberrechtsgesetz
Handkommentar
1. Auflage
Nomos, Baden-Baden 2004, 369 Seiten, 44,- €
ISBN 3-8329-0508-1
http://www.nomos.de
Zwischen erstem und zweitem Korb der Urheberrechtsnovelle ist die erste Auflage des Handkommentars von Schmid und Wirth erschienen. Die Kommentierung des Urheberrechts
umfasst dabei 250 Seiten. Ziel der Kommentierung ist, Antworten auf Fragestellungen zu liefern, die im Hinblick auf den alltäglichen Umgang mit Medien, Computer und Internet
entstehen und insofern auch das Alltagsleben beeinflussen. An die Kommentierung schließt sich ein Anhang von rund 100 Seiten mit der alten Fassung des Urheberrechtsgesetz
und der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an.
Zielgruppe der Kurzkommentierung sind Anwälte und Richter, aber auch Studierende, Medienarbeiter und IT-Fachleute. Gerade Nicht-Juristen dürfte die verständliche und für den
Umfang der Kommentierung ausführliche Schreibweise zugute kommen. Fundstellen sind in der Kommentierung nur zu finden, insofern diese unabdingbar waren. Ausgewählt wurden
die Fundstellen nach Möglichkeit auch nach deren Zugänglichkeit, so dass primär auf die NJW verweisen wurde. Dieses Ansinnen, welches aus wissenschaftlicher Sicht nur
begrenzt nachvollziehbar ist, ermöglicht es dem Leser mit den vorhandenen Mitteln, der auftretenden rechtlichen Fragestellungen nachzugehen. In den Kommentar sind
Rechtsprechung und Literatur bis zum 1. April diesen Jahres eingearbeitet worden.
Die beiden Autoren zeigen im Rahmen ihrer Kommentierung den Weg der herrschenden Meinung auf und weisen an einigen Stellen auch auf die verschiedenen Interessenlagen hin. An
der einen oder anderen Stelle hätten die Formulierungen präziser ausfallen können, was für die Verständlichkeit derjenigen Leser ohne juristische Vorbildung jedoch
sicherlich abträglich gewesen wäre. Erkenntnis über bestehende Kommentierungen hinaus können aus dem Kommentar jedoch nicht gewonnen werden.
In der Praxis dürften sich eine Vielzahl von alltäglichen Fragestellungen durch Medienschaffende anhand des Kurzkommentars klären lassen. Dazu trägt auch das
Stichwortverzeichnis bei, wo auch urheberrechtlich untypische Begriffe wie beispielsweise das "Webradio" zu finden sind. Als Ausgangspunkte für erste urheberrechtliche
Überlegungen kann das Werk insofern überzeugen. Die Form des Kommentars kommt diesem Leserkreis jedoch nur begrenzt zugute.
Gesamteindruck:
Für den Urheberrechtspezialisten lohnt sich der Kommentar nicht, dafür fehlt es dem Kommentar am notwendigen Detailwissen. Auch für den interessierten Studenten dürfte der
Kommentar nicht die erste Wahl sein. Für den Einstieg ist ein Lehrbuch meist besser geeignet und kann auch mehr den Kontext vermitteln. Auch ist das Werk für 250 Seiten
– der Anhang findet sich auch im Internet – nicht mehr unbedingt als günstig zu bezeichnen. Lohnen dürfte sich die Anschaffung jedoch für den interessierten
Nicht-Juristen, der der einen oder anderen Frage selbst nachgehen möchte, oder für den Rechtspraktiker, der nur äußerst selten urheberrechtliche Fragstellungen auf dem
Schreibtisch hat.
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