Thomas Franosch
01.09.2004
Praxiskommentar zum neuen Urheberrecht
Eine Rezension zu:
Gunda Dreyer / Jost Kotthoff / Astrid Meckel
Heidelberger Kommentar zum Urheberrecht
1. Auflage
C.F. Müller, Heidelberg 2004, 1.549 Seiten, 118,- €
ISBN 3-8114-2349-5
http://www.cfmueller-verlag.de
Zwischen dem ersten und zweiten Korb der Urheberrechtsreform ist der Heildelberger Kommentar zum Urheberrecht erschienen. Kein schlechter Zeitpunkt, wenn man bedenkt, dass
bis zum zweiten Korb noch einige Zeit vergehen wird – ein erster Entwurf ist für Ende des Sommers angekündigt – und eine Kommentierung der Neuerung nach der
Vielzahl an Änderungen dringend erforderlich war. Dabei haben sich nicht nur bei den rechtlichen Grundlagen Änderungen ergeben. Neben den aktuellen Entwicklungen in der
Rechtsprechung macht auch ein kontinuierlicher technischer Fortschritt eine Kommentierung erforderlich, die den Bedürfnissen der Praxis nach aktueller und zuverlässiger
Information Rechnung trägt.
Schnell wird dem Leser klar, dass es sich um einen Kommentar handelt, dessen primäre Zielgruppe die Praxis ist und auf dessen Bedürfnisse der Kommentar ausgerichtet ist. So
handelt es sich auch bei den vier Kommentatoren um Praktiker. Die Bearbeiter sind zwei Richterinnen, ein Rechtsanwalt sowie ein Regierungsdirektor. Insbesondere gelingt es
den Kommentatoren, die im Urheberrecht vorhandene Meinungsvielfalt dazustellen ohne jedoch zu sehr ins Detail zu gehen. So beschränkt sich der Kommentar auf eine Auflistung
der wichtigsten Fundstellen und verzichtet auf eine Flut von Nachweisen. So sehr diesem Grundgedanken zuzustimmen ist, so wären an der einen oder anderen Stelle jedoch
weitere Quellenangaben wünschenswert gewesen. Positiv fällt eine neutrale Kommentierung auf, die nachvollziehbar die unterschiedlichen Ansichten darlegt und stets
nachvollziehen lässt, welchen Weg die Rechtsprechung geht und welcher als herrschend bezeichnet werden kann.
Kommentiert wird von der Autoren neben dem Urheberrecht das WahrnG und im Anhang zu § 60 UrhG das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG). Urheberrechtliche Fragestellungen
lassen sich anhand des Buchs meist schnell lösen. Im Hinblick auf die Tiefe der Kommentierung kann das Werk jedoch nicht überzeugen. Hier hat zum Beispiel das Werk von
Schricker einen erheblichen Vorsprung. Glänzen kann das Buch hingegen im Hinblick auf seine Aktualität und Praxisorientierung, die gerade im Alltag äußerst praktisch sind.
Auch kann der Kommentar als knapp, aber dennoch umfassend bezeichnet werden. Nur vereinzelt sind Fragstellungen nicht zu finden, so zum Beispiel in § 43 UrhG, wo das
Ausscheiden des Arbeitnehmers unbehandelt bleibt.
Gesamteindruck
Bereits nach kurzer Zeit ist der Dreyer/Kotthoff/Meckel für den Rezensenten zu einem gern genutzten Hilfsmittel geworden. Durch die klaren Formulierungen und die enge
Ausrichtung an der Praxis kann Fragestellungen schnell auf den Grund gegangen werden. Dass der Kommentar – was die Tiefe betrifft – nicht mit lange am Markt
bestehenden Werken verglichen werden kann, ist insofern zu verschmerzen, als dass dafür die erheblichen Pluspunkte der Aktualität und der klaren Ausrichtung vorhanden sind.
In dem gutsortierten urheberrechtlichen Bücherregal sollte für das Werk auf jeden Fall ein wenig Platz freigeräumt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Autoren nach dem
zweiten Korb der Urheberrechtsreform mit einer zweiten Auflage ihres Werkes aufwarten und damit die großen Pluspunkte der Aktualität und Praxisorientierung weiter ausbauen.
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