Jurawelt

Artikel 4868
Ralf Hansen

Aktuelle Probleme des
einstweiligen Rechtsschutzes in UWG - Sachen


Eine Rezension zu:

Ahrens/Spätgens

Einstweiliger Rechtsschutz
und
Vollstreckung in UWG-Sachen

Ausgewählte Probleme

4. Auflage

RWS-Verlag, Köln 2001, 271 S., € 39,-
ISBN 3-8145-2201-X

http://www.rws-verlag.de


Wettbewerbsstreitigkeiten werden sehr häufig ausschließlich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausgetragen, ohne daß es überhaupt noch zum Hauptverfahren kommt. Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bietet indessen zahlreiche - regreßverdächtige - Tücken, deren Vermeidung nicht zuletzt Gegenstand dieses äußerst interessanten Darstellung ist. Das vorliegende RWS-Skript beschäftigt sich mit ausgewählten Problemen dieser schwierigen und komplexen Materie und weist exemplarisch angemessene Lösungsstrategien nicht zuletzt anhand zahlreicher Fallbeispiele auf.

Teil A behandelt ausgewählte Probleme des Erkenntnisverfahrens, ausgehend von der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen, die sich auf Unterlassung oder Beseitigung richten kann. In diesem Zusammenhang widmen sich die Autoren sehr eingehend der Frage der “gesetzeswiederholenden” Antragsstellung, die mangels hinreichender Individualisierung nicht zulässig ist und auch nicht vollstreckt werden kann. Insbesondere die Beseitigungsverfügung weist erhebliche Tücken auf, insbesondere wenn der Anspruch als Abwehranspruch ausgestaltet wird. Unzulässig ist dies jedenfalls dann, wenn einer solchen Beseitigungsverfügung endgültig anspruchsbegründende Wirkung zukommt. Damit stellt sich aber das Problem der Abgrenzung von befriedigenden und lediglich sichernden Beseitigungsverfügungen, dem die Autoren vertieft nachgehen, die von einer Interessenabwägung im Einzelfall als dem sicher angemessenen Lösungsmodell ausgehen, ohne daß hier verbindliche Antworten für alle Fallkonstellationen gegeben werden könnten. Dazu ist die Materie zu vielschichtig. Im Zusammenhang mit der Anspruchsdurchsetzung gehen die Verfasser insbesondere auch auf die wichtigen Fragen der Anforderungen an die Parteizustellung ein. Aus § 93 ZPO hat sich ein vorausgehendes Abmahnerfordernis vor Beantragung einer einstweiligen Anordnung herausgebildet, um zu verhindern, daß den Anspruchssteller bei sofortigem Anerkenntnis nach § 307 ZPO die Kostentragungspflicht trifft. Die strengen Anforderung der Rechtsprechung werden sehr präzise rekonstruiert. Sehr umstritten ist nach wie vor insbesondere der rechtlich gebotene Inhalt der Abschlußerklärung nach Beendigung des Verfügungsverfahrens, der dem Hauptsachetitel funktional äquivalent ist. Problematisch ist hier insbesondere der Inhalt nach einer Beschlußverfügung, da hier ein dreifacher Verzicht notwendig ist (wegen §§ 924, 926 I, 927 ZPO). Da hier noch manches umstritten ist und in der Rechtsprechung uneinheitlich gehandhabt wird, versuchen die Autoren die maßgeblichen Entwicklungslinien zu praxistauglichen Konturen herauszuarbeiten, was ausgezeichnet gelingt. Sehr unübersichtlich ist nach wie vor die Rechtsprechung über die Kostenerstattung bei der Schutzschrift. Auch hier werden die aktuellen Entwicklungslinien sehr genau nachgezeichnet und Schwächen herausgearbeitet. Ähnlich verworren ist die Rechtslage bei den Aufhebungsrechtsbehelfen. Die Verfasser versuchen hier entscheidende Hilfestellungen für die Lösung der diffizilen Probleme zu geben. Nicht weniger problematisch sind die Fragen der Hauptsacherledigung, denen ebenfalls eine eingehende Darstellung gilt.

Teil B behandelt Vollstreckungsprobleme. Erst in der Vollstreckung zeigt sich die Qualität des Unterlassungstitels. Hier werden entscheidende Hilfen gegeben, um Individualisierungsprobleme zu vermeiden, die aus unscharfer Tenorierung regelmäßig folgen. Ungeachtet der Entwicklung im Strafrecht empfehlen die Autoren, am Institut des Fortsetzungszusammenhangs in diesem Bereich festzuhalten, weil diesem Institut hier ein besonderer Bedeutungsgehalt zukommt, der immer noch fortgilt, da von Teilakten ohne Rücksicht auf einen verbindenden Gesamtvorsatz auch für fahrlässig begangene Verletzungshandlungen eine Gefahr ausgeht, die eine Zusammenfassung unter dem Aspekt des Fortsetzungszusammenhangs gebietet. Daher ist die Ausgangslage anders als im Strafrecht. Besonders lesenswert sind die Ausführungen zum Schutzumfang des Unterlassungstitels. Zu diesem Bereich findet sich eine ausgezeichnete Übersicht zu neueren Kasuistik. Ohnehin wird die neuerer Rechtsprechung und Literatur in diesem Band äußerst umfassend aufgearbeitet.

Die Darstellung gibt eine kaum zu übertreffende Systematisierung aller maßgeblichen aktuellen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes im Bereich des UWG und dürfte für den Praktiker letztlich unentbehrlich sein.
DAJV: Infoveranstaltung zum LL.M. in den USA sowie zur LL.M.-Fair 2013
Mannheim
Madrid, CMS Albinana & Suarez de Lezo
"Reformen im Sanktionssystem", dazu Interview mit Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen





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