Ralf Hansen
Eine Grundlegung im Urheberrecht
Eine Rezension zu:
Manfred Rehbinder
Urheberrecht
11. Aufl.,
Reihe: Juristische Kurz-Lehrbücher
München: Verlag C.H. Beck, 2001, 406 S., DM 49,50,-
ISBN 3-406-47060-2
http://www.beck.de
Das Lehrbuch bietet einen Überblick über alle wesentlichen Strukturen des deutschen Urheberrechts, das sich gegenwärtig erneut im Umbruch befindet, nicht zuletzt unter
europarechtlichem Druck. Rehbinder hat sich - wie andere Autoren - entschieden, nicht auf das 5. Urheberrechtsänderungsgesetz und das im Vorfeld sehr umstrittene neue
Urhebervertragsgesetz zu warten, sondern den jetzigen Zustand einer umfassenden Bestandsaufnahme zu würdigen, die wiederum zu zahlreichen Änderungen und Ergänzungen im Text
führte.
Die Bedeutung des Urheberrechts, das längst ein Weltrecht ist, wird oftmals unterschätzt. Rehbinder räumt mit diesen Irrtümern auf und liefert im einleitenden Teil auch eine
exzellente rechtssoziologische Qualifikation der gegenwärtigen Lage des Urheberrechts unter Einschluß der Darstellung der wirtschaftlichen Funktionen. Dabei geht er auch
kurz auf die historischen Entwicklungen ein und setzt sich mit der �Theorie des geistigen Eigentums� eingehend auseinander, die er überzeugend verwirft, da es
einzig und allein um Werkherrschaft geht, nicht um �geistiges Eigentum�. Insoweit besteht ein deutlicher Bruch zwischen Sachen - und Urheberrecht, der
insbesondere in der Konstruktion der Nutzungsrechte als Lizenzen deutlich zum Ausdruck kommt. Der intellektuelle Aufwand, der hier immer wieder getrieben wird, um die
Theorie vom �geistigen Eigentum� aus der Mottenkiste der Rechtsgeschichte zu holen, verwundert angesichts des recht klaren Befundes, insbesondere wenn man
diesen Ansatz dann noch auf das Internet angewendet wissen will. Die zentrale Kategorie des Urheberrechts ist der Werkbegriff des § 2 UrhG, der in den wesentlichen Zügen
skizziert wird. Überzeugend wird gezeigt, daß die Rechtsprechung des BGH zur Schöpfungshöhe in sich widersprüchlich ist, gerade im Vergleich von wissenschaftlich-technischen
Werken und der sog. �kleinen Münze�. Stärker einbeziehen könnte man die interessanten Fragen der Reichweite des Urheberschutzes an journalistischen Texten.
Auch das Internet spielt noch die nicht die Rolle im Text, die ihm heute als Informations- und Recherchemedium zukommt, allerdings ist das Kapitel über Multimediawerke
eingehend überarbeitet worden. Sehr informativ ist etwa auch das Kapitel über Urheberrechte an Film- und Fernsehwerken. Hier setzt Rehbinder insgesamt deutliche
Akzente.
Von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung sind die Verwertungsrechte der §§ 15 ff UrhG, deren Darstellung vorbildlich ist. Zu den sicher interessantesten Kapiteln des Buches
zählt der § 38 über die Informationsfreiheit, da dieses das Urheberrecht beschränkt. Der Umfang ist nicht nur rechtspolitisch sehr umstritten, gerade auch im Internet, etwa
in Anbetracht der Spiegelung ganzer Websiten gerade auch durch Suchmaschinen im Dienste eines vermeintlichen oder tatsächlichen �fair use�, der im deutschen
Recht nicht so ohne weiteres eine Stütze findet. Für den Urheber wirtschaftlich besonders relevant ist die Übertragung von Nutzungsrechten, die auch sehr eingehend
dargestellt werden. Hier liegt auch die einscheidende Schnittstelle zum Verlagsrecht, wobei insbesondere die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes den Urheber
letztlich auf rudimentärste Urheberpersönlichkeitsrechte, wie das eingeschränkte Verbietungsrecht, zurückwirft. Rehbinder qualifiziert diese Nutzungsrechte völlig zutreffend
als Lizenzrechte, so daß sich erhebliche Parallelen zu Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes ergeben. Das Verhältnis zu anderen Schutzrechten wird in den betreffenden
Kapiteln jetzt auch eingehender diskutiert als früher. Ob das geplante neue Verlagsrecht die Situation der Urheber wirklich verbessert, kann angesichts der geplanten
kollektivrechtlichen Zwänge als zweifelhaft betrachtet werden. Derartige Fragen werden in den anschließenden Kapiteln gut skizziert. In den Ausführungen zum Urhebervertrags-
und Verlagsrecht vermißt man ein wenig die rechtspolitische Diskussion der gegenwärtigen Vorschläge, die immerhin recht weit gediehen sind. Etwas kurz hingegen ist der für
die Praxis zentrale Teil über die Rechtsschutzmöglichkeiten. Insbesondere beim Unterlassungsanspruch wäre die Einflechtung vom Beispielen mit Anträgen für den Einstieg in
die Praxis sicher eine Hilfe, da das Buch sich auch an jüngere Rechtsanwälte richtet, die sich neu einarbeiten müssen. Angesichts der Bedeutung recht kurz ist auch der Teil
über das internationale Urheberrecht, insbesondere was internationalprivatrechtliche Fragen angeht. Insgesamt bietet das Buch aber einen profunden Überblick über die
Strukturen insbesondere des deutschen Urheberrechts, dessen Lektüre zur Vertiefung geradezu einlädt.
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