Ronald Moosburner
Walter Zimmermann
Insolvenzrecht
UTB für Wissenschaft C.F. Müller, Heidelberg, 2001
ISBN 3-8252-2240-3
www.utb.de
Die vierte Auflage des Bandes "Insolvenzrecht" aus der Reihe Schaeffers Grundriß des Rechts und der Wirtschaft ist in der ersten Jahreshälfte im Verlag C.F. Müller als
UTB-Band 2240 erschienen. Sie gehört der ersten Abteilung (Privat- und Prozeßrecht) der in jahrzehntelanger Tradition stehenden Reihe an. Es ist die erste Auflage seit
Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 01.01.1999. Sie rundet das UTB-Angebot in diesem Bereich ab und stellt die nötige Aktualität mit einem gewissen zeitlichen Abstand
wieder her. Der Autor, Honorarprofessor an der Universität Regensburg und Vizepräsident des Landgerichts Passau, hat insbesondere mit seinem Fallrepetitorium im
Zivilprozeßrecht für Studenten und Referendare (3. Auflage 1999, ebenfalls bei C.F. Müller; vgl. die Rezension unter www.jurawelt.com/literatur/zivilverfahrensrecht/297) schon einige Bekanntheit und Beliebtheit erreicht.
Obgleich das Inkrafttreten der Insolvenzordnung zum 01.01.1999 eine wahre Flut an Literatur provoziert hat, ist doch die dazu erschienene Ausbildungsliteratur überschaubar
geblieben. Dies mag damit zusammenhängen, daß die Nachfrage von studentischer Seite nach solcher Literatur traditionell schon eher gering anzusetzen war, gehörte das
Insolvenzrecht doch allenfalls nur mäßig beliebten Wahlfachgruppengebieten an. Die Entwicklung ist insoweit durchaus derjenigen beim Einzelzwangsvollstreckungsrecht
vergleichbar, das etwa in Bayern recht weitgehend aus dem Pflichtfachbereich für das erste Staatsexamen herausgenommen wurde - eine Maßnahme, die bei Studenten zunächst als
sinnvolle Befreiung von der Last eines umfangreichen und nicht eben mitreißenden Rechtsgebietes begrüßt wurde. Jedoch kann sich diese vermeintliche Befreiung ebenso wie eine
weitgehende Vermeidung des Insolvenzrechts im Studium (auch hier läuft die Entwicklung parallel) hinterrücks durchaus als kapitaler Fehler erweisen. Denn viele der
materiell-rechtlichen Regelungen sind gerade auf die Vollstreckungsregeln ausgerichtet und lassen sich zum Teil ohne weitergehende Kenntnisse in diesem Bereich nicht oder
nur teilweise verstehen. Als Beispiel mag etwa die umfangreiche und von Studenten stets als recht kompliziert empfundene Regelung des Hypothekenrechts durch das BGB dienen.
Diese macht ohne die dazugehörigen zwangsvollstreckungsrechtlichen Normen der ZPO an manchen Stellen schlechterdings keinen Sinn. Umgekehrt erweist sie sich allerdings bei
der Betrachtung der "technischen" Seite der Abwicklung eines hypothekenrechtlichen Vorgangs durchaus als eingängig und erscheint nach etwas Übung auch gar nicht mehr
übermäßig kompliziert. Ähnlich verhält es sich auch mit der Insolvenzordnung, die überwiegend dem Zwangsvollstreckungsrecht zugeordnet wird und die mit dem Eintritt des
Insolvenzfalls an die Stelle des Einzelzwangsvollstreckungsrechts tritt. Es versteht sich von selbst, daß auch für diesen "worst case" schon auf materiell-rechtlicher Ebene
die Weichen entscheidend gestellt werden müssen und daß sich diese Weichenstellungen zum Teil nur unter Betrachtung der insolvenzrechtlichen Regelungen erschließen.
Die Neuauflage basiert entscheidend auf den Neuerungen, die durch das Inkrafttreten der Insolvenzordnung Bedeutung erlangt haben. Die Insolvenzordnung ersetzte die
Regelungen der Konkursordnung und der Vergleichsordnung der BRD sowie der Gesamtvollstreckungsordnung der DDR durch ein einheitliches Gesetz und schuf damit nach der
jahrelangen Koexistenz zweier deutscher Insolvenzrechtssysteme wieder ein deutlich größeres Maß an Rechtssicherheit. Entscheidende Neuerungen waren insbesondere der Ersatz
von Vergleichsmöglichkeiten nach der Konkursordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung durch den Insolvenzplan und die Schaffung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Gerade letzteres Verfahren stellt aus Verbrauchersicht zweifellos einen Meilenstein dar, eröffnet es doch erstmals überschuldeten Privathaushalten die Möglichkeit, über
einen absehbaren Zeitraum hin - wenn auch nur mit großer Disziplin - Schuldenfreiheit zu erlangen. Zentrale Kritikpunkte hinsichtlich beider Neuregelungen waren dagegen von
Anfang an ihre außerordentliche Regelungsdichte und ihre Kompliziertheit. Neben der zweifellos berechtigten Frage, ob der silberne Streif am Horizont für den Verbraucher
jenseits eines wahren Berges an Auflagen und Verfahrensregelungen überhaupt noch sichtbar ist, sind erhebliche Schwierigkeiten in der Gerichts- und Anwaltspraxis und erst
recht in der universitären Ausbildung in diesem Bereich unumgänglich. Auch der vorliegende Band gerät im Bereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens in Konflikt mit seinem
Ziel einer möglichst kurzen und grundrißhaften Darstellung, löst ihn jedoch souverän durch eine nicht lange, aber immer noch verständliche Beschreibung in Übersichtsform
unter strikter Umgehung von Spezialfragen.
Wesentlich einfacher umsetzbar war diese Konzeption in den anderen Gebieten des Insolvenzrechts, der Text ist dabei durch zahlreiche Beispiele sowie durch Tabellen und
Übersichten angereichert. Die Darstellung beschränkt sich konsequent auf die ausbildungs- und prüfungsrelevanten Bereiche des Insolvenzrechts. Sie beschreibt den Ablauf des
Insolvenzverfahrens in chronologischer Reihenfolge, verliert dabei aber nicht die dem Verfahren übergeordneten Ziele der Insolvenzordnung - "sammeln - verwerten - verteilen"
- aus den Augen. Die sehr klare Gliederung verliert leider aus Layout-Gründen im Textfluß deutlich an Schärfe, wie überhaupt sowohl das Format als auch das Text-Layout der
Reihe durchaus der Gewöhnung bedürfen und wohl nicht jedermanns Geschmack treffen werden. Jedoch sollte man sich durch diese Äußerlichkeiten keinesfalls von der wertvollen
Lektüre dieses Buches abhalten lassen, zumal sich über Geschmack bekanntlich ohnehin nicht streiten läßt. Inhaltlich ist das Werk für Pflichtfach und Wahlfach gleichermaßen
empfehlenswert!
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