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"Prüfe dein Wissen: Wettbewerbs- und Kartellrecht" von Hans-Peter Schwintowski
RA Dr. Stephan Schenk
10.09.2007

Schnelle Wiederholung wettbewerbs-
und kartellrechtlicher Fragestellungen


Eine Rezension zu:

Hans-Peter Schwintowski

Wettbewerbs- und Kartellrecht


Reihe: Prüfe dein Wissen

4. Auflage

C.H. Beck, München 2007, 265 Seiten, 23,90 €
ISBN 978-3-406-54869-7

http://www.beck.de



Das Buch „Wettbewerbsrecht und Kartellrecht“ von Hans-Peter Schwintowski aus der Reihe Prüfe dein Wissen richtet sich in erster Linie  an Studenten und dient zur Einarbeitung und vor allem auch als Wiederholung für Fragestellungen aus dem Wettbewerbs- und Kartellrecht. Von anderen Büchern grenzt es sich vor allem durch seine überzeugende didaktische Aufbereitung und gut verständliche Darstellung aus. Es ist in Form von Frage – Antwort aufgebaut und kann so hervorragend zur Überprüfung von Wissen im Hinblick auf Klausuren oder mündliche Prüfungen verwendet werden.

Mit den Vorauflagen hat das neue Buch nur noch wenig gemein, was insbesondere mit grundlegenden Änderungen im UWG und GWB zu tun hat, welche in adäquater Form eingearbeitet worden sind. Ebenso Berücksichtigung gefunden haben die immer stärker zunehmenden Einflüsse des Europäischen Wettbewerbsrechts.

Das Buch gliedert sich, wie der Titel schon vermuten lässt, in zwei Teile: Teil A „Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ und Teil B „Das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen".

Der Teil A gliedert sich in elf Unterpunkte mit insgesamt 219 Fragestellungen. Dabei werden sowohl Fragestellungen behandelt, die zum Grundlagenverständnis erforderlich sind, wie etwa welchen Zweck das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgt, bis hin zu der konkreten Frage, wann man von einem unlauteren Wettbewerb im Sinne des § 3 UWG ausgeht oder ob vergleichende Werbung im Sinne des § 6 UWG zulässig ist. Der Leser erhält in knappen, aber präzisen Sätzen hierauf eine Antwort. Zur Vertiefung der einzelnen Bereiche ist es jedoch erforderlich weitergehende Literatur zur Hand zu nehmen. Der Anspruch dieses Buches beschränkt sich auf eine Wissensvermittlung, wie sie für Klausuren oder mündliche Prüfungen vorgesehen ist. Besonders hervorzuheben ist die Einarbeitung von Fällen aus der Rechtsprechung, die jeweils in Form eines kleinen Falles aufbereitet werden. Teilweise handelt es sich um aktuelle Fälle, oftmals werden jedoch so insbesondere die Klassiker aufbereitet. Der Leser erhält so einen schnellen Einblick in die Rechtsprechung und bekommt diese zudem in einer klausurähnlichen Form vermittelt, was die Vorbereitung auf Klausuren vereinfacht.

Der Teil B befasst sich mit dem Kartellrecht, also dem Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der Teil B umfasst etwas mehr als 400 Fragen und ist daher etwas umfangreicher ausgestaltet. Er gliedert sich in zwölf Unterpunkte.

Ebenso wie in Teil A werden zunächst Fragestellungen aus dem Bereich Grundlagen erörtert, wie etwa, in welchen Gesetzen das Kartellrecht normiert ist oder ob eine Privatrechtsordnung überhaupt ein Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen braucht. Die Antworten sind wie schon in Teil A knapp formuliert, aber mit einer Fülle von Information versehen. Im Weiteren werden Fragestellungen aus den einzelnen Bereichen angesprochen, wie etwa horizontale Wettbewerbsbeschränkungen. Hier kommt es etwa zu Fragestellungen, welche Tatbestandsmerkmale § 1 GWB enthält. Die Antwort erfolgt in knappen Stichworten und ist geradezu ideal, um sich auf eine Klausur vorzubereiten. Weitere Themenbereiche sind etwa vertikale Wettbewerbsbeschränkungen, marktbeherrschende Unternehmen sowie am Ende Rechtsfolgen/Sanktionen. Insgesamt wird wie in Teil A das gesamte Spektrum des Kartellrechts abgedeckt.

Gesamteindruck:
Das Buch eignet sich außerordentlich gut für Studenten als Vorbereitung auf Klausuren und mündliche Prüfungen zur Einarbeitung bzw. Wiederholung der Materie des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Ebenso geeignet ist das Buch als Leitfaden oder Begleitung für Arbeitsgruppen. Das Buch ist eine durchaus lohnenswerte Investition, gerade im Hinblick auf Klausuren, wenn es auch ein Lehrbuch nicht vollends ersetzen kann.
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