Ralf Hansen
Fallbearbeitungspraxis im Wettbewerbs- und Kartellrecht
Eine Rezension zu:
Günther Hönn
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Reihe: Fälle und Lösungen
2. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2000, 136 Seiten,
ISBN 3-8114-9945-9
http://www.huethig.de
Über die seit Jahrzehnten bei C.F. Müller erscheinende Reihe "Fälle und Lösungen" muß nichts mehr gesagt werden. Diese Reihe ist bestens geeignet anhand von gutachterlich
gelösten Fällen aus der meist höchstrichterlichen Rechtsprechung auf sehr hohem Niveau in die Fallbearbeitungspraxis einzuführen, diese zu vertiefen und zu wiederholen, auch
im Wahlfachbereich. Aus rein deduktiven Lehrbüchern lernt sich dies bekanntlich nur sehr schwer, weshalb gerade im Wirtschaftsrecht die Hinzuziehung einer Fallsammlung
ratsam erscheint (s. etwa zum Wettbewerbsrecht, Eisenmann, Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, C.F. Müller/UTB, 4. Aufl., 2001; Rittner, Wettbewerbs- und
Kartellrecht, 6. Aufl., C.F. Müller, 1999), zumal dieser Bereich mit Fallsammlungen nicht gerade "gesegnet" ist. Die Vorauflage erschien vor zehn Jahren, so daß eine
vollständig überarbeitete Neuauflage vorliegt, die allen entscheidenden Gesetzesänderungen nachgeht und die erhebliche Veränderung der Rechtsprechungssituation nachzeichnet.
So wurde natürlich die GWB-Novelle von 1998 berücksichtigt, sowie auch der europarechtliche Druck auf das deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht angemessen nachgezeichnet.
Die Fälle 2, 10 und 13 der Vorauflage wurden ganz ausgetauscht. Die übrigen Fälle in die Gegenwart "transformiert". Sechs Fälle sind völlig neu.
Die Fälle und Lösungen zeichnen sich sämtlich durch eine interessante Auswahl aus. Die Fälle 1-8 stammen aus dem Wettbewerbsrecht. Die Fälle 9-17 überwiegend aus dem
Kartellrecht. Selbstredend findet sich auch ein Fall, der Bezug aufweist zum gewerblichen Rechtsschutz. So behandelt der Fall 2 auch Probleme der Ausbeutung durch Nachahmung
fremder Leistung, die in den Schutzbereich des § 1 UWG fallen können, wenn zusätzliche Umstände die Sittenwidrigkeit begründen können. Besonders interessant ist der Fall 3,
der u.a. die im Wettbewerbsrecht so wesentlichen einstweiligen Verfügungen nach Abmahnung behandelt. Mit Fall 4 wird es dann "brandaktuell", da dort Probleme des sog.
"Domain-Grabbing" anhand des vom LG Düsseldorf entschiedenen Falles "epson.de" behandelt werden, so daß das "Internet-Recht" Einzug in diese Fallsammlung gehalten hat, was
sehr zu begrüßen ist. Lesenswert ist auch insbesondere Fall 7, der sich dem Problemkreis der irreführenden Werbung widmet. Die primär wettbewerbsrechtlichen Fälle schließen
mit einem europarechtlichen Themenkreis. Im Fall 8 geht es darum, daß eine Vorabentscheidung des EuGH auf dem Gebiet des überzogenen Produkt-Verbraucherschutzes zu
begutachten ist, ausgehend wiederum von einer Konstellation, die unter § 3 UWG fällt und auch Probleme der Verbandsklage behandelt.
Die kartellrechtlichen Fälle setzen ein mit einem der zahlreichen Fälle aus kartellrechtlichen Abmachungen in der Betonindustrie, die immer wieder den BGH beschäftigt haben.
Besonders grundlegende Fragen behandelt Fall 2, der das Wettbewerbsverbot im Konzernverbund zum Gegenstand hat, mit sehr interessanten Bezügen zum Gesellschaftsrecht, etwa
hinsichtlich der Frage, ob Wettbewerbsverbote zulässigerweise nach § 1 GWB in Gesellschaftsverträgen enthalten sein dürfen, wenn dasWettbewerbsverbot handelsrechtlich
rechtmäßig ist. Die Probleme des § 14 GWB in Bezug auf eine Meistbegünstigungsklausel anhand eines der beiden "Garant-Fälle" behandelt Fall 12, dessen Problematik im Fall 14
("Garant II") vertieft wird. Dort wird u.a. auch der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch des § 33 GWB behandelt. Fall 14 hat schließlich auch Fragen des
Kartellverfahrensrechtes zum Gegenstand, die zeigen, daß es sich beim Kartellrecht primär um öffentliches Recht handelt. Fall 16 endlich macht die Grenzziehungen zwischen
dem Anwendungsbereich des GWB und des UWG nachvollziehbar, während der letzte Fall sich wiederum europarechtlichen Fragestellungen anhand der kartellrechtlichen Beurteilung
von Re-Importen zuwendet.
Die ausgezeichnete Fallsammlung macht exemplarisch klar, wie man Fälle in diesem schwierigen Bereich angeht und schärft das analytische Bewußtsein für die Rechtsanwendung.
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