
Der recht karge Markt für Übungsbücher im Wahlfach Völkerrecht durfte sich Ende
2002 über einen Neuzugang freuen, der aus einer Berliner Co-Produktion stammt. Die Autoren sind erfahrene Leiter von Arbeitsgruppen zum Völkerrecht an der
Humboldt-Universität Berlin (siehe
www.agvoelkerrecht.de/). Ihr Buch soll Studenten des Wahlfachs zur
Examensvorbereitung dienen, die Fälle sind dabei in Länge und Schwierigkeitsgrad dem Examensniveau angepasst.
Die Stärkung des Wahlfachs durch das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002 (Text online:
www.bmj.bund.de/images/11466.pdf) wird sicherlich dazu führen, dass auch einstmalige Nischenfächer wie das Völkerrecht gestärkt werden, in dem Studenten in den
meisten Bundesländern allenfalls eine mündliche Prüfung zu bestehen hatten, nicht aber mehrstündige Klausuren. Der Bedarf an Übungsliteratur im Völker- und Europarecht wird
also mittelfristig eher steigen, so dass hier ein kleiner, aber feiner Zukunftsmarkt heranwächst.
Das vorliegende Werk bewegt sich durchweg auf einem hochaktuellen Niveau, wandelt bekannte Fälle aus der jüngeren Vergangenheit für die Fallbearbeitung ab, bringt aber
andererseits auch durchaus ungewohnte Perspektiven in die Fallfragen ein, die manchen Bearbeiter erst einmal stutzen lassen werden. Die Darstellung ist graphisch ebenso
ansprechend wie sinnvoll aufbereitet, und weiterführende Literaturhinweise finden sich am Ende einer jeden Falllösung und im (teilweise übertrieben) umfangreichen
Fußnotenmaterial.
Im ersten Fall stehen Ansprüche aus den gewohnheitsrechtlichen Normen zur Staatenverantwortlichkeit im Mittelpunkt. Im einzelnen geht es um Wiedergutmachungsansprüche wegen
der Suspendierung eines bilateralen Vertrags durch einen der Partnerstaaten, zusammen mit dem umweltrechtlichen Kontext eine unübersehbare Anspielung auf den Gabcikovo-Fall
des IGH (online unter:
www.icj-cij.org/). Der Fall erfordert eine ausführliche Prüfung von Suspendierungsgründen sowie
des Notstands als Rechtfertigungsgrund. Im weiteren geht es auch um einen Unterlassungsanspruch, hier sind die Aufbautipps zum Problem der Verantwortlichkeit von Staaten für
die Handlungen Privater sehr hilfreich. Der zweite Fall enthält eine raffinierte Kombination zivil- und völkerrechtlicher Fragestellungen, die zu dem eingutes Beispiel dafür
abgibt, dass es in Völkerrechtsklausuren nicht untypisch ist, mit überaus langen Sachverhaltsmaterialien konfrontiert zu werden. Davon sollte sich der Bearbeiter nicht
verunsichern lassen, die Lösung des Falles ist im Buch, wie häufig auch im Examen, umso kürzer formulierbar.
Der Aufbau zum ersten Teil von Fall 4 ist eher ungewöhnlich, es geht um eine Beschwerde zum Menschenrechtsausschuß des IPbpR, nachdem zuvor eine Beschwerde zum EGMR
gescheitert ist. Neben etlichen Zulässigkeitsproblemen sind Verstöße gegen die Meinungsfreiheit (Art. 19 IPbpR) und die Religionsfreiheit (Art. 18 IPbpR) zu prüfen. Dem
folgt die dem Studenten sicherlich geläufigere Prüfung einer Beschwerde zum EGMR. Fall 5 behandelt Fragen, die im Zusammenhang mit der Enteignung von Kunstgegenständen durch
die sog. �Benes-Dekrete� entstanden sind. Im Zentrum von Fall 6 steht sodann das Gewaltverbot. In einem facettenreichen Fall werden verschiedene, tatsächlich
aufgetretene völkerrechtliche Probleme aufgeworfen, und zwar im einzelnen zur Reaktion auf die Terrorangriffe vom 11.09.2001, auf Hackerangriffe, der Umgang mit der
Bombardierung eines Belgrader Sendegebäudes 1999 durch die NATO sowie durch die Präsentation von gefangen genommenen US-Piloten durch den Irak 1991 � eine Frage, die
auch im dritten Irakkrieg 2003 bereits wieder akut geworden ist. Der Fall schließt mit einem übersichtlichen Schema zum Gewaltverbot und seinen Ausprägungen in verschiedenen
Artikeln der UN-Charta. Wichtige Probleme der verbleibenden Fälle sind Verstöße gegen das GATT, die Anknüpfungspunkte für die Staatsangehörigkeit, die Zulässigkeit der
Auslieferung eines von der Todesstrafe bedrohten Gefangenen sowie Fragen der Immunität von Diplomaten und von ehemaligen Staatsoberhäuptern (Fall Milosevic).
Gesamteindruck: Das vorliegende Fallrepetitorium erfüllt seinen Zweck in exzellenter Weise. Es schafft mit Bravour den Balanceakt, aktuelle Fälle zu behandeln, ohne
in pseudojuristische, aus der politischen Diskussion in den Medien bekannte Argumentationsmuster zu verfallen. Wegen seiner zahlreichen weiterführenden Hinweise und der
guten graphischen Aufbereitung ist es der ideale Begleiter für jeden Wahlfachstudenten.