Im Zweiten Staatsexamen ist es den Klausurbearbeitern erlaubt, Kommentare als Hilfsmittel zu verwenden. Für das Öffentliche Recht sind die beiden orangen Kommentare aus dem
Hause C.H. Beck zum Verwaltungsverfahrensgesetz und zur Verwaltungsgerichtsordnung zugelassen. Daher sind diese beiden kompakten Kommentare gerade für Referendare
unumgänglich. Beide Titel wurden in den 70er Jahren von
Ferdinand O. Kopp begründet und werden nun von
Wolf-Rüdiger Schenke bzw.
Ulrich Ramsauer
fortgeführt.
Kommentar zum VwVfG
Ramsauer hat auch in der Kommentar-Bearbeitung die Bedürfnisse der Referendare im Hinterkopf, da er auch das Werk
"Die Assessorprüfung im Öffentlichen Recht" verfasst und damit bestens weiß, worauf es im Öffentlichen Recht für angehende Assessoren
ankommt. So findet sich z.B. am Ende der Kommentierung zu § 79 VwVfG ein Prüfungsschema der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Widerspruchs. Für Examensrelevanz und Station
interessant sind die Ausführungen zur geplanten Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in einzelnen Bundesländern, der
Ramsauer kritisch gegenüber steht.
Aber auch die anderen Zielgruppen – insbesondere die Praktiker – kommen bei der Neuauflage auf ihre Kosten. Seit der Vorauflage sind drei Jahre vergangen.
Umfassend überarbeitet und neu durchnummeriert wurde die Kommentierung zu § 73 VwVfG. Hier haben sich Änderungen durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz aus
2006 ergeben. Der Verwaltungsbeamte oder Richter erhält mit der Neuauflage nicht nur eine umfangreiche Kommentierung der Neuregelungen und EU-Vorgaben, sondern auch
zahlreiche aktuelle Fundstellen aus der Literatur zur Hand. Diese werden – wie auch im
Kopp/Schenke zur VwGO – in Fußnoten dargestellt, so dass der
Lesefluss nicht durch zu viele Verweise gestört wird.
Kommentar zur VwGO
Hinsichtlich Aufbau und Gestaltung des VwGO-Kommentars sei auf die
Rezension zur
Vorauflage verwiesen.
Schenke hatte eine Fülle von gesetzlichen Neuregelungen und Gerichtsentscheidungen einzuarbeiten. Allen voran sei eine Überarbeitung zum
Normenkontrollverfahren genannt. § 47 VwGO hat durch den Gesetzgeber Änderungen erfahren und ist in den letzten Monaten – wie bereits am Literaturverzeichnis zu dieser
Vorschrift erkennbar – im Schrifttum sehr beachtet worden. Der Bearbeiter widmet sich den Stimmen der Literatur und insbesondere dem Verhältnis dieser Vorschrift zur
Verfassungsbeschwerde. Eine weitere Neubearbeitung hat sich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur beamtentrechtlichen Konkurrentenklage ergeben.
Der Referendar wird sich besonders über die strukturellen Hinweise auf Vorschriften aus anderen Gesetzen freuen. So sind z.B. bei Zustellungsfragen Normen der ZPO
heranzuziehen, auf die in der Kommentierung zu § 56 VwGO hingewiesen wird. Für die Abfassung des verwaltungsgerichtlichen Urteils sind die Ausführungen zum Urteilsinhalt bei
§ 117 VwGO hilfreich. Konkrete Tenorierungsbeispiele, wie sie im
Thomas/Putzo zum Zivilurteil zu finden sind,
werden hier aber nicht geboten.
Gesamteindruck:
Neuestes Schrifttum und Rechtsprechung für den Studenten und Praktiker, wertvolle und für das Examen unverzichtbare Hilfe für den Referendar – Grund genug, das
Doppelpack von
Kopp/Ramsauer und
Kopp/Schenke zu kaufen!