Ralf Hansen
Klausurprobleme im Verwaltungsprozeßrecht
Eine Rezension zu:
Klaus Stern
Verwaltungsprozessuale Probleme in der öffentlichrechtlichen Arbeit
JuS-Schriftenreihe, Bd. 3
München: C.H. Beck, 2000, S.342, DM 32,- ISBN 3-406-46991-4
http://www.beck.de
Das Buch von Stern ist eines der ältesten Bände der JuS-Schriftenreihe und entsprechend eingeführt. Wie der Verfasser selbst schreibt, war die Neuauflage nach fünf Jahren
überfällig. Daß sie gelungen ist, steht bei diesem Verfasser außer Frage. Die Skepsis des Verfassers zur 6. VwGO-Novelle hat sich gegenüber dem Nachtrag von 1997 kaum
verändert. Den Kern seiner Kritik, daß der Gesetzgeber zu stark an Beschleunigung und Kostensenkung interessiert ist, denn an Rechtssicherheit, wird wiederholt. Die
Eingriffe in die Vorauflage waren diesmal angesichts der Entwicklungen erheblich. Weitgehend neu geschrieben wurden das Recht der Berufung und die exquisite Darstellung des
einstweiligen Rechtsschutzes. Der Einführungsparagraph ist kaum mehr wiederzuerkennen, da der Verfasser beim “Erstleser” ein noch tieferes Verständnis für die
Materie wecken wollte. Angesichts der Furcht vieler Absolventen vor dieser Materie sicher ein absolut legitimes Ziel, dessen Umsetzung zu begrüßen ist. Völlig überarbeitet
und erheblich erweitert wurde zudem das erstmals mit dem Nachtrag von 1997 vorgelegte Kapitel über “Europarecht und Verwaltungsprozeß”, das bei den
problematischen Strukturen der Sachentscheidungsvoraussetzungen die wesentlichen Fragen der “Überlagerung” durch Europarecht darstellt. So etwa bei den
Anforderungen an die Beschwer des § 42 II VwGO. Auch bei der Aussetzung der einstweiligen Vollziehung finden sich hier erhebliche europarechtliche Grenzen. Die Darstellung
geht indessen erfreulicherweise auch auf Probleme der Begründetheit ein. Bei den Sonderproblemen findet sich hier eine nur zu lesenswerte Darstellung zur Rückforderung
gemeinschaftswidriger Beihilfen nach § 48 I 2 VwVfG.
Sehr lesenswert ist auch der kritische Überblick über die Änderungen der VwGO im Einleitungskapitel. Jeder Student sollte insbesondere die Ausführungen zum
Verwaltungsprozeßrecht in öffentlichrechtlichen Arbeiten einmal gelesen haben, da sich hier sehr hilfreiche Hinweise zur Fallbearbeitung finden. Der Vorteil des Buches lag
und liegt heute wie gestern darin, daß hier Sachentscheidungsvoraussetzung für Sachentscheidungsvoraussetzungen nach Klageart auf hohem Niveau behandelt wird und jedes
Problem da erörtert wird, wo es in einer Fallbearbeitung zu erörtern ist. Der Nutzen des Buches wird sich allerdings vielfach erst im Referendariat (und darüber hinaus)
erschließen. Dies gilt insbesondere für die Ausführungen zur Begründetheit, die auch die Urteilsarten (mit Rechtsmittelentscheidungen) eingehend erläutert.
Diese unverzichtbare Darstellung hat heute wie gestern nichts an ihrer Klasse verloren und präsentiert sich auf aktuellstem Niveau als überragender “Klassiker”
der heutigen Ausbildungsliteratur.
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