Susann Seifert
Allgemeines Verwaltungsrecht - kompakt und übersichtlich
Eine Rezension zu:
Monika Jachmann
Allgemeines Verwaltungsrecht
2. Auflage
Luchterhand, Neuwied 2003, 135 Seiten, 15,90 €
ISBN 3-472-05366-6
http://www.luchterhand-fachverlag.de
Das aus dem Luchterhand Verlag stammende JA-Studienskript "Allgemeines Verwaltungsrecht" von Monika Jachmann schildert in komprimierter Form die grundlegenden Kenntnisse im
Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts. Das Werk wendet sich vor allem an Studenten der Rechtswissenschaften zum Einstieg in das eher unliebsame Rechtsgebiet des
Verwaltungsrechts. Anliegen der Autorin ist es, sowohl Verständnis für dieses Fach zu erwecken als auch solides Wissen zu vermitteln. Entsprechend wird die Stofffülle
gekonnt auf die Schwerpunkte reduziert.
Das 135 Seiten starke Skript gliedert sich in vier Kapitel. Im ersten Teil "Verwaltung und Verwaltungsrecht" wird der Student in die Organisation und die Rechtsquellen des
Verwaltungsrechts sowie an die Arten der Gesetzesbindung der Verwaltung herangeführt. Das sich heran anschließende Kapitel zwei (es nimmt mehr als die Hälfte des gesamten
Buches ein) hat die Lehre vom Verwaltungshandeln zum Gegenstand. Eingeleitet wird dieses Kapitel mit einem Überblick über die Handlungsformen der Verwaltung. Hierauf folgend
widmet sich die Autorin neben der Einordnung des Verwaltungsaktes als Handlungsinstrument der Verwaltung gleichfalls einer Darstellung seiner Begriffsmerkmale im Einzelnen.
Nachdem ferner die verschiedenen Arten von Verwaltungsakten angeführt werden, erfolgt eine didaktisch gut aufbereitete Beschreibung über ihr Zustandekommen und ihre
Wirksamkeit. Interessant ist vor allem der Abschnitt über die "Behandlung von fehlerhaften Verwaltungsakten". Die Dogmatik der §§ 48 bis 50 VwVfG wird mit europarechtlichen
Bezügen unter Zuhilfenahme von ausgezeichneten Tabellen und Schaubildern nachvollziehbar dargelegt. In den weiteren Unterabschnitten befasst sich Jachmann überdies mit den
Grundfeststellungen zu Verwaltungsverfahren und Verwaltungsvollstreckung, der Rechtsetzung der Verwaltung, den Verwaltungsvorschriften und der öffentlichen Willenserklärung.
Ebenso verständlich gelingen die Ausführungen zum öffentlichrechtlichen Vertrag und auch des Realaktes als besondere Formen des Verwaltungshandelns. Kapitel drei hat den
Bürger als Verwaltungsrechtssubjekt zum Inhalt. Insbesondere wird hier auf das subjektive öffentliche Recht, die öffentlichrechtliche Willenserklärung Privater und auf das
Verwaltungsrechtsverhältnis eingegangen. Im letzten Teil werden in der für das Buch so prägenden gebotenen Kürze die Grundbegriffe des Rechts der öffentlichen Sachen
behandelt.
Im bekannten Stil der Lernskripten werden die wichtigsten Definitionen und Fakten durch Fettdruck hervorgehoben. Die Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Behörden und nicht
zuletzt deren Rechte und Pflichten stellt die Autorin in verständlicher Weise dar. Sie geht dabei auf die gängigen Paragraphen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der
Verwaltungsgerichtsordnung ein. Hin und wieder stößt der Leser auf einige Tipps für die praktische Fallbearbeitung. So gibt die Verfasserin Hinweise bezüglich der
Schwerpunktsetzung von juristischen Streitgegenständen, aber auch hinsichtlich der richtigen Prüfung einzelner Paragraphen oder Verfahren (beispielsweise das Schema für die
so genannte Stufenprüfung; Nichtigkeit eines VA nach § 44 VwVfG). Ungemein nutzbringend sind darüber hinaus die graphisch gestalteten Übersichten, die das bereits im Text
mitgeteilte Wissen nochmals anschaulich erläutern, so dass eine Einarbeitung in die Materie des Verwaltungsrechts dahingehend erleichtert wird. Die zahlreichen, für die
Neuauflage auf den aktuellsten Stand gebrachten Verweise auf weiterführende Literaturbeiträge und auf die Rechtsprechung ermöglichen die Vertiefung der einzelnen
Themen.
Gesamteindruck:
Das klar strukturierte Buch vermittelt die Kernfragen des Verwaltungsrechts sehr zuverlässig. Klausurrelevante Probleme werden ausführlicher skizziert, hingegen weniger
klausurträchtige Punkte nur in Grundzügen wiedergegeben. Schade aber ist, dass die staatlichen Ersatzleistungen nicht behandelt wurden. Zum Einstieg jedoch ist das Buch
geeignet, und es vermag auch dem Examenskandidaten aufgrund der geringen Buchdicke schnell einen Überblick zu geben. Aber auch hier gilt: Wer sich mit dem Allgemeinen
Verwaltungsrecht tiefgründiger auseinandersetzen will, kommt um den Maurer nicht herum.
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