Florian Kleinmanns
Examensfälle im Gutachtenstil
Eine Rezension zu:
Joachim Becker
Fälle und Lösungen zum Verwaltungsrecht
Übungsklausuren mit gutachterlichen Lösungen und Erläuterungen
Reihe: Studienprogramm Recht
1. Auflage
Boorberg, Stuttgart u.a. 2002, 154 Seiten, 14,80 €
ISBN 3-415-03078-4
http://www.boorberg.de
Eines vorweg: Dem Autor muss zu Gute gehalten werden, dass er nicht für den Satz des Buches verantwortlich ist. Mit dieser Aufgabe hat der Verlag eine externe Setzerei
betraut. Anstrengend zu lesen ist das Ergebnis.
So ist der Zeilenabstand viel zu gering, Unterlängen der einen und Oberlängen der folgenden Zeile berühren sich beinahe, wohingegen die Wörter in der Horizontalen
gelegentlich mehr als einen n-Abstand voneinander entfernt stehen. Dazu kommen Merkwürdigkeiten mit den Ligaturen; "fi" ist zusammengezogen, "ffi", "ff" und "fl" dagegen
nicht. Die Schrift tut ihr übriges, ihre Klammern und Anführungszeichen passen nicht zu den übrigen Zeichen, und die Serifen halten die Zeilen auch nicht zusammen. So werden
die – objektiv gar nicht so langen – Absätze zum Gegner des Betrachters, der im Kampf gegen das Verrutschen beim Zeilensprung nur von Zeit zu Zeit durch eine in
aktueller Literatur immer exotischer werdende Schreibweise wie "Fallösung" aufgeschreckt wird.
Wer diese Hürden überwindet, gelangt zu den examensrelevanten Schwerpunkten des Verwaltungsrechts. Das Werk enthält im ersten Drittel eine Einführung in die gutachterliche
Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Fälle, der größere Teil ist Fällen mit Musterlösungen gewidmet.
Die Einführung ist gegliedert in sechs Kapitel. Nach der Einleitung stellt der Verfasser zunächst die Gutachtentechnik dar, wobei er übersichtlich zwischen der
Gutachtentechnik im Gesamtaufbau und der Gutachtentechnik bei der Prüfung von Einzelfragen differenziert. Es folgt ein Kapitel mit Überlegungen zur Fragestellung, die den
Bearbeiter durch eine Klausur oder Hausarbeit leitet. Dabei führt der Autor aus, wie man oft schon anhand der Fragestellung erkennen kann, welche Antwort der Aufgabensteller
wünscht. Es folgt eine Anleitung zum Anfertigen einer Lösungsskizze.
Die letzten beiden Kapitel der Einführung sind deutlich länger als die vorangegangenen. In ihnen geht es um die Zulässigkeit und die Begründetheit der Klage.
Selbstverständlich können 30 Seiten kein Verwaltungsprozessrechtslehrbuch ersetzen, doch gelingt es dem Verfasser, alle relevanten Prüfungspunkte zumindest in Erinnerung zu
rufen. Die sechs allgemein anerkannten Klagearten werden angerissen, Widerspruchsverfahren und vorläufiger Rechtsschutz werden ihrer geringen Klausurbedeutung entsprechend
nur in einem Nebensatz erwähnt. Beeinträchtigt wird die gute Darstellung im Text durch eine dogmatisch nachvollziehbare, aber unübersichtliche Gliederung, die auch das
vorangestellte Prüfungsschema zur Zulässigkeit bestimmt. Dort werden zunächst unter I, II und III Voraussetzungen in der richtigen Prüfungsreihenfolge aufgeführt und dann
unter IV weitere Voraussetzungen eingebracht, die "vor I", "vor II" bzw. "als IV" zu prüfen sind. Einfacher zu erfassen wäre es, wenn diese bereits an der Stelle genannt
wären, an welcher der Bearbeiter sie prüfen soll.
Zu den Fällen: Alle Fälle waren Gegenstand von Fortgeschrittenenübungen an der Humboldt-Universität, an der auch der Autor lehrt. Dabei orientieren sie sich vom
Schwierigkeitsgrad her am Examensniveau. Sie behandeln alle wichtigen Gebiete des Allgemeinen und des Besonderen Verwaltungsrechts, wobei jeder Klausurfall gleich mehrere
Schwerpunkte aufweist. Die Sachverhalte sind klar und eindeutig formuliert (dazu sind leider viele Universitätsprofessoren nicht in der Lage), die Musterlösungen in
schönstem Gutachtenstil formuliert. Hier wird dem Leser klar, wie man sich an den unproblematischen Stellen einer Arbeit kurz halten kann, ohne den Gutachtenstil im Ganzen
zu verlassen. Sie entsprechen den Erwartungen, die in einer entsprechenden Examensklausur gestellt werden und beschränken sich auch auf das konkret zur Falllösung
Notwendige. Eine Diskrepanz besteht nur zwischen dem niedrigen Niveau, das beim Leser auf dem Gebiet des Gutachtenstils vorausgesetzt wird, und den hohen Vorkenntnissen, die
auf dem fachlich-verwaltungsrechtlichen Gebiet erforderlich sind.
Gesamteindruck:
Zur Vorbereitung auf verwaltungsrechtliche Klausuren in Fortgeschrittenenübung und Examen ist das Buch gedacht, und dazu ist es auch geeignet. Wer die neun Klausurfälle
fehlerfrei gelöst hat, der kann sich sicher sein, auch im Examen keinen unüberwindbaren Schwierigkeiten gegenüber zu stehen, und wer Fehler gemacht hat, wird, sofern er die
nötigen Grundkenntnisse hat, anhand der Musterlösungen erkennen können, wo er noch Nachholbedarf hat. Wer sich das Buch wegen der Fälle und Musterlösungen kauft, wird nicht
enttäuscht werden.
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