Ronald Moosburner
29.04.2005
Ein "Muss" für jeden Studenten
Eine Rezension zu:
Hartmut Maurer
Allgemeines Verwaltungsrecht
15. Auflage
C.H. Beck, München 2004, 853 Seiten, 19,50 €
ISBN 3-406-52631-4
http://www.beck.de
Das vorliegende Werk bedarf eigentlich keiner Vorstellung. Seit seiner Erstauflage im Jahr 1980 hat es viele Studentenjahrgänge begleitet und ihnen weit mehr als einen
ersten Einstieg in das allgemeine Verwaltungsrecht ermöglicht. Im Rahmen der Grundrisse-Reihe stellen die beiden Bände von Maurer ohnehin insofern Sonderfälle dar,
als man wohl selten so umfangreiche und vollständige "Grundrisse" gesehen hat. Dies muss man aber nicht kritisieren, denn der Umfang gerade des "Allgemeinen
Verwaltungsrechts" ergibt sich keineswegs aus dem Formulierungseifer des Autors, als vielmehr aus der schieren Stofffülle. Maurer ist dennoch stets um eine klare und
einfache Darstellung bemüht, die vor allem einen Grundriss auszeichnen sollte, der Studenten an ein Thema heranführt. Die mittlerweile 15. Auflage bringt in erster Linie
Aktualisierungen aufgrund von Gesetzgebung und Rechtsprechung, um den Umfang des Buchs nicht noch weiter anwachsen zu lassen. Zusätzlich sind aber auch die Paragraphen zu
den Rechtsquellen des Verwaltungsrechts, zum VwVfG und über das Subjektive öffentliche Recht und das Verwaltungsrechtsverhältnis völlig neugefasst worden.
Der erste Teil des Buches behandelt grundsätzliche Fragen. Er beginnt mit dem Begriff der Verwaltung und stellt dann prägnant und übersichtlich die wichtigsten Fakten aus
der Geschichte des Verwaltungsrechts zusammen. In der Folge geht es ebenfalls nicht zu ausführlich um die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts und das
Verwaltungsverfahrensgesetz. Die relative Kürze der einzelnen Abschnitte wird hier wie im gesamten Buch durch sehr umfangreiche und aktuelle Literaturhinweise aufgefangen.
Der Leser kann ein Thema so nahezu beliebig vertiefen. Der zweite Teil bringt Grundbegriffe des Verwaltungsrechts. Er beginnt mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der
Verwaltung, der mit dem Vorrang des Gesetzes und dem Vorbehalt des Gesetzes die Basis schlechthin für Verwaltungshandeln enthält. Dennoch machen beide Grundsätze vielen
Studenten Probleme, was nicht zuletzt daran liegen dürfte, dass gerade der Vorbehalt des Gesetzes seinerseits auf einer Vielzahl verfassungsrechtlicher Grundsätze beruht und
zudem Streit über seine genaue Reichweite herrscht. Im Anschluss daran werden Ermessen und unbestimmte Rechtsbegriffe erklärt, die ebenfalls von nicht zu überschätzender
Prüfungsrelevanz sind. Gerade eine schlüssige Argumentation in Ermessensfragen dient häufig zur Notendifferenzierung. Als dritter und letzter Punkt in diesem Teil wird das
subjektive öffentliche Recht vorgestellt. Auch dieser Teil sollte von Studenten unbedingt konzentriert durchgearbeitet werden, da er in Prüfungen weit über die Ebene von
begrifflichen Fragen hinaus eine Rolle spielt.
Im dritten Teil schließlich kommt einer der absoluten Kernbereiche des allgemeinen Verwaltungsrechts zur Rede, der Verwaltungsakt. Die überragende Bedeutung dieses
Abschnitts gerade in der Ausbildung braucht nicht näher betont zu werden. Seine exakte Beherrschung wird in Scheinklausuren wie im Examen bis in die Seitenaspekte hinein
vorausgesetzt. Im Folgenden werden die weiteren Formen des Verwaltungshandelns besprochen, im Anschluss daran geht es um das förmliche Verwaltungsverfahren und um die
Verwaltungsvollstreckung. Den Abschluss des Buches bildet das Recht der staatlichen Ersatzleistungen. Auch hier setzt "der Maurer" Maßstäbe an Übersichtlichkeit und
Vollständigkeit. Wer in diesem im Studium häufig vernachlässigten Bereich Zugang sucht, hat es mit dem vorliegenden Werk auf's Beste getroffen.
Gesamteindruck:
Insgesamt ist Maurers "Allgemeines Verwaltungsrecht" auch in seiner 15. Auflage ein Muss für jeden Studenten. Der Grundsatz, dass man bis zum Examen einmal "den Maurer"
durchgearbeitet haben muss, gilt trotz der größeren Fülle an Lehrmaterial uneingeschränkt.
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