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Artikel 560
Ralf Hansen

Ein kompakter Überblick über die Probleme des Kraftfahrzeugversicherungsverhältnis

Eine Rezension zu:

Alfred Mühringer

Der Kraftfahrtversicherungsvertrag


4. Aufl., Karlsruhe: Verlag Versicherungswirtschaft, 2000, 269 S.
ISBN 3-88487-792-5

http://www.vvw.de


Die Schrift bietet einen umfassenden Überblick über die Rechtsfragen des Kraftfahrtversicherungsvertrages, richtet sich aber keineswegs nur an Juristen, sondern an Versicherungskaufleute und interessierte Laien. Wer sich im Kraftverkehr motorisiert bewegt setzt selbst Risiken und setzt sich angesichts der hohen Mobilitäts einer entwickelten Dienstleistungsgesellschaft Risiken aus, die niemand mehr wirtschaftlich selbst tragen kann, ohne sich der Absicherung durch privatwirtschaftlich organisierte kollektive Sicherungsysteme zu bedienen. Der Kraftfahrtversicherungsvertrag sichert solche Risiken. Die Darstellung entwickelt die Sach- und Rechtsfragen dieser Materie letztlich voraussetzungslos und leicht verständlich. Der Begriff führt Materien zusammen, die von Haus aus sehr unterschiedlich strukturiert sind: die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugversicherung (ob als Teil- oder Vollkaskoversicherung), die Fahrzeugteilversicherung und die Kraftfahrt-Unfallversicherung. In der Regel werden diese Versicherungen, wie die AKB nahelegen, im "Paket" angeboten, jedoch ist dies keineswegs zwingend. Gesetzlich zwingend ist nur der Abschluß einer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, die das Pflichtversicherungsgesetz vorschreibt, zu dem Mühringer im gleichen Verlag eine lesenswerte Kommentierung verfaßt hat. Die Kraftfahrzeugversicherung hingegen ist keine Haftpflichtversicherung, sondern versichert die Wertbeziehung des Fahrzeugeigentümers zu seinem Fahrzeug. Diese Abgrenzungen werden sehr verständlich erläutert und allgemeinverständlich dargelegt. Entsprechend verzichtet die Schrift auch auf umfangreiche Nachweise, sondern will in erster Linie in die Materie einführen und einen Überblick vermitteln. Die Kraftfahrtversicherung ist keine Einheitsversicherung, sondern wird lediglich in einem Versicherungsschein zusammengefaßt, so daß jede der einzelnen Versicherungen rechtlich selbständig ist.

Der Verfasser gibt eine eingehende Darstellung der gesamten Rechtsmaterie, so verzweigt sie ist und setzt dabei am europäischen Recht an, da im Bereich der Kraftfahrtversicherungsrecht in Europa beginnend mit dem (noch völkerrechtlichen) Straßburger Abkommen von 1959 eine erhebliche Rechtsvereinheitlichung erfolgt ist. Seit den 70ern erfolgt diese Rechtsvereinheitlichung im Rahmen der EG-Rechtsetzung durch Richtlinien, die in das nationale Recht umzusetzen sind, wobei dem nationalen Gesetzgeber gewisse Gestaltungsspielräume verbleiben. Da es sich bei Kraftfahrtzeugversicherungen nicht um die Absicherung von Großrisiken handelt, ist immer das Recht des Staates anzuwenden, in dem das Risiko belegen ist, sprich das KfZ gemeldet ist. Dies ändert nichts daran, daß der Halter mit Versicherungen aus anderen europäischen Ländern Versicherungsverträge abschließen kann, für die deutsches Recht gilt. Angesichts der Liberalisierung des Versicherungsmarktes ist aber ein "Tarif-Dschungel" entstanden., der nicht ganz leicht zu durchschauen sind, zumal weder AKB noch Tarifbedingungen einer präventiven staatlichen Kontrolle unterliegen, wie noch vor 1994. Über diese Entwicklungen wird der Leser sehr genau - teilweise anhand von Schaubildern - informiert. Sehr genau rekonstruiert werden auch die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Versicherungsarten, die im Kraftfahrtversicherungsvertrag gebündelt werden. Die einzelnen Rechtsgrundlagen werden dem Leser sehr strukturiert vorgestellt und im einzelnen erläutert. Dabei finden sowohl die Pflichten des Versicherungsnehmers als auch die Pflichten des Versicherers, nicht zuletzt im Hinblick auf die Modalitäten beim Abschluß des Vertrages, hinreichende Berücksichtigung. Sehr gut herausgearbeitet wird hinsichtlich des Vertragsabschlusses der Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler, da letzterer auch sachwaltungsinteressen des Versicherungsnehmers zu wahren hat, da es sich um ein selbstständiges Vertragsverhältnis handelt. Eingestreute Fallbespiele erleichtern bei diesen diffizilen Abgrenzungsfragen das Verständnis. Von hohem juristischen Interesse sind dabei Fragen der Haftung des Versicherers für seine Agenten etwa bei Falschauskunft nach den Grundsätzen der CIC/PVV, die etwas eingehender behandelt werden könnten, da hier große Unsicherheit vorherrscht und manche Streitpunkt in der Rechtsprechung noch ungeklärt ist. Besonders wertvoll sind die Erläuterungen zum Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers, der von der Rechtsprechung des BGH weit gezogen wird, wie das "Sachwalter-Urteil" gezeigt hat. Aus den Ausführungen zur "Lagertheorie" ließen sich durchaus praktikable Abwehrstrategien gegen eine Haftung des Versicherungsmaklers entwickeln, etwa indem er nachweisbar offen legt, daß er primär im Lager des Versicherungsunternehmens steht und so nur geringe Sachwalterpflichten gegenüber dem Kunden übernehmen will.

Eingehend erörtert werden auch die vertragswesentlichen - weil stets einbezogenen - AKB.

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