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"Das neue Versicherungsvertragsrecht in der Praxis" von Frank Baumann / Matthias Beenken
Jacob Sander
08.07.2009

VVG für Versicherungsvermittler

Eine Rezension zu:

Frank Baumann / Matthias Beenken

Das neue Versicherungsvertragsrecht in der Praxis


2. Auflage

Haufe, München 2008, 248 Seiten, 34,80 €
ISBN 978-3-448-09008-6

http://www.haufe.de



Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurden die Vorschriften des Versicherungsvertragsrechts umfangreich erneuert. Um dem Bedürfnis eines verstärkten Verbraucherschutzes ausreichend Rechung zu tragen, wurden insbesondere die Vorgaben für den Vertrieb von Versicherungsprodukten erheblich überarbeitet. Die bei Versicherungsvertragsschluss relevanten Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten sowie die sich hieran anknüpfenden Schadensersatzpflichten wirken sich insbesondere auf die Vermittlerpraxis aus.

Die Autoren Dr. Frank Baumann, LL.M. und Matthias Beenken bieten mit ihrem nunmehr bereits in 2. Auflage im Rudolf Haufe Verlag erschienen Werk „Das neue Versicherungsvertragsrecht in der Praxis“ einen sehr guten Wegweiser für den Praktiker. Baumann ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und betätigt sich darüber hinaus regelmäßig als Autor und Referent, insbesondere im Bereich des Versicherungsvermittlerrechts. Beenken ist u.a. Versicherungskaufmann, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Kaufmann und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Köln am Institut für Versicherungswesen. Die Publikation basiert damit auf umfassendem Praxis- und Theoriewissen.

Das Werk gliedert sich in neun Kapitel sowie einem Anhang mit Checklisten, dem Text des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts sowie Literaturhinweisen.
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Kapitel 1 „Das neue Versicherungsvertragsrecht im Überblick“ vermittelt dem Leser u.a. Hintergründe zur VVG-Reform und erläutert Inkrafttreten sowie Anwendungsbereich des neuen VVG. Der Leser findet hier zudem eine Synopse VVG alt und neu, die jedenfalls demjenigen die Orientierung erleichtert, der mit dem alten Regelwerk vertraut ist.

In Kapitel 2 „So wird der Kunde richtig beraten“ widmen sich die Autoren vor allem den für die Versicherungsvermittlertätigkeit bedeutsamen Beratungs- und Dokumentationspflichten. Hierbei weisen die Verfasser zu Recht darauf hin, dass nach § 6 VVG auch ein Verzicht auf die Beratung seitens des potentiellen Versicherungsnehmers erfolgen kann. Ein Verzicht kann aber auch für den Versicherer oder den Berater von Nachteil sein. Denn ohne entsprechende Dokumentation kann sich ein Versicherer oder der Berater nur schwer von dem Vorwurf einer Falschberatung entlasten. Es wird daher noch abzuwarten sein, ob von der Möglichkeit des Beratungsverzichts häufig Gebrauch gemacht werden wird.
§§ §
Kapitel 3 „Darüber müssen Kunden informiert werden“ erläutert die unter anderem auf Grundlage der neu erlassenen VVG-Informationsverordnung (VVG-InfoV) beruhenden Informationspflichten. Der Leser findet hier auch eine aufschlussreiche Darstellung der nach neuem Recht möglichen Vertragsabschlussmodelle. Zudem wird auf die praxisrelevante und im Schrifttum viel diskutierte Frage eingegangen, wann die vor den Vertragserklärungen beizubringenden Informationen rechtzeitig vorliegen. Es finden sich darüber hinaus auch Hinweise zum neuen Produktinformationsblatt.
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Die folgenden Kapitel 4 „So setzen Sie Ihre Beratungs- und Informationspflichten um“, 5 „Was beim Verkauf noch zu beachten ist“ und 6 „Was sich bei der Prämie ändert“ bieten dem Leser jeweils einen guten Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorgaben und enthalten eine Vielzahl praktischer Hinweise.

Das Kapitel 7 „Das ändert sich bei den Obliegenheiten“ befasst sich mit einem Kernbereich der VVG-Reform. Das Obliegenheitenrecht innerhalb des VVG hat in Hinblick auf Beweislastverteilung und Rechtsfolgen große Veränderungen erfahren. Diese werden anschaulich dargestellt, dies auch durch gelungene graphische Darstellungen.
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Kapitel 8 „Was in den Versicherungssparten zu beachten ist“ gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Regelungen im VVG zu den Bereichen Schadenversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Sachversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung.

In Kapitel 9 „Vertretungsmacht der Vertreter“ gehen die Verfasser schließlich auf die nunmehr Gesetz gewordene Auge-und-Ohr-Rechtsprechung ein. Danach wird u.a. das Wissen des Versicherungsvertreters dem Versicherer regelmäßig zugerechnet. In diesem Bereich ist derzeit umstritten, ob eine Wissenszurechung gem. § 70 VVG auch für den Arzt gilt, der im Auftrag des Versicherers mit dem potentiellen Versicherungsnehmer entsprechende Antragsfragen bespricht.§ §
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Was das Buch besonders empfehlenswert macht, sind die im gesamten Werk zu findenden „Hinweise“, anschaulichen „Beispiele“, „Tipps“ und „Checklisten“.§ Eingefügte Tabellen und Schaubilder ermöglichen dem Leser, auch abstrakte Zusammenhänge sehr gut zu erschließen. Positiv sind darüber hinaus die stets klare und verständliche Sprache und das schnell zu Ziel führende Stichwortverzeichnis. Praktisch ist auch die dem Buch beigefügte CD-ROM, auf der u.a. Checklisten, ein VVG-Lexikon sowie Gesetzestexte zu finden sind.§§§ §

Gesamteindruck:
Das Werk behandelt die für die Vermittlerpraxis relevanten Rechtsfragen praxisnah und überaus verständlich. Es ist damit eine besonders empfehlenswerte Quelle für alle im Bereich der Versicherungsvermittlung Tätige.

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