Cornelius Maria Thora
09.03.2004
Für angehende Strafverteidiger unbedingt empfehlenswert
Eine Rezension zu:
Brüssow / Gatzweiler / Krekeler / Mehle (Hrsg.)
Strafverteidigung in der Praxis
Band 1: Grundlagen des Strafverfahrens
Band 2: Besondere Verfahrensarten
3. Auflage
Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2003, insgesamt 2.480 Seiten, 128,- €
ISBN 3-8240-0555-7
http://www.anwaltverlag.de
Obwohl die Strafverteidigung eine originäre und geradezu typische anwaltliche Tätigkeit ist, wird die tatsächlich praktische Seite des Strafrechts sowohl in der
universitären als auch in der anschließenden praktischen Juristenausbildung oftmals vernachlässigt. Der anwaltliche Berufsanfänger wird sich daher rechtzeitig darum bemühen
müssen, vorhandene Lücken zu schließen, wenn er entweder einem besonderen Interesse an der Strafverteidigung nachgehen oder als Allgemeinanwalt tätig werden will und auf
diese Weise auch gelegentliche Strafverteidigungen übernehmen wird.
Eine Möglichkeit hierzu biete das inzwischen in dritter Auflage vorliegende zweibändige Werk "Strafverteidigung in der Praxis". Es wird von der Deutschen Anwaltakademie auch
als Begleitmaterial zum dortigen Fachanwaltskurs ausgegeben, was bereits vermuten läßt, daß die stattlichen zwei Bände ein gehöriges Maß an Informationen für die praktische
Tätigkeit des Strafverteidigers beinhalten. Immerhin 27 Autoren – fast ausnahmslos Praktiker – haben in 30 Abschnitten auf 2480 Seiten nahezu alle praktisch
relevanten Aspekte der Strafverteidigung aufgegriffen.
Bereits bei Durchsicht des Inhaltsverzeichnisses wird deutlich, daß hier alles andere als ein Repetitorium des materiellen Strafrechts vorgelegt werden sollte. Der
Schwerpunkt liegt vielmehr auf der Tätigkeit des Verteidigers sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren und in der Zeit danach. Hierfür wird die Klaviatur der StPO
von oben bis unten gespielt. Allerdings nicht in abstrakt lehrbuchhafter Manier, sondern anhand der konkreten Situation des Verteidigers. Trotz aller Praxisorientierung
bleibt die Darstellung der einzelnen Themen stets wissenschaftlich fundiert. So ermöglichen der ausführliche Fußnotenapparat und die jedem Abschnitt vorangestellte
Literaturauswahl die gezielte und umfassende Vertiefung einzelner Fragen, soweit dies erwünscht ist. Gelegentlich ist dies allerdings auch nötig, da trotz des enormen
Umfangs des Werkes vereinzelte Aspekte "nur angesprochen", nicht aber vertieft dargestellt werden können. So verbleiben beispielsweise für die Darstellung des Rechts der
Beweisaufnahme lediglich 61 Seiten. Als Manko sollte dies jedoch nicht gesehen werden, da ein noch umfassenderes Werk zum einen kaum vorstellbar, zum anderen aber nicht
lesbar wäre, sondern allenfalls als Nachschlagewerk dienen müßte. Wegen ihres detaillierten Sachverzeichnisses können die beiden Bände aber auch gewinnbringend als
Nachschlagewerk genutzt werden. Die Darstellung der einzelnen Themenkreise und Probleme ist lediglich manchmal sprachlich knapp, im wesentlichen aber gut verständlich und
angenehm lesbar. Ergänzt wird die Darstellung an vielen Stellen durch praktische Hinweise an den Verteidiger, die dann hervorgehoben gekennzeichnet sind.
Im Einzelnen umfassen die Bände folgende Themen:
Band 1 des Werkes behandelt auf über 1400 Seiten die Grundlagen des Strafverfahrens von der Stellung des Strafverteidigers über die einzelnen Verfahrensabschnitte und das
Rechtsmittelverfahren bis hin zum Verfahren nach Rechtskraft. Im wesentlichen folgt die Darstellung hier dem tatsächlichen zeitlichen Ablauf des Verfahrens. Ausgewählten
Problemen aus dem Allgemeinen Teil des StGB ist ein eigener Abschnitt gewidmet. Wenn die einzelnen Abschnitte in ihrem Umfang auch variieren, so ist ein thematischer
Schwerpunkt der Darstellung doch nicht erkennbar; vielmehr wird etwa der Mandatsübernahme ebenso viel Gewicht beigemessen wie der Berufung oder der Durchsuchung und
Beschlagnahme.
Band 2 widmet sich hauptsächlich den in materieller Hinsicht besonderen Verfahrensarten und deckt hierbei nahezu die gesamte Palette von den gelegentlich eher
„kleineren“ Ordnungswidrigkeiten etwa über Umwelt-, Steuer- und Betäubungsmittelstrafverfahren bis hin zu Wirtschafts-, Sexual- und Kapitalstrafverfahren. Damit
ist weit mehr als der statistisch größte Teil der begangenen Straftaten erfaßt, so daß man verschmerzen wird, Nebenstrafrecht wie bspw. das Waffenrecht vergebens zu suchen.
Auch hier findet sich kein wirklicher Schwerpunkt, wenn auch den Themen Wirtschaftsstrafverfahren und Betäubungsmittelstrafverfahren die umfangreichsten Kapitel mit jeweils
etwa 200 Seiten gewidmet sind. Abgeschlossen wird dieser Band von zwei lesenswerten Abschnitten zur "Begutachtung der strafrechtlichen Verantwortung" einerseits und
"Kriminaltechnik" andererseits.
Gesamteindruck:
Dieses Werk ist denjenigen (wohl meist jüngeren) Rechtsanwälten, die auf dem Gebiet der Strafverteidigung erste Schritte wagen wollen, unbedingt und vor allem
uneingeschränkt empfohlen. Daneben wird aber auch der bereits erfahrene Strafverteidiger sicherlich noch Nutzen aus den beiden umfangreichen Bänden ziehen können. Studenten
hingegen zählen nicht zur Zielgruppe der Autoren, was mit einer gewissen Einschränkung auch für Referendare gelten mag.
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