Jurawelt

Artikel 8569
Stefanie Samland
20.11.2003

Sehr lesenswerte Dissertation

Eine Rezension zu:

Olaf Kieschke

Die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und
ihre Auswirkungen auf das deutsche Strafverfahrensrecht


Eine Bestandsaufnahme am Beispiel ausgewählter Entscheidungen
des EGMR gegen die Bundesrepublik Deutschland

Schriften zum Prozessrecht Band 173

Duncker-Humblot, Berlin 2003, 312 Seiten, 79,80 €
ISBN 3-428-10969-4

http://www.duncker-humblot.de


Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat sich seit der Einrichtung des Gerichtshofs im Jahre 1959 schon sehr weit ausgebildet und die Rechte aus der Menschenrechtskonvention stark konkretisiert. Dennoch gibt es immer wieder Beschwerden gegen das Verhalten der Mitgliedsstaaten vor dem Gerichtshof wegen Verstoßes gegen die einzelnen Rechte. Nicht in der Konvention geregelt ist der Umfang der Pflicht eines Staates, dem der Gerichtshof eine Menschenrechtsverletzung attestiert hat, das Urteil des Gerichtshofs zu befolgen und umzusetzen. Es dauert oft Jahre, bis der Gesetzgeber tätig wird bzw. sich das Urteil auch in der nationalen Rechtsprechung des betroffenen Staates durchsetzt.

Einer der wichtigsten Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention ist Artikel 6, der bestimmte Verfahrensgrundsätze, insbesondere im Strafverfahren, garantiert. Olaf Kieschke widmet sich in seiner im Jahre 2001/02 von der Universität Halle-Wittenberg als Dissertation angenommenen Arbeit drei Elementen aus den Justizgrundrechten des Artikel 6. Hierzu analysiert er sechs ausgewählte Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland sowie eine, die gegen die Schweiz ergangen ist, unter dem Gesichtspunkt, wie sich diese Entscheidungen auf das nationale Strafverfahrensrecht ausgewirkt haben.

Doch zunächst beginnt Kieschke mit einer ca. 50seitigen Einleitung über die völkerrechtlichen Grundlagen. Schon hier soll ein großes Lob an die Dissertationsschrift geleistet werden: Sie liest sich für eine Dissertation unglaublich flüssig, man mag das Buch kaum wieder aus der Hand legen. Dies gilt auch schon für die Einleitung, die sich auf das Wesentliche konzentriert und exakt zu den im Werk thematisierten zentralen Punkten hinführt. Nach einem kurzen Abriss über die Entstehung der Konvention und ihre Stellung im Völkerrecht geht der Verfasser auf das Rechtsschutzsystem und die Änderungen, die im Jahre 1998 ergangen sind, ein. Die Einleitung wird abgeschlossen durch allgemeine Ausführungen zur Wirkung der Feststellung von Menschenrechtsverstößen durch den Gerichtshof.

Im zweiten Kapitel wird es dann konkreter. Hier befasst sich der Autor anhand der Fälle Luedicke u.a. und Öztürk mit der Frage, wie weit die Bedeutung von unentgeltlich bei der Beiziehung eines Dolmetschers gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK reicht. Hierzu stellt er die einzelnen Entscheidungen jeweils kurz vor, legt dann aber den Schwerpunkt auf die Reaktionen des deutschen Gesetzgebers, der Exekutive und vor allem der Gerichte. Wie aktuell die Diskussion ist und dass es immer wieder neue Fallkonstellationen gibt, über die entschieden werden muss, zeigt ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2003 (siehe Pressemitteilung), in dem über die Unentgeltlichkeit eines Dolmetschers im Ermittlungs- und Hauptverfahren entschieden wurde. Am Beispiel des Öztürk-Urteils zeigt der Verfasser auf, wie zögerlich der deutsche Gesetzgeber tätig wurde, Änderungen vorzunehmen und wie auch erst auf weitere Entscheidungen gewartet wurde. In diesem Fall, wo es um Dolmetscherkosten im OWi-Verfahren ging, hatte es erst nach 5 Jahren die erforderlichen Gesetzesänderungen gegeben.

Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit dem unentgeltlichen Beistand eines Pflichtverteidigers nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK. An dieser Stelle untersucht Kieschke vergleichend die Rechtslage zum Zeitpunkt des Urteils im Fall Pakelli sowie die heutige Rechtslage und setzt sich mit der Rechtsprechung einzelner Gerichte sowie kritisch mit den Gesetzesänderungen auseinander. Im vierten Kapitel wird schließlich der Grundsatz der Unschuldsvermutung in Art. 6 Abs. 2 EMRK analysiert. Auch hier geht es wieder um Kostenfragen. In diesem Teil des Buches wird zunächst der Fall Minelli gegen die Schweiz von Kieschke betrachtet. Zum besseren Verständnis führt er den Leser auch in die schweizerische Rechtslage ein und untersucht schließlich die nachfolgende Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts. Die Fälle Lutz, Englert und Nölkenbockhoff gegen die Bundesrepublik Deutschland werden im Anschluss als Gegenstand der Beschäftigung mit der Unschuldsvermutung herangezogen.

Nach jedem Kapitel fasst der Autor die wesentlichen Erkenntnisse für den Leser noch einmal zusammen, was ebenfalls zu einer erhöhten Aufmerksamkeit führt. Zum Ende der Dissertation stellt Kieschke fest, dass die Entscheidungen des Gerichtshofs für Menschenrechte vom deutschen Gesetzgeber und der höchstrichterlichen Rechtsprechung zunehmend beachtet und umgesetzt werden. Dennoch fällt das Schlusswort an einigen Punkten sehr kritisch aus und endet mit einer Handlungsaufforderung an die strafverfahrensrechtliche Praxis.

Sehr lobenswert ist die intensive Auseinandersetzung mit Schrifttum und Rechtsprechung. Die Fußnotennachweise sind vorbildlich und sehr umfangreich. Im ersten Kapitel sind jedoch auch einige Ausführungen in die Fußnoten gesetzt worden, die ein nicht unerhebliches Springen des Lesers zwischen Text und Fußnoten provozieren, weil der Leser nichts "verpassen" möchte. Einzelne Fußnoten sind nicht auf der richtigen Seite abgedruckt, was aber anhand der Länge einzelner Fußnoten nicht vermeidbar ist.

Gesamteindruck:
Eine sehr praxisrelevante und spannend zu lesende Dissertation, die auch den auf diesem Gebiet nicht spezialisierten Leser zu begeistern vermag.





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