RA Carsten Emde
06.08.2010
Kann man sich auf die Wahrheit einigen?
Eine Rezension zu:
Niemöller / Schlothauer / Weider
Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren
Kommentar
1. Auflage
C.H. Beck, München 2010, 415 Seiten, 54,- €
ISBN 978-3-406-59777-0
http://www.beck.de
Ausgerichtet am Untersuchungsgrundsatz ist dem Strafverfahren vom Grundsatz her der Gedanke das Verfahrensgeschehen dem Willen der Beteiligten
auszusetzen fremd. Es gilt die Wahrheit von Amts wegen zu erforschen. Wenn in diesem Zusammenhang für das Gericht nicht einmal ein Geständnis des Angeklagten bindend ist,
wie soll dann eine Einigung der Beteiligten auf ein Verfahrensergebnis denkbar sein – eine Einigung über das, was als Wahrheit gelten soll?
In der Praxis begegnet einem eine solche Absprache schon seit längerem. Allerdings in ungeregelter Form, was regelmäßig für Unsicherheit sorgte. Dem soll durch das am
04.08.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren Abhilfe bereiten. Ob eine Verständigung im Strafverfahren vereinbar mit geltendem Prozessrecht ist,
ist auf vielerlei Ablehnung wie Begrüßung und reichhaltige Diskussion in der Fachwelt gestoßen.
Zu dieser Frage will das Werk der Autoren Martin Niemöller (Richter am Bundesgerichtshof a.D.), Prof. Dr. Reinhold Schlothauer (RA, FA für Strafrecht) und
Prof. Dr. Hans-Joachim Weider (RA, FA Strafrecht) keine endgültigen Antworten liefern, sondern vielmehr die eingeführten Gesetzesänderungen erläutern, Anstöße für
Interpretationen geben, auf neu geschaffene Risiken hinweisen und dem Praktiker Informationen bereitstellen, die es ihm ermöglichen eine strafprozessuale Absprache sicher
und erfolgreich zu bewerkstelligen.
Aus dem der Einleitung und allgemeinen Einführung vorangestellten Gesetzestext wird bereits deutlich, dass es sich nicht um ein geschlossenes Gesetz handelt, sondern dass
zahlreiche Veränderungen in der Strafprozessordnung als auch solche im Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgenommen worden sind. Diese Änderungen sind farblich unterlegt
dargestellt und dienen dem Leser während des Studiums des Werkes als hilfreiche Stütze zum Nachvollziehen der Kommentierung.
Im ersten Teil erfährt der Leser durch den Kommentator Niemöller, wie es zur Einführung des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren kam. Er gibt Aufschluss
über die historische Entwicklung zum Gesetz, den Werdegang des Gesetzesvorhabens und dessen Gang. Daneben nimmt er einen Gesamtüberblick über das Gesetz vor sowie dessen
kritische Würdigung, wobei er nicht zögert auf Mängel und Unklarheiten hinzuweisen, die Möglichkeiten divergierender Auslegungen bieten.
Der anschließende Teil B widmet sich sodann den einzelnen Vorschriften der Strafprozessordnung in denen das Gesetz Einzug erhalten hat. Von jeder Norm ist der entsprechende
Text wiedergegeben, Ausführungen zur Entstehungsgeschichte der vorgenommenen Änderung bilden die Einleitung der Kommentierung, gefolgt von Darlegungen zu Normzweck- und
Norminhalt. Abschließend wird auf etwaige Rechtsfolgen eingegangen. Deutlich wird bei der Kommentierung, dass eine bewusste Schwerpunktbildung auf die Kernvorschrift des §
257c StPO erfolgte. Ort, zulässige und unzulässige Gegenstände, Grenzen, der Bereich und die Bindungswirkung der Verständigung werden ausführlich erörtert wie auch Folgen
eines Abweichens von der Verständigung, ein etwaiges Verwertungsverbot wie auch die Rolle einzelner Verfahrensbeteiligter an ihr. Es finden sich in diesem Kapitel wie in den
übrigen auch gut platzierte Querverweise in die anderen Abschnitte des Werkes, so dass einem Gedankengang gezielt gefolgt werden kann. Beispielsweise ist so schnell
nachlesbar, welche Folgen Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften nach sich ziehen können, was für revisibel befunden wird und aus welchen Gründen. Dabei werden
insbesondere auch die Gesetzesmaterialien bemüht, die dem Werk als Anhang impliziert sind.
Der dritte Abschnitt des Werkes widmet sich den Rechtsmitteln. Trotz der Diskussionen um eine Begrenzung der Rechtsmittelmöglichkeiten gegen ein sog.
„Abspracheurteil“ fand ein Eingriff des Gesetzgebers in das Rechtsmittelsystem der Strafprozessordnung nicht statt. Das Werk geht an dieser Stelle aus von dieser
grundsätzlichen Orientierung des Gesetzgebers, die wegen der vom Bundesgerichtshof mehrfach geäußerten Bedenken bzgl. etwaiger Rechtsmittel gegen Urteile, die auf
Absprachepraxis beruhten, besonders grundlegend erscheint. Sodann wird zunächst die revisionsrechtliche Überprüfung eines verständigungskongruenten Urteils dargestellt,
bevor die revisionsrechtliche Überprüfung der Verletzung von Vorschriften über die Verständigung im Strafverfahren folgt. Schließlich geht das Werk auf das Schicksal der
getroffenen Verständigung für den Fall der Rechtsmitteleinlegung, möglichen Rechtsfehlern im Verfahren nach dem Widerruf einer Verständigung sowie der Revision bei nicht
zustande gekommener Verständigung ein. Abgerundet wird dieses Kapitel durch ein kurzes Eingehen auf die Berufung.
Das abschließende Kapitel verdeutlicht und sensibilisiert den Leser für die strafrechtlichen Risiken die eine Verständigung im Strafverfahren für die jeweils an ihr
Beteiligten beinhaltet. Es wird die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ebenso erläutert wie die jetzige Gesetzeslage. Schließlich wird auch auf die Möglichkeit
der Wiederaufnahme des Verfahrens bei derart entstandenen Urteilen kommentiert.
Das Buch ist auf dem Rechtsstand 30. September 2009, gibt mithin die aktuelle Rechtsprechung und Literaturmeinung bis zu diesem Zeitpunkt wieder. Ausreichende Verweise
ermöglichen jeweils eine vertiefte Einarbeitung. Zudem ist jedem Teil des Werkes eine Gliederung vorangestellt, die ein gezieltes Auffinden konkreter Themen ermöglicht.
Letzteres lässt sich zudem mittels des Sachregisters gut bewerkstelligen. Der Kommentierung ist schließlich ein umfangreicher Anhang beigefügt, der die Gesetzesmaterialien
zu dem Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren enthält.
Gesamteindruck:
Das Werk stellt klar hervor, was nach dem Gesetz als legal und was als illegal befunden wird. Im Stil eines Kommentars lässt sich gezielt einzelner Fragestellungen
nachgehen. Schnell und komprimiert erhält der Leser und Praktiker Antworten und mögliche Denkanstöße an die Hand, die ihm eine argumentative Auseinandersetzung in der Praxis
ermöglichen. Dabei wird auch auf Schwachstellen des Gesetzes hingewiesen, die durch die Strafrechtspraxis aufgefangen werden müssen. Denn außerhalb der neu getroffenen
Regelungen ist eine Verständigung – wie das Werk herausstellt – nicht nur illegal, sondern führt die daran Beteiligten selbst in den Bereich der
Strafbarkeit.
Weil das Werk insbesondere auch letzteren Aspekt beleuchtet, ist es für den Praktiker bedeutsam, der sich mit der Verständigung im Strafverfahren auseinandersetzen muss,
will er nicht die eigene Strafbarkeit riskieren. So schafft es Sicherheit im Umgang mit der Neuregelung als es auch vielerlei Anreize bietet zu dessen Auslegung durch
die Rechtsprechung. Einem Strafjuristen kann das Werk deshalb nur empfohlen werden.
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