Jurawelt

"Strafprozessordnung" von Lutz Meyer-Goßner
Stefanie Kleinmanns
15.08.2008

Empfehlenswert für jeden Schreibtisch

Eine Rezension zu:

Lutz Meyer-Goßner

Strafprozessordnung

Mit GVG und Nebengesetzen

51. Auflage

Beck'sche Kurzkommentare

C.H. Beck, München 2008, 2.192 Seiten, 74,- €
ISBN 978-3-406-57661-4

http://www.beck.de


Seit der Rezension der 49. Auflage sind zwei Jahre vergangen und zwei neue Auflagen erschienen. In jedem Jahr sind umfangreiche Änderungen in der Gesetzgebung sowie neue Urteile einzuarbeiten. Die aktuelle 51. Auflage enthält knapp 50 Seiten mehr als vor zwei Jahren und befindet sich auf dem Stand April 2008. Wiederum bietet Meyer-Goßner Referendaren wie Praktikern topaktuelle Rechtsinformationen und wird seiner Marktposition überaus gerecht. Neu hinzugekommen ist ein weiterer Autor. Meyer-Goßner wird nun von seinem Kollegen am 4. Strafsenat des BGH Jürgen Cierniak unterstützt.

Bedeutende Änderungen der StPO haben sich durch die neuen Gesetze zur Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus und Entziehungsanstalt sowie zur Telekommunikationsüberwachung ergeben. Hier hatten die Verfasser Einiges zu tun. Ein neues ausdrückliches Beweisverwertungsverbot – und dies wird alle Studenten und Referendare freuen – enthält § 160a StPO hinsichtlich Maßnahmen gegen zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger. Ebenso eingearbeitet wurden aktuelle Entscheidungen, bis hin zur einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008, die die Übermittlung von IP-Daten an die Strafverfolgungsbehörden vorläufig einschränkt. Diese Entscheidung wird auch in Zivilprozessen bedeutsam, wenn es z.B. um die urheberrechtliche Verfolgung von File-Sharing geht (vgl. LG Frankenthal, Beschluss vom 21.05.2008Az.: 6 O 156/08). Der Kommentar wertet nicht nur die Entscheidung selbst aus, sondern präsentiert auch eine Reihe von Fundstellen aus der Literatur, die sich ebenso kritisch mit der vom Gesetzgeber eröffneten Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt hat.

Gesamteindruck:
Der Referendar für die Klausuren, der Praktiker für die Recherchen im Rahmen seiner Tätigkeit – sie alle sollten den aktuellen Meyer-Goßner auf dem Schreibtisch stehen haben!





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