Jurawelt

"Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" von Detlef Burhoff
RA Cornelius Maria Thora
11.07.2008


Für den Praktiker

Eine Rezension zu:

Detlef Burhoff
Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung


5. Auflage

LexisNexis / ZAP-Verlag, Münster 2007, 1.203 Seiten + CD-ROM, 89,- Euro
ISBN 3-89655-222-8

http://www.zap-verlag.de

Burhoffs Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung – wie auch sein Handbuch für das strafrechliche Ermittlungsverfahren – gehört inzwischen zu den Standardwerken der strafrechtlichen Praktikerliteratur. Die in kurzer Folge (nämlich seit 1995) erschienene fünfte Auflage zeigt nicht nur den hohen Aktualisierungsbedarf in diesem Bereich, sondern auch die positive Aufnahme der beiden Handbücher in den letzten Jahren.

Burhoff verfolgt in seinem Handbuch insoweit einen unüblichen Ansatz, als er es lexikalisch, also nach Stichworten gegliedert, aufbaut. Dies ist der auf den ersten Blick erkennbare und maßgeblichste Unterschied zu anderen verdienstvollen Werken wie beispielsweise Dahs’ Handbuch des Strafverteidigers oder vergleichbaren Titeln. Im Gegensatz zu solchen Werken ist Burhoffs Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung auch nicht in erster Linie für eine durchgängige Lektüre von der ersten bis zur letzten Seite, sondern für ein thematisches Nachschlagen in der konkreten praktischen Situation, gegebenenfalls sogar in der Hauptverhandlung, gedacht. Die Stichworte decken dabei im wesentlichen alle denkbaren Fragen in Zusammenhang mit einer Hauptverhandlung von der „Ablehung/ Abwechslung eines Dolmetschers“ über die „Einstellung des Verfahrens“ (mit Unterpunkten) und die „Nachbereitung der Hauptverhandlung“ bis hin zur „Widerspruchslösung“ und den „Zwischenberatungen des Gerichts“ ab.

Alle einzelnen Stichwortkapitel leiten zunächst durch Literaturhinweise ein und schildern das Thema sodann in Kürze mit den wesentlichen praxisrelevanten Meinungen (einschließlich zitierfähiger Nachweise); die Darstellung der einzelnen Themen folgt unausgesprochen der Maxime „So ausführlich wie nötig, so knapp wie möglich“, betont dabei aber freilich die Kürze – ohne jedoch ins Stichwortartige zu verfallen. Ergänzt werden die Kapitel, wo nötig, durch Verteidigerhinweise, Checklisten und Antragsmuster.
In der Regel umfassen die einzelnen Kapitel nur zwischen zwei bis drei Seiten und ermöglichen so einen schnellen Überblick über das jeweilige Thema, zumal auf bedeutsame Aspekte hervorgehoben hingewiesen wird. Umfangreicheren Themen wird jedoch auch mehr Platz eingeräumt, so etwa der „Ablehnung“ (52 Seiten), den „Beweisverwertungsverboten“ (23 Seiten) oder auch der „Revision“ (56 Seiten). Mehrschichtige Stichworte sind zudem in einzelne Unterkapitel eingeteilt wie beispielsweise die „Aussetzung“ (5 Stichworte), der „Beweisantrag“ (16 Stichworte), das „Fragerecht“ (5 Stichworte) oder die „Vernehmung“ (10 Stichworte). Das umfangreiche Stichwortverzeichnis hilft, wenn man im Text nicht sofort fündig wird.

Dem Handbuch liegt eine CD-ROM bei, auf der sämtliche 50 Checklisten und Muster, ein sehr umfangreiches Entscheidungsregister sowie alle wesentlichen Gesetze (StGB, StPO, RVG, BRAO, BtMG, RiStBV und einige mehr) vorhanden sind.

Gesamteindruck:
Studenten und wohl auch Referendare werden zur Examensvorbereitung nicht unbedingt zu diesem Handbuch greifen. Für den Praktiker im Strafrecht – und sicherlich nicht nur für den Strafverteidiger, an den sich das Werk in erster Linie richtet – hat das Handbuch jedoch einen hohen praktischen Nutzwert, der sich aus der gleichermaßen aktuellen wie auch fokussierten Darstellung der einzelnen Themen ergibt. Die nächste(n) Auflage(n) werden sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.





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