Nachdem der beliebte
Studienkommentar StGB schon in der 6. Auflage vorliegt, hat sich der Verfasser auch an einen Studienkommentar zur StPO
herangewagt. Somit liegen nun auf die Prüfungsschwerpunkte konzentrierte Kommentare zum Strafrecht aus einer Hand vor. Der Greifswalder Universitätsprofessor
Wolfgang
Joecks hat sich an sein bewährtes Konzept der Kombination aus Lehrbuch, Kommentar und Repetitorium gehalten, so dass der Leser auch im StPO-Studienkommentar
lehrbuchartige Ausführungen in der Struktur eines Kommentars zur Strafprozessordnung erhält. Die Literaturnachweise halten sich wie auch im StGB-Studienkommentar in den
Grenzen, die eine hervorragende Lesbarkeit gewährleisten. Es erfolgen in den meisten Fällen nur Verweise auf einschlägige Rechtsprechung und detailliertere Kommentare.
Anders als der Studienkommentar zum Strafgesetzbuch richtet sich das vorliegende Werk nicht nur an Studenten, sondern umfasst mehr Stoff, als für das Erste Staatsexamen
nötig ist. Vielmehr ist als Zielgruppe derjenige Leser angesprochen, der im ersten Examen einen strafrechtlichen Schwerpunkt wählt, aber auch der Referendar. Die für die
Strafrechtsstation im Referendariat notwendigen Kenntnisse der StPO werden ebenfalls vermittelt. Wovon der Autor allerdings abgesehen hat, ist eine Vermittlung des
methodischen Wissens für Assessorklausuren. Dies bleibt den entsprechenden Anleitungsbüchern vorbehalten. Insoweit konzentriert sich der Verfasser auf die Kommentarstruktur
seines Werkes und lässt lehrbuchartige Ausführungen zum Verfassen einer Anklageschrift etc. außen vor.
Im Gegensatz zum StGB-Studienkommentar gibt es im neuen Kommentar von
Joecks keine Sternchen mehr bei jeder Vorschrift, die die Examensrelevanz anzeigen. Dennoch ist
am Umfang der Kommentierungen selbstredend erkennbar, welche Vorschriften besonders wichtig sind. So sind z.B. die Datenschutzvorschriften der §§ 474 ff. StPO nicht einmal
komplett abgedruckt, während andere Kommentierungen sehr ausführlich sind und sogar hier und da andere Normen zitieren, z.B. § 24 GVG in der Kommentierung zu § 1 StPO.
Einen ersten Überblick über das Strafprozessrecht oder auch den Wiedereinstieg nach einer Strafrechtspause bietet die Einleitung. Diese konzentriert sich auf die Grundzüge
des Strafverfahrens und dessen Beteiligte und reißt einzelne allgemeine Probleme an. Die Ausführungen zum Deal im Strafverfahren fallen mit knapp 1 1/2 Seiten sehr knapp
aus. Hier wäre es angesichts der Zielstellung des Verfassers, auch typische strafrechtliche Zusatzfragen im ersten Examen oder Fragen aus mündlichen Prüfungen mit
abzudecken, angezeigt gewesen, auch zu thematisieren, welche Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts die Diskussionen um den Deal berühren. Sehr anschaulich ist dagegen
die sich an den Deal anschließende Erläuterung der Beweisverwertungsverbote, in der
Joecks auf typische Fallkonstellationen eingeht.
Zu den einzelnen Kommentierungen ist zu sagen, dass diese sehr übersichtlich und durch die lehrbuchartige Darstellung hervorragend lesbar sind. Sie geben jeweils einen guten
Einblick in die Problemfelder, der für das Examensgrundwissen ausreicht, und verweisen für speziellere Fragen auf die entsprechenden Fundstellen im
Meyer-Goßner. Trotz der weitgehenden Konzentration auf den wesentlichen Prüfungsstoff spart der Verfasser jedoch auch Querverweise zu anderen Gesetzen
– etwa GVG und JGG – nicht aus.
Gesamteindruck:
Wer das Strafverfahrensrecht prüfungsnah lernen und bis zum Zweiten Staatsexamen noch das Geld für einen aktuellen zur Prüfung zugelassenen StPO-Kommentar sparen möchte, ist
mit dem neuen Studienkommentar für knapp 30 € sehr gut bedient!