Jurawelt

Artikel 10979
Richterin Katja Weidner, LG Koblenz
27.03.2006

Unverzichtbares Praxishandbuch

Eine Rezension zu:

Klaus Göbel

Der Strafprozess


Handbuch der Rechtspraxis, Band 8

6. Auflage

C.H. Beck, München 2005, 414 Seiten, 44,- €
ISBN 3-406-53728-6

http://www.beck.de


Die Reihe Handbuch des Rechtspraxis aus dem C.H. Beck Verlag überzeugt seit langem mit hervorragend lesbaren, auf das Wesentliche konzentrierten und praxisbewährten Gesamtdarstellungen zu den wichtigsten Gebieten der Rechtspraxis. Dies gilt auch für die seit der vierten Auflage von Göbel betreute Ausgabe zum Strafprozess, deren Neuauflage nach den Gesetzesänderungen der jüngeren Vergangenheit erfreulich ist.

Aufgrund der Notwendigkeit der Stoffbegrenzung konzentriert sich der Band zum Strafprozess mehr als viele andere Titel der auf die Bedürfnisse der Justiz ausgerichteten Reihe darauf, dem Richter eine Hilfestellung zu bieten. Diesem Ziel wird das Buch vollauf gerecht. Göbel bereitet den Strafprozess vom Ermittlungs- über das Zwischenverfahren bis zur Hauptverhandlung systematisch auf und hält für alle Verfahrensabschnitte neben einer prägnanten Aufbereitung der rechtlichen Grundlagen Formulierungshilfen und Muster zu den entsprechenden richterlichen Verfügungen, Beschlüssen, Urteilen und Kostenentscheidungen parat. Derartiges findet sich in keinem anderen Werk. Hinzu treten unter anderem Kapitel zur Ablehnung des Richters, zum Strafbefehlsverfahren und zur Privatklage. Inhalt sind des Weiteren kurze Darstellungen der Bewährungsüberwachung, des gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens und der Jugendgerichtsbarkeit. Die Muster zielen – wohl auch aufgrund der entsprechenden langjährigen Tätigkeit des Autors – in erster Linie auf die amtsrichterliche Tätigkeit in Strafsachen. So werden die nicht einmal eine Seite in Anspruch nehmenden Ausführungen zur Verständigung über das Strafmaß für den amtsgerichtlichen Arbeitsalltag, nicht jedoch für häufig problemgeladene Umfangsverfahren vor den Landgerichten ausreichend sein. Auch können aufgrund der Beschränkung des bereits über 400 Seiten umfassenden Werkes nicht sämtliche Einzelheiten ausführlich und mit Formulierungshilfen und Mustern versehen vorgestellt werden. Wenn daher etwa der Verfall unter Verweis auf dessen Seltenheit im amtsgerichtlichen Verfahren nur mit einem kurzen Hinweis auf dessen Zweck oder die Berichtigung der Urteilsformel ohne Beschlussmuster behandelt werden, mindert dies letztlich den Wert des Buches in keiner Weise. Denn für alle häufig wiederkehrenden Fragen des strafrichterlichen Dezernats informiert Göbel nicht nur zuverlässig und präzise über die jeweiligen rechtlichen Grundlagen, sondern hält überdies zahlreiche Hinweise und Zweckmäßigkeitsüberlegungen parat, die im Zusammenspiel mit den von der Erfahrung des Autors gezeichneten Verfügungs- und Beschlussmustern den Arbeitsalltag erheblich erleichtern.

Gesamteindruck:
Für Richter ist das Handbuch unverzichtbar. Gerade wer erstmals in seiner richterlichen Laufbahn als Strafrichter tätig ist, wird das Arbeitspensum ohne den Göbel kaum erledigen können. Rechtsanwälte können die richterliche Sicht- und Arbeitsweise anhand des Buches nachvollziehen und für sich nutzbar machen und sich zudem verlässlich über Grundlagen des Strafprozessrechts informieren. Schließlich werden auch Referendare, die sich vertieft in die Praxis des Strafprozesses einarbeiten wollen, bestens bedient.





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