Jurawelt

Artikel 10477
RA Philipp Regge
20.08.2005

Strafverteidigung

Eine Rezension zu:

Günter Tondorf

Praxiskommentar zum Psychologische und psychiatrische Sachverständige im Strafverfahren


2. Auflage

C.F. Müller, Heidelberg 2005, 333 Seiten, 42,- €
ISBN 3-8114-3055-6

http://www.cfmueller-verlag.de


Einführung:
Der Autor ist seit mehr als 35 Jahren als Strafverteidiger tätig und hat die daraus resultierenden Erfahrungen in die Erstellung des Buches einfließen lassen. Mit der zweiten Auflage legt er ein deutlich erweitertes und neu bearbeitetes Werk vor, das aktuell auf der Höhe seiner Zeit steht. Neben neuesten Forschungsergebnissen haben sowohl das 1. Justizmodernisierungsgesetz und die aktuellste Rechtsprechung Eingang gefunden.

Inhalt:
Das Werk wird neben der notwendigen Gliederung nach dem Verfahrensstand und der Befassung mit dem Stoff auch durch die beiden Extremmöglichkeiten der Strafverteidigung gegliedert. So beginnt das Buch mit einem ersten Teil, den der Verfasser "Konsensualverteidigung und Konfliktvermeidungsstrategien" betitelt. Der zweite Teil befasst sich mit der Konfliktverteidigung.

Der erste Teil beginnt mit einer Einführung (A.) über die Tätigkeit des psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen im Strafverfahren zunächst im Allgemeinen und spricht anschließend seine einzelnen möglichen Aufgabenbereiche an. Sodann ordnet der Verfasser die Verfahrensbeteiligten in ihrer faktischen Stellung zueinander ein (B.). Zunächst geht er hierbei auf die unterschiedlichen Ausgangssituationen und die damit verbundenen Verständnisschwierigkeiten ein, die auf den unterschiedlich geprägten Begriffswelten beruhen. Anschließend werden die schwache Rechtsstellung des Verteidigers und die Weichheit der diagnostischen Kriterien angesprochen. Schließlich befasst sich er sich mit der Subjektivität der Bewertung und dem Vorverständnis des Gutachters.

Der nächste Abschnitt befasst sich mit der Schuldfähigkeitsbegutachtung (C.). Zu Beginn wendet sich der Verfasser der Verständigung auf den dem § 20 StGB zugrunde liegenden Krankheitsbegriff zu und gibt die vier Merkmale des § 20 StGB in einer Checkliste mit den ihnen jeweils unterfallenden Krankheitserscheinungen wieder. Diese Checklisten finden sich an den Schlüsselstellen des gesamten Werkes und erlauben einen gedrängten raschen Zugriff auf die Kernaussagen der einzelnen Abschnitte. Nachfolgend erläutert Tondorf die medizinischen Begriffe und schließt sodann eine Betrachtung der Rechtsprechung des BGH zur schweren seelischen Abartigkeit an. Abschließend geht er sodann, auch im Zusammenhang mit begrifflichen Übersetzungsschwierigkeiten, auf die weiterhin fortgeführte Diskussion über die Auslegung der schweren seelischen Abartigkeit ein, bevor er diesen Abschnitt mit den Besonderheiten der Begutachtung im Jugendstrafverfahren beendet.

Der nächste Abschnitt befasst sich mit der Methodologie und Rechtsanwendung der Kriminalprognose (D.). Nach einer kurzen Einführung in diesen Themenkreis nehmen Checklisten und Prognosetafeln den Schwerpunkt der Darstellung ein. Ein eigener Abschnitt (E.) nimmt anschließend die Regelungen der Sicherungsverwahrung in den Blick und erläutert die Anordnung sowie die Aussetzung und Erledigung, aber auch die vorbehaltene und die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Die Ausführungen zur Thematik der Kriminalprognose werden durch einen Abschnitt zu den Besonderheiten der Prognosen im Jugendstrafrecht (F.) abgeschlossen.

Ein kurzer Abschnitt über die Kompetenz-Abgrenzung von psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen (G.) leitet über zu dem Abschnitt über die Anforderungen an ein Sachverständigengutachten (H.). Tondorf erläutert hier vorweg die allgemein geltenden Kriterien und die von der Rechtsprechung mit Blick auf einzelne Gutacheraufgaben entwickelten Mindeststandards. Er schließt einen ausgedehnten Abschnitt zu den Konfliktvermeidungsbeiträgen der einzelnen Verfahrensbeteiligten an. Der erste Teil endet mit einer Ergänzung zu besonderen Problemen der Begutachtung von Ausländern.

Der zweite Teil hat die konfliktbereite Verteidigung zum Gegenstand und setzt sich mit der je nach Verfahrensstand zu empfehlenden Verteidigungsstrategie auseinander. Die ersten Abschnitte (A., B.) befassen sich mit der Verteidigung im Ermittlungsverfahren und unterscheiden die Situation vor und nach Gutachtenerstellung. Hierbei rät Tondorf nur in krassen Einzelfällen zu einer Gutachtenverweigerung, da die Rechtsprechung in diesem Bereich bei einer Verweigerung sehr ungünstige Positionen für den Beschuldigten eingenommen hat. Ist das Gutachten bereits erstattet, so ist es auf Fehlerquellen zu prüfen. Für diese Prüfung gibt der Verfasser dem Verteidiger jeweils umfassende Checklisten zu Fehlerquellen an die Hand. Für die Hauptverhandlung (C.) liefert der Autor dem Verteidiger Material zur Antragstellung und zur Befragung des Sachverständigen bis hin zum Kostenantrag nach erfolgreicher Ablehnung des Sachverständigen. Die Darstellung schließt mit einem Abschnitt zur strafrechtlichen Fahrlässigkeitshaftung von Klinikärzten bei Gewährung von Lockerungen (D.).

Gesamteindruck:
Der Autor stellt in seinem Werk einen deutlichen Anstieg der Zahlen der Unterbringungen in einer psychiatrischen Anstalt fest. Nicht nur deshalb kann sich auch der nur am Rande mit Strafverteidigung befasste Rechtsanwalt mit einem psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen konfrontiert sehen.

Die Abschnitte über die Mindeststandards und Konfliktvermeidungsbeiträge können sehr gut zur Orientierung des Verteidigers in dem von ihm betreuten Verfahren dienen. Die Abschnitte zur Konfliktverteidigung sind auch gerade für den nicht so häufig mit der Strafverteidigung in diesem Bereich befassten Rechtsanwalt eine ertragreiche Fundgrube. Der Verteidiger, der die dort ausgesprochenen Hinweise beherzigt, wird gut gewappnet in das von ihm betreute Verfahren gehen.

Neben den passgenauen Ratschlägen bietet das Werk einen sehr gut lesbaren Stil, der die Lektüre – bei einem Fachbuch selten – geradezu "fesselnd" werden lässt. In der Gesamtbeurteilung ist das Buch von Tondorf ein wesentlicher Bestandteil der Literatur zur Praxis des Strafverteidigers. Dieser besondere Bereich des Strafverfahrens wird vorzüglich dargestellt. Für unterschiedlichste Konstellationen der Verteidigung werden gute Ratschläge bereitgestellt. Der Preis von 42,- € ist vollständig gerechtfertigt.





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