
Die Reihe
Unirep Jura wird immer weiter
ausgebaut und soll in Zukunft eine Reihe von Büchern enthalten, die dem Examenskandidaten die optimale Vorbereitung auf die Bearbeitung von Klausurfällen bieten. So findet
man auch bei
Jäger, der einen Band zum Allgemeinen Teil des Strafrechts geschrieben hat, auch ständig Beispielfälle, erläuterte Schemata sowie Hinweise für die
Fallbearbeitung. Ausführlich gelösten Fällen wird erheblich mehr Platz eingeräumt als theoretischen Ausführungen zu Meinungsstreits, die zum Teil – mit gutem Grund, da
die Zielgruppe die der fortgeschrittenen Studenten ist – vorausgesetzt werden.
Im Gegensatz zu bekannten AT-Lehrbüchern beginnt
Jäger nicht mit dem dreistufigen Aufbau von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld in der Gliederung, sondern
benennt die Gliederungspunkte des objektiven Tatbestands etwas anders. Die Handlungslehren tauchen schon im Abschnitt "Allgemeines" auf, der folgende Abschnitt wird "Die
Zurechnung eines Erfolges zur Person des Täters" genannt und behandelt sowohl Kausalitätsfragen als auch die objektive Zurechnung. Diese Unterscheidung nimmt der Verfasser
jedoch nicht so deutlich vor wie es der Student aus Lehrbüchern gewohnt sind, vielmehr werden die Fallgruppen der Risikoverringerung, des rechtmäßigen Alternativverhaltens
oder der Fremdverantwortung als Einschränkungsmöglichkeiten der Kausalitätslehren aufgeführt und erläutert. Die Gliederung ist an dieser Stelle unglücklich, so werden unter
der Überschrift "1. Die Ursächlichkeit der Täterhandlung für den eingetretenen Erfolg" zunächst die einzelnen Kausalitäten (hypothetische, überholende, kumulative und
alternative Kausalität) mit Aufzählungspunkten gekennzeichnet und gleich im Anschluss werden die Fallgruppen zur Einschränkung der Kausalitätstheorien mit a, b, c usw.
benannt. Hier wäre eine Gliederungsebene mehr hilfreich gewesen.
Jäger fährt dann mit dem Vorsatz fort. Die verschiedenen Ansichten zum Willenselement beim Eventualvorsatz werden jeweils in einem Satz vorgestellt und untermauert
bzw. kritisiert. An dieser Stelle ist der Leser gehalten, sein Wissen an anderer Stelle aufzufrischen, falls Bedarf an Details besteht. Im Rahmen der Rechtswidrigkeit
beschränkt sich der Autor auf die klausurrelevantesten Rechtfertigungsgründe, weitere werden ganz kurz gestreift. Im Gegensatz zur rechtfertigenden Einwilligung wird das
tatbestandsausschließende Einverständnis nicht ausführlicher thematisiert, hierzu finden sich nur einige Hinweise in der Vorbemerkung zur Einwilligung. Nach den Schuldfragen
beschäftigt sich das Buch mit Problemen der Täterschaft und Teilnahme, des Versuchs sowie dem Unterlassungsdelikt und dem Fahrlässigkeitsdelikt. Den Abschluss bildet ein
Abschnitt über die Konkurrenzen.
Hervorzuheben ist eindeutig die fallorientierte Darstellung. Neben vielen kleinen Beispielfällen kann der Leser sich immer wieder an gutachterlich gelösten Klausurfällen
austesten. Was den Lesefluss jedoch erheblich stört, ist das chaotische Layout. Ständig wechseln Schriftgrößen und Textformatierungen, zudem werden die Fälle immer durch
graue Linien zu Beginn und am Ende abgegrenzt, was auch merkwürdig aussieht. Auch die Überschriften zu den kursiv gedruckten Klausurhinweisen variieren ständig von "Hinweis"
über "Hinweis an den Studenten" bis zu "Achtung Klausur", auch hier hätte man einheitlicher vorgehen können.
Gesamteindruck:
Der neue Band in der Reihe
Unirep Jura von
Christian Jäger bietet gute Möglichkeiten, sich bei vorhandenen Vorkenntnissen fallorientiert auf das Examen
vorzubereiten. Jedoch stört der optische Eindruck die flüssige Lesbarkeit.