Hannes Münchinger
25.05.2004
Aufbauorientierte Darstellung
Eine Rezension zu:
Rudolf Rengier
Strafrecht – Besonderer Teil I
Vermögensdelikte
6. Auflage
Grundrisse des Rechts
C.H. Beck, München 2003, 370 Seiten, 16,50 €
ISBN 3-406-51354-9
http://www.beck.de
In zwei Bänden bietet Rengier in der Reihe Grundrisse des Rechts den Stoff des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches in handlicher Form. Sowohl als
Einführungslektüre als auch zur Wiederholung geeignet sollen die Bücher sein, und dies bewahrheitet sich auch durch eine sehr dem Klausuraufbau angepasste Darstellung und
viele Fälle, die dem Anfänger den Einstieg erleichtern und vom Examenskandidaten ausgelassen oder nur noch als kurze Erinnerung an typische Fallkonstellationen genutzt
werden können. Im vorliegenden Teil I werden die Delikte gegen Eigentum und Vermögen behandelt.
Die Darstellung wurde vom Autor auf den neuesten Stand gebracht. Insbesondere die Entscheidung aus BGHSt 47, 160 wurde in den Kapiteln über den Computerbetrug und über den
Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten eingebaut und bewertet. Auch neue Literaturfundstellen wurden hinzugefügt. Alle Verweise finden sich direkt im Text, was zuweilen die
Lesbarkeit etwas erschwert. Auch die Verwendung unterschiedlicher Beispielfälle verwirrt den Leser anfangs. So werden zu Beginn eines Kapitels Einstiegsfälle formuliert, auf
die Rengier später zurückkommt, mitten in der Darstellung finden sich aber auch immer wieder Beispiele, so dass der Leser teilweise die Eingangsfälle schon wieder
vergessen hat und zurückblättern muss.
Schon in der Gliederung ist erkennbar, dass der Verfasser sein Buch streng am Deliktsaufbau orientiert. So werden nacheinander die einzelnen Tatbestandsmerkmale analysiert
und mit vielen Beispielen und Fällen aus der Rechtsprechung angereichert. Auch Aufbauschemata sind zu finden, hervorhebenswert ist das Schema zur Zueignungsabsicht beim
Diebstahl, welches kenntlich macht, wie weiterzuprüfen ist, wenn ein Merkmal erfüllt bzw. nicht erfüllt ist. Den eiligen Leser werden vor allem Definitionen interessieren,
die ebenfalls umfassend enthalten und zumeist – für den nicht so eiligen Leser – auch mit entsprechenden Meinungsstreits hinterlegt werden. Für das Verständnis
vorteilhaft ist auch, dass die Auswirkungen verschiedener Theorien auf bestimmte Fallgestaltungen überprüft werden, so z.B. bei der Substanz- und der Sachwerttheorie beim
Diebstahl.
Überhaupt ist zu sagen, dass der Leser mit dem Buch von Rengier wahrlich kein theoretisches Lehrbuch in der Hand hat. Typischen Fallgruppen sind immer wieder eigene
Abschnitte gewidmet. So wird u.a. im Bereich des § 263a StGB der Bankautomatenmissbrauch in den unterschiedlichsten Fallkonstellationen betrachtet. Dass bei einem derart
kompakten Grundriss-Lehrbuch auch Grenzen bestehen, zeigt die Tatsache, dass hingegen der Missbrauch von Telefonkarten und der unerlaubte Gebrauch fremder Handys –
beide Themen sind in den letzten zwei Jahren Gegenstand verschiedener Hausarbeiten gewesen – in einer Randnummer mit bloßen Rechtsprechungs- und Literaturverweisen und
ohne eigene Auseinandersetzung angerissen werden.
Gesamteindruck:
Die sechste Auflage sechs Jahre nach Erscheinen der Erstauflage spricht für die Aktualität des vorliegenden Buches. Rengier kann durch die schnelle Erscheinungsfolge
neueste Entwicklungen sofort berücksichtigen. Das Buch bietet keine abschließende Behandlung der Eigentums- und Vermögensdelikte, setzt jedoch Schwerpunkte in der
strukturierten Darstellung des Deliktsaufbaus und der Nennung typischer Fälle. Für die – darüber hinaus notwendige – Vertiefung stehen umfangreiche Verweise zur
Verfügung.
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