Jurawelt

Artikel 8614
Stefanie Samland
03.12.2003

Auch im Strafrecht noch Neues

Eine Rezension zu:

Johannes Wessels / Werner Beulke

Strafrecht – Allgemeiner Teil

Die Straftat und ihr Aufbau

33. Auflage

schwerpunkte-Reihe

C.F. Müller, Heidelberg 2003, 368 Seiten + CD-ROM, 26,- €
ISBN 3-8114-1863-7

http://www.cfmueller-verlag.de


Studentengenerationen über Studentengenerationen beginnen ihr Studium mit dem Wessels/Beulke, dieses nun schon in der 33. Auflage erschienene Werk lässt sich aus der deutschen Strafrechtsliteraturlandschaft gar nicht mehr wegdenken. Dies heißt dennoch nicht, dass sich der Wessels/Beulke nicht auch mit Konkurrenzlehrbüchern messen müsste. Werner Beulke und der Verlag tragen dem in der aktuellen Auflage durch wiederum einige Neuigkeiten und gründliche Überarbeitungen gebührend Rechnung. Das Buch ist pünktlich zum Wintersemester in die Buchläden gekommen und befindet sich auf dem Stand Juli 2003.

Der Verfasser hält sich in den Einführungskapiteln, in denen er auf die Einteilung der Delikte oder auch die Auslegungsregeln eingeht, sehr kurz. Dies wird im ersten Semester in den Vorlesungen auch sehr ausführlich behandelt und geht anschließend den Jurastudenten in Fleisch und Blut über, so dass sich längere Ausführungen in einem schwerpunkte-Buch auch erübrigen. Daher konzentriert sich Beulke eher auf Themen, die klausurträchtig sind bzw. auf solche, die in den Vorlesungen zu kurz kommen. Zu letzteren kann man mit Sicherheit auch das internationale und europäische Strafrecht zählen, das derzeit en vogue ist. Dieser Bereich wurde im vorliegenden Buch in der aktuellen Auflage erheblich ausgebaut, sicherlich motiviert durch Beulkes ehemaligen Assistenten und langjährigen Mitarbeiter Prof. Dr. Helmut Satzger, der 2001 zum Europäischen Strafrecht habilitierte. Aber auch die Ausführungen zum Völkerstrafrecht sind auf neuestem Stand. Hier wurde vor allem der neue Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, der in den §§ 3-9 StGB von Prof. Dr. Kai Ambos, derzeit wohl dem Experten unter den deutschen Wissenschaftlern, kommentiert wurde, ausgewertet.

Zur Grundkonzeption des Wessels/Beulke muss an dieser Stelle nicht mehr viel gesagt werden. Der Leser findet zu wirklich jedem Problem, das ihn in Klausuren erwarten kann, die nötigen Ausführungen und/oder Literaturhinweise. Hier und da findet sich auch ein Verweis auf einen passenden Fall in Beulkes Klausurenkurs im Strafrecht I, der sich hervorragend als Ergänzung zum vorliegenden Buch eignet. Doch auch die Lehrbuchkapitel selbst werden von veranschaulichenden Fällen und Beispielen flankiert. Sehr hilfreich – besonders für die höheren Semester, die den Wessels/Beulke auch zur Examensvorbereitung noch heranziehen – ist es, dass seit neuestem schon in den Eingangsfällen die Randnummer angegeben wird, in der die Lösung des Falles zu finden ist.

Problematische Themen werden sehr ausgiebig behandelt, z.B. widmet der Autor der umstrittenen actio libera in causa mehrere Seiten, auf denen er die verschiedenen Ansichten darstellt und ihre Schwachstellen aufzeigt. Auch die Entscheidung BGHSt 42, 235 und weitere Urteile des Bundesgerichtshofs – die Rechtsprechung ist hier ebenfalls nicht einheitlich – werden ausgewertet. Etwas knapp fällt dagegen die Behandlung der erfolgsqualifizierten Delikte aus. Noch hervorzuheben ist, dass wie im Strafrecht – Besonderer Teil/1 von Wessels/Hettinger von Beulke der neue MüKo in das AT-Lehrbuch eingearbeitet wurde. Dies macht das Werk gerade für anstehende Hausarbeiten zu einem Hilfswerk der allerersten Wahl.

In der vorangegangenen Auflage erschien der Wessels/Beulke erstmals in zwei Ausfertigungen, mit oder ohne CD-ROM. Inzwischen haben auch die BT-Lehrbücher nachgezogen, da die CD-ROM gut ankam. Erwirbt man das Buch mit CD-ROM, zahlt man 4 € mehr, die sich absolut lohnen. Neben höchstrichterlichen Entscheidungen aus BGHSt, RGSt, wistra und GA sind seit dieser Auflage auch Fundstellen aus anderen Zeitschriften aufgenommen worden. Außerdem wurde eine Verknüpfung mit den Randnummern des Buches vorgenommen, die ein noch leichteres Arbeiten ermöglichen soll. Zur Konzeption der CD-ROM soll auf die Rezension zum Strafrecht-BT-Buch von Wessels/Hettinger verwiesen werden.

Gesamteindruck:
Ein Klassiker in immer wieder neuer Ausführung – 33 Auflagen sprechen für sich.





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