
Studentengenerationen über Studentengenerationen beginnen ihr Studium mit dem
Wessels/Beulke, dieses nun schon in der 33. Auflage erschienene Werk lässt sich aus der deutschen Strafrechtsliteraturlandschaft gar nicht mehr wegdenken. Dies heißt
dennoch nicht, dass sich der
Wessels/Beulke nicht auch mit Konkurrenzlehrbüchern messen müsste.
Werner Beulke und der Verlag tragen dem in der aktuellen
Auflage durch wiederum einige Neuigkeiten und gründliche Überarbeitungen gebührend Rechnung. Das Buch ist pünktlich zum Wintersemester in die Buchläden gekommen und befindet
sich auf dem Stand Juli 2003.
Der Verfasser hält sich in den Einführungskapiteln, in denen er auf die Einteilung der Delikte oder auch die Auslegungsregeln eingeht, sehr kurz. Dies wird im ersten
Semester in den Vorlesungen auch sehr ausführlich behandelt und geht anschließend den Jurastudenten in Fleisch und Blut über, so dass sich längere Ausführungen in einem
schwerpunkte-Buch auch erübrigen. Daher konzentriert sich
Beulke eher auf Themen, die klausurträchtig sind bzw. auf solche, die in den Vorlesungen zu kurz
kommen. Zu letzteren kann man mit Sicherheit auch das internationale und europäische Strafrecht zählen, das derzeit
en vogue ist. Dieser Bereich wurde im vorliegenden
Buch in der aktuellen Auflage erheblich ausgebaut, sicherlich motiviert durch
Beulkes ehemaligen Assistenten und langjährigen Mitarbeiter
Prof. Dr. Helmut
Satzger, der 2001 zum Europäischen Strafrecht habilitierte. Aber auch die Ausführungen zum Völkerstrafrecht sind auf neuestem Stand. Hier wurde vor allem der neue
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, der in den §§ 3-9 StGB von
Prof. Dr. Kai Ambos, derzeit wohl dem Experten unter den deutschen Wissenschaftlern, kommentiert
wurde, ausgewertet.
Zur Grundkonzeption des
Wessels/Beulke muss an dieser Stelle nicht mehr viel gesagt werden. Der Leser findet zu wirklich jedem Problem, das ihn in Klausuren erwarten
kann, die nötigen Ausführungen und/oder Literaturhinweise. Hier und da findet sich auch ein Verweis auf einen passenden Fall in
Beulkes Klausurenkurs im Strafrecht I, der sich hervorragend als Ergänzung zum vorliegenden Buch eignet. Doch auch die Lehrbuchkapitel selbst werden von
veranschaulichenden Fällen und Beispielen flankiert. Sehr hilfreich – besonders für die höheren Semester, die den
Wessels/Beulke auch zur Examensvorbereitung
noch heranziehen – ist es, dass seit neuestem schon in den Eingangsfällen die Randnummer angegeben wird, in der die Lösung des Falles zu finden ist.
Problematische Themen werden sehr ausgiebig behandelt, z.B. widmet der Autor der umstrittenen
actio libera in causa mehrere Seiten, auf denen er die verschiedenen
Ansichten darstellt und ihre Schwachstellen aufzeigt. Auch die Entscheidung BGHSt 42, 235 und weitere Urteile des Bundesgerichtshofs – die Rechtsprechung ist hier
ebenfalls nicht einheitlich – werden ausgewertet. Etwas knapp fällt dagegen die Behandlung der erfolgsqualifizierten Delikte aus. Noch hervorzuheben ist, dass wie im
Strafrecht – Besonderer Teil/1 von
Wessels/Hettinger von Beulke der neue MüKo in das AT-Lehrbuch eingearbeitet wurde. Dies macht
das Werk gerade für anstehende Hausarbeiten zu einem Hilfswerk der allerersten Wahl.
In der vorangegangenen Auflage erschien der
Wessels/Beulke erstmals in zwei Ausfertigungen, mit oder ohne CD-ROM. Inzwischen haben auch die BT-Lehrbücher nachgezogen,
da die CD-ROM gut ankam. Erwirbt man das Buch mit CD-ROM, zahlt man 4 € mehr, die sich absolut lohnen. Neben höchstrichterlichen Entscheidungen aus BGHSt, RGSt, wistra
und GA sind seit dieser Auflage auch Fundstellen aus anderen Zeitschriften aufgenommen worden. Außerdem wurde eine Verknüpfung mit den Randnummern des Buches vorgenommen,
die ein noch leichteres Arbeiten ermöglichen soll. Zur Konzeption der CD-ROM soll auf die Rezension zum
Strafrecht-BT-Buch von
Wessels/Hettinger verwiesen werden.
Gesamteindruck:
Ein Klassiker in immer wieder neuer Ausführung – 33 Auflagen sprechen für sich.