Jurawelt

Artikel 8504
Stefanie Samland
06.11.2003

5. Auflage im 5. Jahr

Eine Rezension zu:

Rudolf Rengier

Strafrecht - Besonderer Teil II

Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit

5. Auflage

Grundrisse des Rechts

C.H. Beck, München 2003, 465 Seiten, 20,50 €
ISBN 3-406-51353-0

http://www.beck.de


Zwar anders nummeriert als üblicherweise die Lehrbücher zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches, enthalten die BT-Bücher von Rengier aus der Reihe Grundrisse des Rechts doch die gleiche Aufteilung. Im vorliegenden Teil II werden vor allem die Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, die Straftaten gegen Freiheit und Ehre, Hausfriedensbruch, Urkundenstraftaten, gemeingefährliche Delikte und die Verkehrsdelikte sowie Straftaten gegen die Staatsgewalt und die Amtsdelikte behandelt. Die Delikte gegen Eigentum und Vermögen finden sich entsprechend in Teil I.

Die Darstellung wurde vom Autor auf den neuesten Stand gebracht. So geht er z.B. auf die Entscheidung des BGH NJW 2003, 1588 zur Sterbehilfe ein und kritisiert die neue Rechtsprechung des BGH zur Brandstiftung, die ein Inbrandsetzen schon dann bejaht, wenn nur die Möglichkeit des Übergreifens des Feuers auf wesentliche Gebäudeteile vorliegt. Auch BGHSt 48, 34 zu § 227 wurde berücksichtigt.

Hervorzuheben sind die Aufbauschemata, die Rengier den Studenten an die Hand gibt. Gleich zu Beginn wird die Erläuterung des Streitstands zwischen Literatur und Rechtsprechung über das Verhältnis von Mord und Totschlag mit Schemata untermalt. Die in der Rezension zur Vorauflage geäußerte Kritik, dass diese in den Text eingegliedert und dadurch etwas unscheinbar gestaltet sind, kann nicht vollumfänglich bestätigt werden. Ein Kasten um die Schemata wäre sicher hilfreich, aber auch so heben sich die Aufbauvorschläge durch Leerzeilen vor und hinter dem Schema sowie durch Einrückung der Gliederungsebenen vom übrigen Text ab. Besonders auffällig ist das gegenüberstellende Schema zu § 239 a und § 239 b.

Im Einzelnen kann bemerkt werden, dass Rengier die Setzung von Schwerpunkten, die in den Grundrissen des Rechts aufgrund des kleinen Formats kaum vermeidbar ist, gut gelingt. Im Rahmen der Mordmerkmale wird die Heimtücke besonders ausführlich behandelt, die Abgrenzung zwischen Fremdtötung und strafloser Teilnahme an einer Selbsttötung erfährt die prüfungsrelevante Beachtung, die ärztliche Heilbehandlung fällt zwar etwas kurz aus, enthält aber dafür einschlägige Literaturhinweise und den Bezug zu einem Beispielsfall, der Gewaltbegriff in der Nötigung wird auf zehn Seiten ausgedehnt und die Frage der Gefährdung des Beifahrers bei § 315 c wird knapp, aber ausreichend angesprochen.

Gesamteindruck:
Insgesamt gesehen kann daher das Lehrbuch für Studienanfänger zur ersten Einarbeitung und für Examenskandidaten zur schnellen Wiederholung gerade auch aufgrund der Aktualität empfohlen werden. Wer tiefer in Materie einsteigen will, z.B. zur Vorbereitung auf den großen Schein, sollte den Literaturnachweisen folgen oder zu einem dickeren Lehrbuch greifen.





Copyright © 2000-2008 Jurawelt