Anne-Cathrin Wiesner
Training für den großen Schein
Eine Rezension zu:
Gereon Wolters
Fälle mit Lösungen für Fortgeschrittene im Strafrecht
Luchterhand, Neuwied 2002, 138 Seiten, 12,- €
ISBN 3-472-05221-X
http://www.luchterhand-fachverlag.de
Klausuren zu schreiben ist eine sehr wichtige und doch häufig fehlerbehaftete Angelegenheit, selbst in den Fortgeschrittenenübungen passieren oft Aufbaufehler. Probleme
bereitet dabei am häufigsten die Umsetzung des abstrakt in Lehrbüchern gelernten Stoffes in die Form einer konkreten Fallbearbeitung. Hilfreich sind zur Vermeidung
derartiger Unzulänglichkeiten Fallbücher, die anhand komplexer Sachverhalte den Prüfungsaufbau unterschiedlicher Paragraphen nebeneinander und im Zusammenhang vermitteln.
Hier will das vorliegende Werk ansetzen und wendet sich schon im Titel vorrangig an Studenten, die bereits die Anfängerübung bestanden haben und sich nun mit dem sog.
"Großen Schein" beschäftigen. Allerdings soll das Buch auch für weitergehendes Lernen geeignet sein, weshalb nicht nur typische Probleme des Besonderen Teils dargestellt
werden; auch auf eher examensrelevante Konstellationen des Allgemeinen Teils geht der Autor in den Fallbearbeitungen ein.
Bereits in der Einleitung stellt der Verfasser klar, dass es sich nur um ausgewählte Fälle, immerhin nur ganze 5, handelt und keinesfalls um eine Darstellung des Strafrechts
oder des Besonderen Teils. Vielmehr sollen Grundstrukturen und die Falllösung im Allgemeinen vermittelt werden, um die Studenten im Verfassen von Klausuren zu schulen.
Hierzu wurden sehr umfangreiche Fälle gewählt, damit Zusammenhänge verständlich werden und der Benutzer sich auch an Fällen, die auf eine mehr als zweistündige Bearbeitung
ausgelegt sind, versuchen kann. Der Verfasser macht deutlich, dass der Umfang seiner Sachverhalte weit über eine dreistündige Klausur hinausgehen und zum Teil auch über die
Examensklausuren, dies liegt darin begründet, dass in jedem Fall alle relevanten Probleme stecken, was in diesem Umfang weder in Fortgeschrittenenübungen noch in
Examensklausuren üblich ist. Sinn dieser Verfahrensweise ist die Loslösung von kleinen Fällen, die häufig in Lehrbüchern zur Verdeutlichung von Detailproblemen dienen, um
den Benutzer für ein gezieltes Suchen nach möglichen Problemen zu sensibilisieren, damit dieser in komplexen Sachverhalten nicht nur nach bekannten Konstellationen sucht,
sondern gewisse Rechtfragen praktisch und konkret umsetzt.
Im ersten Fall geht es um Mord und Totschlag und die damit einhergehenden Meinungsstreits zur Kausalität. Der Autor geht beim Aufbau der Lösung sehr gut strukturiert vor und
erläutert aufbautaktische Überlegungen in der gebotenen Länge. Er kombiniert die Prüfung von Totschlag und Mord mit einer Versuchsprüfung.
Der zweite Fall ist der Abgrenzungsproblematik im Rahmen von Diebstahl und Raub gewidmet, ebenso wie diversen streitigen Punkten im Allgemeinen Teil. Besonders wichtig ist
dabei die Darstellung zum § 28 StGB. Daneben geht der Autor auf den Bereich Täterschaft und Teilnahme ein. Ein Großteil der Prüfung befasst sich auch hier mit dem § 212 StGB
und dem Versuch.
Der dritte Fall handelt von der Fallgruppe der Straßenverkehrsdelikte und der damit einhergehenden Delikte wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Fahren
ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB). Hervorgehoben ist hier die Systematik der §§ 315 ff. als Gefährdungsdelikte.
Die Fälle vier und fünf befassen sich mit Delikten gegen das Eigentum und das Vermögen, also mit Diebstahl und Betrug, Raub und Urkundenfälschung, wobei auch hier die
bekannten Konstellationen zu finden sind wie Dreiecksbetrug und Geistigkeitstheorie (für die Urkundenfälschung).
Die Fälle sind aufbautechnisch gelungen, der Autor strukturiert erkennbar und übersichtlich. Hervorzuheben sind die geschickt und sehr hilfreich eingesetzten Einschübe,
welche innerhalb der Falllösung an der entsprechenden Stelle gebracht werden und zwecks ihrer Erkennbarkeit als nicht zur Lösung gehörend in anderer Schriftgröße abgedruckt
sind. In diesen Abschnitten erklärt der Verfasser sein Vorgehen an bestimmten Stellen, so dass der Benutzer versteht, warum an diesen Punkten gerade so verfahren wird. Dabei
werden auch andere Vorgehensweisen genannt und begründet abgelehnt. Zum Teil sind diese Einwürfe auch Überlegungen, die zwar nicht in das Gutachten gehören, die der Student
aber dringend anstellen muss, um nicht in eine falsche Richtung zu prüfen.
Problematisch ist allerdings die Länge der Prüfungen, auch wenn diese beabsichtigt ist. Es passiert leicht, dass der Anwender aufgrund der Vielzahl der Probleme einige
übersieht bei der eigenständigen Lösung der Fälle. Leider fehlt auch eine für die Fortgeschrittenenübungen wichtige, da bei Professoren beliebte Fallgruppe, die der
Brandstiftungsdelikte. Hier handelt es sich um komplizierte Delikte, die Abgrenzung von konkretem und abstraktem Gefährdungsdelikt ist besonders dort von Bedeutung und wird
sehr häufig falsch gemacht. Ein Fall zu dieser Thematik wäre wünschenswert.
Gesamteindruck:
Grundsätzlich überzeugt das Werk. Die Formulierungen sind soweit nötig im Gutachtenstil, lediglich an unproblematischen Stellen wechselt der Autor in den Urteilsstil. Der
Aufbau ist übersichtlich und logisch, die Darstellung der Streitstände sicherlich kürzer als ein Lehrbuch, aber für Klausuren völlig ausreichend. Der Benutzer kann anhand
des Werkes gut das Verfassen von Klausuren üben, muss sich aber darüber im Klaren sein, dass es sich nicht um ein umfassendes Lehrbuch handelt.
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