Jurawelt

Artikel 8382
Stefanie Samland

Klassiker auf Karteikarten

Eine Rezension zu:

Marcus Seltzsam / Ingo P. Püschel

Fallrepetitorium Strafrecht

anhand von 50 Klassischen Entscheidungen

2. Auflage

Münchhausen & Partner / Luchterhand, Neuwied 2003, 80 Seiten, 15,- €
ISBN 3-472-05535-9

http://www.luchterhand-fachverlag.de
http://www.muenchhausen-partner.de


Wer kennt das nicht? Die klassischen Entscheidungen, in denen grundlegende Prinzipien und Rechtsinstitute entwickelt oder Normen von höchsten Gerichten interpretiert wurden? Was im Zivilrecht Haakjöringsköd, im öffentlichen Recht Soldaten sind Mörder oder Reiten im Walde, sind im Strafrecht Rose Rosahl oder Katzenkönig. Für die mündliche Prüfung ist die Kenntnis dieser Fälle unverzichtbar, aber auch in Klausuren tauchen oft Fallgestaltungen von Klassikern auf. Will man nicht alle Urteile im Original - teilweise in der alten Schrift der RG-Entscheidungssammlungen - aufsuchen und nachlesen, bietet sich die Reihe Fallrepetitorium des Verlags Münchhausen & Partner an, die auch von Luchterhand vertrieben wird. Hier werden die Klassiker des öffentlichen Rechts sowie des Straf- und Zivilrechts auf handlichen Karteikarten als Sammlung geboten. So hat man die wichtigsten Klassiker-Entscheidungen auf einen Blick und muss nicht jeden einzeln nachschlagen.

Die Ausgabe zum Strafrecht enthält ca. 80 Karteikarten mit insgesamt 50 Entscheidungen. Diese unterteilen sich in 25 Entscheidungen zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches sowie 25 Entscheidungen zum Besonderen Teil. Auf den ersten Karteikarten ist eine Inhaltsübersicht abgedruckt. Die Fälle sind zu einem Großteil Entscheidungen des Bundesgerichtshof, jeweils oben auf der entsprechenden Karteikarte ist auch die Fundstelle in BGHSt bzw. in einer Zeitschrift angegeben. Jeder Entscheidung sind zwei bis vier Seiten gewidmet.

Die einzelne Entscheidung ist folgendermaßen aufgebaut: Oben stehen Titel der Entscheidung und Fundstelle, darunter Verweise auf entsprechende Kapitel im Wessels/Beulke AT, Tröndle/Fischer und in der passenden Karteikartensammlung von Münchhausen. Die Nachweise für die Fundstellen, die sich im Abkürzungsverzeichnis befinden, müssten allerdings dringend aktualisiert werden, hier wird noch auf Werke von 1998/99 verwiesen. Im eigentlichen Text wird dann zunächst die Problematik des Falles anhand einer Fallfrage aufgeworfen, z.B. "Wie ist ein Täter zu bestrafen, der ein nicht tatbestandlich handelndes Werkzeug steuert?" im Siriusfall. Im Anschluss wird der Sachverhalt kurz zusammengefasst. Diese Zusammenfassungen sind durchweg sehr gut gelungen. Im Folgenden wird der Fall gemäß dem passenden Prüfungsschema gelöst, wobei Unproblematisches nur kurz erwähnt und der Schwerpunkt des Falles anhand der Entscheidung des BGH bzw. anderen Gerichts aufgezeigt wird. Die Argumente für die vom Gericht gewählte Lösung sind übersichtlich hervorgehoben. Schließlich fügen die Verfasser unter dem Stichwort "Anmerkung" noch weitere Hinweise, z.B. auch Gegenauffassungen und Meinungsstreits, hinzu.

Gesamteindruck:
Diese Art der Fallaufbereitung ist außerordentlich eingängig. Der Leser bekommt die Klassiker so aufbereitet, wie er sie in einer mündlichen Prüfung wiederzugeben bzw. auf ähnliche Fälle zu übertragen hat, nämlich anhand des Prüfungsschemas. Somit ist es nicht mehr erforderlich, die Urteile im Volltext zu lesen und damit den Blick für die Schwerpunkte in der Fallbearbeitung zu verlieren. Die Ausführungen zu den einzelnen Fällen sind knapp und führen direkt auf die "Knackpunkte" hin, genau so, wie man es als Jurastudent braucht. Nähere Erläuterungen zu den angesprochenen Problemen seien den Lehrbüchern vorbehalten.





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