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Artikel 8079
Ronald Moosburner

Ein starkes Doppel

Eine Rezension zu:

Urs Kindhäuser

Lehrbuch des Strafrechts
Besonderer Teil II
Straftaten gegen Vermögensrechte
3. Auflage

Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 2003, 422 Seiten, 22,- €, ISBN 3-7890-5343-0

und

Strafrechts-Repetitorium
Besonderer Teil I
Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit
2. Auflage

Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 2003, 497 Seiten, 23,- €, ISBN 3-7890-8223-6

http://www.nomos.de

Die 3. Auflage dieses Lehrbuchs wurde in mehrerlei Hinsicht umgestaltet. Aufgegeben hat der Verfasser seinen ursprünglichen Plan, einen weiteren Teilband zu den allgemeinen Vermögensdelikten herauszubringen, statt dessen wurde der Band um die Darstellung dieser Delikte erweitert. An anderen Stellen wurde der Text hingegen reduziert. Im Vorgriff auf die absehbare Stärkung des Wahlfachbereichs durch die Reform der Justizausbildung, wurde außerdem der Umfang des Stoffes bei den Wirtschaftsdelikten erweitert. Zukünftige Teilnehmer des Wahlfachs sollen hier wenigstens die Grundlagen vermittelt werden.

Die Darstellung des Diebstahlskomplexes steht, wie mittlerweile fast durchweg üblich, an erster Stelle. Wegen der überaus zahlreichen Einzelprobleme verliert man hier als Anfänger in der Regel leicht den Überblick. Dem beugt das Buch vor, indem in einem Überblick vorab schon einmal die wichtigsten Definitionen vorgestellt werden. Diese werden sodann in bewährter Weise aufgearbeitet. Der Gewahrsamsbegriff macht hier erfahrungsgemäß stets Probleme und ist gerade deshalb ein echter Prüfungsklassiker. Die Unterscheidung der zahlreichen Feinheiten und Sonderfälle erfolgt sehr prägnant und mit vielen Beispielen illustriert. Doch auch der subjektive Tatbestand hat seine Tücken, und die Ausgestaltung als Delikt mit überschießender Innentendenz macht auch Examenskandidaten oftmals noch schwer zu schaffen, weil sie etwa bei der Abgrenzung zum Versuch ein Umdenken im Vergleich zum herkömmlichen Aufbau erfordert. Der Diebstahl ist durch die Vorverlagerung der Strafbarkeit auf die Vollendung des Gewahrsamsbruchs bereits vollendet, ehe Zueignung eintritt. Gerade im Rahmen der Zueignungsabsicht sind erneut zahlreiche Spezialfälle abzuhandeln sowie die Abgrenzung einerseits zur bloßen Sachentziehung, und andrerseits zur Gebrauchsanmaßung vorzunehmen. Auch die Regelbeispiele und Qualifikationen zum Diebstahlstatbestand werden hervorragend erklärt, wobei etwa für die sehr umstrittene Bestimmung des gefährlichen Werkzeugs in § 244 Abs. 1 Nr. 1a) unter Darstellung der verschiedenen Meinungen ein gangbarer Weg unter Abstellen auf die Sozialadäquanz vorgeschlagen wird. Auch wenn dieses Merkmal seinerseits ausfüllungsbedürftig bleibt, ermöglicht es doch ein Abstellen auf den Einzelfall, was der einzige Ausweg aus dem Dilemma sein dürfte, das die bedenklich weit formulierte Wortlautfassung geschaffen hat.

Die folgenden Kapitel gehen sehr ausführlich auf weitere Eigentumsdelikte ein, wobei auch diejenigen Normen besprochen werden, die in Prüfungen eher eine Randexistenz führen, etwa die Wilderei in den §§ 292 – 295. Anschließend geht es um Raub und Erpressung. Bei den Raubdelikten könnte die Darstellung an einigen Stellen durchaus ausführlicher erfolgen, etwa beim Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Wegnahmehandlung. Vorbildlich werden die Probleme dagegen wieder bei der Erpressung abgehandelt.

Nach einem Abschnitt zur Sachbeschädigung und zur Datenveränderung, der in der eher kurzen Abhandlung genau das richtige Maß an Ausführlichkeit unterbringt, wird der schwierige und bei Studenten traditionell sehr unbeliebte Betrugstatbestand angegangen. Vorab werden die Grundlagen des Vermögensbegriffs und der Vermögenszuordnung geklärt. Sodann bespricht der Autor sehr ausführlich und gut verständlich die einzelnen Tatbestandsmerkmale. Und auch der sog. Computerbetrug, der aufgrund der neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Codekartenmissbrauch als extrem prüfungsrelevant angesehen werden muss, wird ausgezeichnet erklärt. Auf die besonders problematischen Fälle geht der Autor noch einmal in einem eigenen Abschnitt ein. Der letzte Abschnitt des Buches enthält schließlich die wichtigsten Delikte der Wirtschaftskriminalität. Nicht nur der Wahlfachstudent sollte hier die Grundlagen beherrschen, da auch vermeintlich exotische Delikte wie die Geldwäsche in letzter Zeit häufiger Gegenstand von Examensklausuren waren, auch wenn sich dort in der Regel nicht die Problemschwerpunkte finden lassen werden.

In etwa zur gleichen Zeit erschienen ist Kindhäusers Fallrepetitorium. In einer Weise, wie man sie bisher in erster Linie aus den Prüfe-Dein-Wissen-Bänden sowie aus Hafts Fallrepetitorium zum allgemeinen und besonderen Teil des StGB kannte, werden hier Fälle und allgemeine Fragen zu den Delikten gegen die Person und die Allgemeinheit kombiniert. Wegen des begrenzten Stoff-Umfangs kann sich der Autor erlauben, mehr in die Tiefe zu gehen als die Konkurrenzprodukte, was sich vor allem daran ablesen lässt, dass er die Lösungen deutlich ausführlicher formuliert. Ein Beispiel dafür liefern etwa die Fragen zu den Urkundendelikten. Der Gang der Fragestellung könnte ohne weiteres direkt einer mündlichen Examensprüfung entnommen sein. Nach einer Einführung in den Schutzzweck der Normen werden die typischen Probleme des Urkundenbegriffs erörtert. Dabei kommen durchaus auch Einzelprobleme zur Sprache, etwa die Einordnung anonymer Schriften, von Abschriften und von Fotokopien. Auch die umstrittene Frage der Beweisbestimmung wird ausführlich besprochen. Zahlreiche Probleme tauchen außerdem bei der Bestimmung der Echtheit einer Urkunde auf. Mit Hilfe von Verständnisfragen weist der Verfasser hier auf gelungene Weise den Weg, die Kenntnis von bloßen Aufzählungen der Problemfälle nach Art mancher Lehrbücher führt erfahrungsgemäß nicht zum Erfolg in Klausuren. Die Lösungshinweise enthalten neben umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen immer wieder auch weiterführende Literatur, zum Teil auch zu abweichenden Meinungen.

Der Lerneffekt ist sicherlich am größten, wenn man die Lösung erst einmal selbst versucht, und das Muster im Buch mit einem Blatt Papier abdeckt. Jedoch auch für die schnelle Wiederholung der wichtigsten Fragen zu den einzelnen Delikten eignet sich das Werk ganz ausgezeichnet.

Gesamteindruck: Einziger kleiner Makel des Lehrbuches ist es, dass die Gliederung graphisch ruhig ein wenig aktiver unterstützt werden hätte dürfen. Ansonsten stellen beide Bände auf ihre Weise eine sehr gute Hilfe für die Vorbereitung von Scheinklausuren und Examen dar. Sie können nur nachdrücklich empfohlen werden!

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