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"Computer- und Internetstrafrecht" von Annette Marberth-Kubicki
RAin Stefanie Kleinmanns
22.05.2012

Nicht nur für Strafverteidiger

Eine Rezension zu:

Annette Marberth-Kubicki

Computer- und Internetstrafrecht


Reihe: Strafverteidigerpraxis

2. Auflage

C.H. Beck, München 2010, 313 Seiten, 49,- €
ISBN 978-3-406-59505-9

http://www.beck.de


Das "Internetrecht" gibt es als Rechtsmaterie nicht, vielmehr ziehen sich die Rechtsprobleme, die sich aus den technischen Neuerungen ergeben, durch alle Rechtsgebiete. Die Kieler Strafverteidigerin Annette Marberth-Kubicki hat sich den strafrechtlichen Aspekten zugewandt und für Ihre Kollegen ein Kompendium des "Computer- und Internetstrafrechts" zusammengestellt. Auf 313 Seiten stellt sie die technischen Hintergründe einerseits und die Herausforderungen der nicht mehr ganz so neuen Medien an die Strafrechtspraxis andererseits sehr anschaulich dar.

Nach einer kurzen Einleitung, die die Struktur des Internets ebenso erläutert wie die bisherigen nationalen und internationalen Normen, vom TKG bis zur Cyber Crime Konvention, widmet sich die Verfasserin drei großen Themenbereichen: den einschlägigen materiellen Straftatbeständen, der Inanspruchnahme von Providern sowie dem Prozessrecht. Die Darstellung richtet sich dabei sowohl an den Strafverteidiger oder auch Staatsanwalt, der mit einem konkreten Fall beschäftigt ist, als auch an den Interessierten, der das Buch als Einführung lesen möchte. Einzelfragen lassen sich durch das vorbildliche Stichwortverzeichnis leicht auffinden und den Einsteiger besticht der einfach verständliche, durch Fallbeispiele durchzogene Stil. Auch wer noch nie von Wardriving gehört hat, versteht schnell, worum es geht und in welchen strafrechtlichen Kontext diese Form des Hackens zu setzen ist.

Der materiellrechtliche Teil ist untergliedert in Straftaten gegen den Computer / das Internet und Straftaten mittels Computer / Internet. Marberth-Kubicki geht die einzelnen Tatbestände umfassend durch und bietet neben den einschlägigen Tatbestandsvoraussetzungen vor allem die Erläuterung von Anwendungsfällen. So werden im Rahmen des Computerbetrugs alle denkbaren Fallvarianten durchgespielt und unter die einzelnen Varianten des § 263a StGB subsumiert. Ebenso ausführlich fallen die Kapitel zum Ausspähen von Daten oder zur Datenveränderung aus. Bei den Straftaten mittels Computer / Internet werden zudem Straftatbestände aus Nebengesetzen, beispielsweise §§ 106, 108a UrhG oder §§ 95, 96 AMG, behandelt.

Der Teil über die Inanspruchnahme der Provider wird zunächst erst einmal Zivilrechtlern bekannt vorkommen. Während diese sich mit den Prüfungspflichten der Provider und der Haftung insbesondere für Inhalte auseinandersetzen, widmet sich die Verfasserin aber bereits hier auch öffentlich-rechtlichen Fragen zur Vorratsdatenspeicherung und strafprozessualen Aspekten wie § 100g StPO. Letztlich sind die strafprozessuale Beweisgewinnung und -verwertung aber dem letzten Teil des Buches vorbehalten, in dem die Verfasserin vorbildlich von der Telekommunikationsüberwachung bis hin zur Online-Durchsuchung alle den Strafverfolgungsbehörden zustehenden Mittel auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht und etwaige Voraussetzungen aufzeigt. Dabei hält sie – wie das Internet auch – nicht an den nationalen Grenzen an, sondern beschreibt Rechtshilfeersuchen, den Europäischen Haftbefehl oder die Fahndung via Internet.

Ein technisches Glossar rundet das Buch ab, wird aber 8 Jahre nach Erscheinen der Erstauflage nicht mehr ganz so nötig sein wie zu Beginn. Inzwischen ist das technische Verständnis der Rechtspraxis mit den Innovationen gewachsen. Vieles, was vor 8 Jahren noch ein unbeschriebenes Blatt war, ist heute Gewohnheit. Die rasante Entwicklung der Technik wird sicher bald die 3. Auflage provozieren.

Gesamteindruck:
Nicht nur die Strafverteidigerpraxis, sondern jeder, der sich mit rechtlichen Aspekten des Internetzeitalters beschäftigt, wird in diesem Werk einen versierten Einstieg in die Antworten zu seinen Fragen finden.

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