In handlichem Format bietet der Autor von
“500 Spezial-Tipps für Juristen“ nun auch Lernbücher zur Vorbereitung auf die
Strafrechtsübungen. Man kann sie bequem in die Tasche stecken und in der Vorlesung zur Veranschaulichung des Gehörten oder beim Lernen in der Bibliothek parat haben. Jedes
Werk – es gibt außerdem auch Bücher für die Übungen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht – enthält 21 Standardprobleme (jeweils ein Extra-Fall), die anhand von
kleinen Fällen dargestellt werden.
Die
Standardfälle für die Anfängerübung behandeln Kausalität und objektive Zurechnung, Vorsatzfragen, Rechtfertigungsgründe, Versuch, Irrtümer sowie Täterschafts- und
Teilnahmeformen. Die Breite der ausgewählten Probleme ist damit nahezu abschließend, was die Anfängerübung anbelangt.
Der Aufbau der einzelnen Fälle besteht in der Regel aus dem Standort des Falles (Nennung des behandelten Problems), dem Fall selbst, einer Lösung im Gutachtenstil sowie
Literaturhinweisen. Die Fälle sind so gewählt, daß sie im Grunde auch nur das betreffende Problem enthalten und ansonsten einfach zu lösen sind, damit eine Konzentration auf
wesentliche Punkte gelingen kann. Dadurch werden allerdings auch einzelne Prüfungspunkte sehr verkürzt dargestellt, so wird z.B. in Fall 2 der Versicherungsmißbrauch als
zusätzlich in Frage kommendes Delikt nur in wenigen kurzen Sätzen geprüft. Dies ist – da es sich nicht um ein Delikt der Anfängerübung handelt – sicher in einer
Klausur ebenso zu tun, allerdings kann es den Studenten, der gerade erst mit der Technik der Fallösung beginnt, irritieren, daß er z.B. „zerstören“ nicht mehr
definieren muß. An manchen anderen Stellen, in denen teilweise im Urteilsstil Unproblematisches kurz abgehandelt wird, trifft dies ebenfalls zu. Eine knappe Einführung in
die Fallösung und den Gutachtenstil wären hier für den Anfänger hilfreich.
Hervorzuheben ist die optische Gestaltung der Lösungen. Die relevanten Prüfungspunkte sind jeweils fett hervorgehoben, entscheidende Merkmale in Kursiv-Schrift. Auf diese
Weise gelingt es dem Leser, auch beim Überfliegen entscheidende Punkte zu erfassen. Zu den Meinungsstreits ist zu sagen, daß der Autor die bekannten Probleme wie
Vorsatztheorien oder die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme behandelt. Andererseits werden manchmal auch nur die Ergebnisse der einzelnen Theorien dargestellt, nicht
deren Argumente. Dies ist jedoch vom Verfasser gewollt. Der Leser soll zunächst das Kernwissen erlangen und sich danach anhand der jeweils am Ende eines Falls angegebenen
Fundstellen von Fallösungen oder Aufsätzen mit Grundlagenwissen diese zusätzlichen Kenntnisse aneignen. Gerade bei der Konstruktion des error in persona bei der Anstiftung
hätte hier auch die Fundstelle des Hoferbenfalles hinzugefügt werden können, in dem der BGH die Argumente der einzelnen Lösungen verständlich darstellt.
In den
Standardfällen für die Fortgeschrittenenübung geht es um Probleme von Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, Diebstahl, Betrug, Raub, Begünstigung,
Straßenverkehrsdelikten, Aussagedelikten, Urkundenfälschung, Brandstiftung und Nötigung. Die Fallösungen fallen umfangreicher aus als im Anfängerbuch. Dies hängt damit
zusammen, daß es gerade auf die Feinheiten des besonderen Teils des StGB ankommt und alle Tatbestandsmerkmale sauber definiert werden.
Wie man es von Jan Niederle schon aus „500 Spezial-Tipps für Juristen“ kennt, sind die Fälle zum Teil sehr amüsant. Wenn es sich z.B. in der Vorbereitung auf
eine Klausur darum dreht, wie sich Erik Kleptomahn strafbar gemacht hat, wenn er bei einer Party von Götz George eine Pistole aus den Schimanski-Souvenirs mitgehen läßt,
macht das Lernen Freude. Wiederum werden Prüfungspunkte und entscheidende Merkmale hervorgehoben.
Auch die Fälle der Fortgeschrittenenübung enthalten relevante Theorienstreits, z.B. bezüglich des Zusammenhangs zwischen Grunddelikt und Erfolgsqualifikation bei § 227 StGB.
Diese werden übersichtlich gelöst, indem die Theorien aufgeführt werden, der Fall subsumiert und schließlich entschieden wird. Weitergehende Informationen findet der Leser
ebenfalls mit Hilfe der empfohlenen Aufsätze und Fallösungen in den Ausbildungszeitschriften.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß das Lesen der vorliegenden Werke allein noch nicht das erfolgreiche Bestehen der Strafrechtsübungen garantiert. Wer jedoch die Fälle
und zusätzlich die angegebenen Fundstellen gründlich durcharbeitet, ist für beide Übungen gut gerüstet und braucht vor Klausuren keine Angst haben. Der Preis von knapp über
10 DM pro Buch ist für die umfassende Behandlung der relevanten Probleme sehr gerechtfertigt.