Jurawelt

Artikel 2866
Stefanie Samland

Kernprobleme des Strafrechts in Fällen

Eine Rezension zu:

Jan Niederle

20 Standardfälle
-Strafrecht-

Zur gezielten Vorbereitung auf die Übung für Anfänger

Jan Niederle Media, Münster 2000, 66 S., 12,79 DM
ISBN 3-9806932-4-4

und

20 Standardfälle
-Strafrecht-

Zur gezielten Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrittene

Jan Niederle Media, Münster 2000, 75 S., 12,79 DM
ISBN 3-9806932-7-9



In handlichem Format bietet der Autor von “500 Spezial-Tipps für Juristen“ nun auch Lernbücher zur Vorbereitung auf die Strafrechtsübungen. Man kann sie bequem in die Tasche stecken und in der Vorlesung zur Veranschaulichung des Gehörten oder beim Lernen in der Bibliothek parat haben. Jedes Werk – es gibt außerdem auch Bücher für die Übungen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht – enthält 21 Standardprobleme (jeweils ein Extra-Fall), die anhand von kleinen Fällen dargestellt werden.

Die Standardfälle für die Anfängerübung behandeln Kausalität und objektive Zurechnung, Vorsatzfragen, Rechtfertigungsgründe, Versuch, Irrtümer sowie Täterschafts- und Teilnahmeformen. Die Breite der ausgewählten Probleme ist damit nahezu abschließend, was die Anfängerübung anbelangt.

Der Aufbau der einzelnen Fälle besteht in der Regel aus dem Standort des Falles (Nennung des behandelten Problems), dem Fall selbst, einer Lösung im Gutachtenstil sowie Literaturhinweisen. Die Fälle sind so gewählt, daß sie im Grunde auch nur das betreffende Problem enthalten und ansonsten einfach zu lösen sind, damit eine Konzentration auf wesentliche Punkte gelingen kann. Dadurch werden allerdings auch einzelne Prüfungspunkte sehr verkürzt dargestellt, so wird z.B. in Fall 2 der Versicherungsmißbrauch als zusätzlich in Frage kommendes Delikt nur in wenigen kurzen Sätzen geprüft. Dies ist – da es sich nicht um ein Delikt der Anfängerübung handelt – sicher in einer Klausur ebenso zu tun, allerdings kann es den Studenten, der gerade erst mit der Technik der Fallösung beginnt, irritieren, daß er z.B. „zerstören“ nicht mehr definieren muß. An manchen anderen Stellen, in denen teilweise im Urteilsstil Unproblematisches kurz abgehandelt wird, trifft dies ebenfalls zu. Eine knappe Einführung in die Fallösung und den Gutachtenstil wären hier für den Anfänger hilfreich.

Hervorzuheben ist die optische Gestaltung der Lösungen. Die relevanten Prüfungspunkte sind jeweils fett hervorgehoben, entscheidende Merkmale in Kursiv-Schrift. Auf diese Weise gelingt es dem Leser, auch beim Überfliegen entscheidende Punkte zu erfassen. Zu den Meinungsstreits ist zu sagen, daß der Autor die bekannten Probleme wie Vorsatztheorien oder die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme behandelt. Andererseits werden manchmal auch nur die Ergebnisse der einzelnen Theorien dargestellt, nicht deren Argumente. Dies ist jedoch vom Verfasser gewollt. Der Leser soll zunächst das Kernwissen erlangen und sich danach anhand der jeweils am Ende eines Falls angegebenen Fundstellen von Fallösungen oder Aufsätzen mit Grundlagenwissen diese zusätzlichen Kenntnisse aneignen. Gerade bei der Konstruktion des error in persona bei der Anstiftung hätte hier auch die Fundstelle des Hoferbenfalles hinzugefügt werden können, in dem der BGH die Argumente der einzelnen Lösungen verständlich darstellt.

In den Standardfällen für die Fortgeschrittenenübung geht es um Probleme von Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, Diebstahl, Betrug, Raub, Begünstigung, Straßenverkehrsdelikten, Aussagedelikten, Urkundenfälschung, Brandstiftung und Nötigung. Die Fallösungen fallen umfangreicher aus als im Anfängerbuch. Dies hängt damit zusammen, daß es gerade auf die Feinheiten des besonderen Teils des StGB ankommt und alle Tatbestandsmerkmale sauber definiert werden.

Wie man es von Jan Niederle schon aus „500 Spezial-Tipps für Juristen“ kennt, sind die Fälle zum Teil sehr amüsant. Wenn es sich z.B. in der Vorbereitung auf eine Klausur darum dreht, wie sich Erik Kleptomahn strafbar gemacht hat, wenn er bei einer Party von Götz George eine Pistole aus den Schimanski-Souvenirs mitgehen läßt, macht das Lernen Freude. Wiederum werden Prüfungspunkte und entscheidende Merkmale hervorgehoben.

Auch die Fälle der Fortgeschrittenenübung enthalten relevante Theorienstreits, z.B. bezüglich des Zusammenhangs zwischen Grunddelikt und Erfolgsqualifikation bei § 227 StGB. Diese werden übersichtlich gelöst, indem die Theorien aufgeführt werden, der Fall subsumiert und schließlich entschieden wird. Weitergehende Informationen findet der Leser ebenfalls mit Hilfe der empfohlenen Aufsätze und Fallösungen in den Ausbildungszeitschriften.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß das Lesen der vorliegenden Werke allein noch nicht das erfolgreiche Bestehen der Strafrechtsübungen garantiert. Wer jedoch die Fälle und zusätzlich die angegebenen Fundstellen gründlich durcharbeitet, ist für beide Übungen gut gerüstet und braucht vor Klausuren keine Angst haben. Der Preis von knapp über 10 DM pro Buch ist für die umfassende Behandlung der relevanten Probleme sehr gerechtfertigt.





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