Jurawelt

"Die Korruption innerhalb des privaten Sektors und ihre strafrechtliche Kontrolle durch § 299 StGB" von Oliver Pragal
Bert Stoll
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Rostock
20.01.2008



Eine Rezension zu:

Oliver Pragal

Die Korruption innerhalb des privaten Sektors
und ihre strafrechtliche Kontrolle durch § 299 StGB

Erscheinungsformen, Rechtsgut, Tatbestandsauslegung und ein Reformvorschlag

Schriften der Bucerius Law School
Band II/6

Heymanns, Köln/Berlin/München 2006, 264 Seiten, 72,- €
ISBN 3-452-26417-3

http://www.heymanns.com



Korruption in Deutschland ist ein nicht nur in juristischer Literatur vieldiskutiertes Thema, welches – trotz erheblicher Schwierigkeiten, jenes sich hinter dem Terminus der Korruption verbergende Wesen überhaupt eindeutig zu klassifizieren bzw. zu erklären – aufgrund der gesteigerten Sensibilität der Gesellschaft gegenüber misswirtschaftlichen Praktiken in Staat und Wirtschaft keinesfalls an Aktualität verliert und folglich seit über einem Jahrzehnt nicht mehr von der politischen, medialen und juristischen Tagesordnung hinwegzudenken ist. Richtet sich der betrachtende Blick dabei regelmäßig zunächst auf die Bestechungsdelikte der §§ 331 ff. StGB, welche die Vorteilsannahme/Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung/Bestechung von Amtsträgern sanktionieren, wendet sich der Autor in seinem Werk den privatrechtlich geprägten Strukturen im Wirtschaftsverkehr und jenen in diesem Verhältnis auftretenden korruptiven Erscheinungsformen sowie deren strafrechtlicher Würdigung gemäß § 299 StGB zu. Das Werk, welches zugleich die Dissertation des Autors darstellt, beschäftigt sich entsprechend seines Titels bzw. Untertitels sowohl mit kriminologischen, dogmatischen und konkreten praxisrelevanten Fragestellungen rund um den Straftatbestand der »Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr« gemäß § 299 StGB als auch mit der Frage einer eventuellen Reformbedürftigkeit des Tatbestandes.
 
Ausgehend von dem Gedanken, dass der durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz 1997 von § 12 UWG in das Kernstrafrecht überführte § 299 StGB sowohl in theoretischer Hinsicht als auch in der gerichtlichen Praxis ungerechtfertigter Weise ein Schattendasein führt, gibt der Autor neben einer kurzen rechtshistorischen Betrachtung zunächst einen Überblick über die Tatbestandsstruktur und die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 299 StGB und zeigt den groben Gang seiner weiteren Untersuchung auf (Teil 1). Der nachfolgende empirisch und kriminologisch geprägte Teil 2 der Arbeit geht auf die statistischen Daten amtlicher und nichtamtlicher Quellen ein und stellt zugleich den Versuch dar, anhand von bekannt gewordenen Fällen besonders betroffene Branchen und Bereiche des privaten Wirtschaftsverkehrs als Kerngebiet korruptiver Anfälligkeit aufzuzeigen und den durch misswirtschaftliches Verhalten verursachten volkswirtschaftlichen Schaden abzuschätzen. Dabei werden u.a. in anschaulicher Weise sowohl Hellfelddaten der Bestechungsdelinquenz dargestellt als auch die Defizite und die dementsprechende Aussagekraft einzelner Quellen kritisch gewürdigt, so dass der Autor insoweit trotz stellenweise unsicherer Datenbasis zu dem Ergebnis einer enorm hohen Dunkelfeldquote und des Vorliegens von korruptionsbedingten milliardenschweren Schäden in spezifischen Wirtschaftsbereichen gelangt.         

Im dritten großen Komplex der Arbeit setzt sich der Autor kritisch mit dem Rechtsgut des § 299 StGB auseinander. Ausgehend von einer Analyse der strafrechtlichen Rechtsgutsdogmatik und der finalen Zugrundelegung eines systemtranszendenten Rechtsgutskonzepts unterzieht er zum einen die in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Meinungsströmungen zu verschiedenen Rechtsgütern des § 299 StGB einer kritischen Würdigung und arbeitet zum anderen auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der gefundenen Ergebnisse zur allgemeinen Rechtsgutsdogmatik einen eigenen Ansatz zur Bestimmung des Rechtsguts heraus. Durch eine Untersuchung des Wesens bzw. Kerns der Korruption, welchem sich der Autor verstärkt auf einer eher ökonomisch geprägten Ebene nähert und welcher im Ergebnis als »regelwidriger bzw. illegaler Tausch einer Entscheidung gegen einen Vorteil« verstanden wird, gelangt er zu der Erkenntnis, dass das Rechtsgut des § 299 StGB in der »Nichtkäuflichkeit übertragener oder sonst besonders fremdverantwortlicher Entscheidungen sowie dem diesbezüglichen Vertrauen der Allgemeinheit« zu sehen ist. Die Herangehensweise der Rechtsgutsbestimmung durch eine Annährung an den diffusen Terminus und nicht gänzlich eindeutigen Kern der Korruption kann insoweit zwar unterschiedlich bewertet werden, ist letztlich aber ein konsequenter Ausdruck des zugrunde liegenden Rechtsgutskonzepts des Verfassers.

Im Anschluss und unter Berücksichtigung dieser Erörterungen widmet sich der 4. Teil des Werkes den speziellen Auslegungsproblemen des § 299 StGB. Dabei werden einerseits die Probleme im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen sog. Agenten und Prinzipal problematisiert, namentlich inwieweit ein geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH oder der »niedergelassene Kassenarzt« taugliche Täter des § 299 StGB sein können. Andererseits werden vertiefend ausgewählte tatbestandliche Fragen, z.B. zur Notwendigkeit einer Unrechtsvereinbarung, zu Vorsatzgesichtspunkten oder zur Bedeutung eines Unlauterkeitsmerkmals, als auch zum Wettbewerbsverhältnis zwischen Bestechendem und dessen Mitbewerber erläutert. Die Ausführungen und Ergebnisse zu den speziellen Konstellationen sind dabei naturgemäß an jenes besondere Rechtsgutsverständnis und die vom Verfasser entwickelten Anforderungen an die Beziehungen zwischen Angestellten/Beauftragten und Prinzipal angelehnt. Insoweit kommt der Verfasser beispielsweise zu dem durchaus diskutablen, wenn auch durch den gewählten Argumentationsgang nicht gänzlich überzeugenden und im Gegensatz zur wohl nahezu einhelligen Auffassung stehenden Ergebnis, dass »niedergelassene Kassenärzte« als Beauftrage der Krankenkassen taugliche Täter des § 299 StGB sein können und spezifische Kooperationsformen mit pharmazeutischen Unternehmen bestechungsrelevant sind und mithin durch § 299 StGB erfasst und sanktioniert werden.
 
Im abschließenden Teil steht die Frage nach einer konkreten Reformbedürftigkeit und der Möglichkeit einer solchen Umsetzung im Zentrum der Betrachtung. Durch Besprechung verschiedener Einzelkonstellationen kommt der Autor zu dem Schluss, dass nicht zu unterschätzende Strafbarkeitslücken durch die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung des § 299 StGB im Bereich der Korruption in privatwirtschaftlichen Kooperationsstrukturen vorliegen. Zwar wird an dieser Stelle erneut darauf eingegangen, dass bestimmte Formen der Zusammenarbeit entgegen ganz überwiegender Auffassung bereits unter geltendem Recht von § 299 StGB erfasst werden, nichtsdestotrotz unterbreitet der Autor aufgrund der gefundenen Ergebnisse einen eigenen Gesetzgebungsvorschlag, welcher eine differenzierte und letztlich wohl auch strafbarkeitserweiternde Fassung des Tatbestandes vorsieht.

Gesamteindruck:
Insgesamt lässt sich feststellen, dass es dem Autor gelingt, Erscheinungsformen, Rechtsgut und spezifische, im Zusammenhang mit der konkreten tatbestandlichen Ausgestaltung der Norm stehende Probleme anschaulich darzustellen sowie vertiefend zu besprechen und so einen gelungenen Überblick über die wesentlichen Fragen des Tatbestandes der »Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr« gemäß § 299 StGB zu vermitteln. Es handelt sich dabei um ein Werk, welches einerseits zu dem Komplex des Korruptionsstrafrechts innovative Gedanken und stellenweise Impulse für weiterführende Diskussionen liefert, andererseits aufgrund der Ergebnisse des Autors im Hinblick auf das Rechtsgut des § 299 StGB sowie konkrete Auslegungsfragen durchaus Potenzial für kritische Auseinandersetzungen bietet.





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